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Weisungen des Senats an das Bezirksamt und die Bezirksversammlung Hamburg-Nord –Missachtung von Bürgerbeteiligung - Mitbestimmung bleibt auf der Strecke! Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Am 08. August 2017 – inmitten der Hamburger Sommerferien – informierte das Bezirksamt die Bezirksversammlung Hamburg-Nord über den Eingang des Entwurfs der Senatsdrucksache „Anweisung an das Bezirksamt Hamburg-Nord zum Bebauungsplanverfahren Winterhude 23“ mit folgendem Inhalt:

„Weisung an das Bezirksamt Hamburg- Nord zum Verfahren „vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Winterhude 23 – Dorotheen-Kai – Bezahlbares Wohnen in Winterhude“. Schaffung von Planrecht für die Ergänzung der bestehenden Wohnanlage auf dem am Mühlenkampkanal gelegenen Teil des Grundstücks Dorotheenstraße 10-16 mit einer Wohnbebauung von bis zu 120 Wohneinheiten.“

 

Stellungnahmefrist: 11.08.2017, 12.00 Uhr!

 

Ziel der Weisung soll die zügige Durchführung des Bebauungsplanverfahrens mit Feststellung des Bebauungsplans sein.

Die Weisung kann nicht nachvollzogen werden, da die Mehrheit der Fraktionen / Gruppen in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord sich mit dem Bebauungsplanentwurf positiv auseinandergesetzt haben. Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort wurden konstruktiv mittels Anträgen in das Bebauungsplanverfahren eingebracht und mit Mehrheit beschlossen. Ziel war es, die Akzeptanz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort für das nicht unumstrittene Bauvorhaben zu fördern. 

Dennoch hat die Initiative „SOS Mühlenkampkanal gem. § 32 BezVG von der Möglichkeit eines Bürgerentscheids (Bürgerbegehren) Gebrauch gemacht. Mit dieser Weisung wird bereits der 4. Bebauungsplan im Bezirk Hamburg-Nord per Weisung den Rechten der Bürgerinnen und Bürger, die im § 32 des BezVG geregelt sind, entzogen.

Die Möglichkeiten, die der § 42 BezVG dem Senat eröffnet, nämlich den Bezirken im Einzelfall Weisungen zu erteilen, werden gerade nicht im Einzelfall, sondern regelhaft genutzt, auch wenn – wie bei diesem Bebauungsplanverfahren - keine gesamtstädtischen Interessen berührt sind. Bei einem Bauvorhaben mit ca. 120 Wohneinheiten kann wohl kaum von einem solchen gesamtstädtischen Interesse ausgegangen werden. Es entsteht vielmehr der Eindruck, dass hier die Bürgerbeteiligung beschnitten werden soll.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Nord beschließen:

Der Herr Bezirksamtsleiter wird gebeten:

 

          Sich beim Senatsamt dafür einzusetzen, dass die Bürgerbeteiligung gem. § 32 BezVG im Bebauungsplanverfahren Winterhude 23 stattfinden kann und von der Möglichkeit der Weisung an das Bezirksamt und die Bezirksversammlung Abstand genommen wird.

 

          Sich beim Senatsamt dafür einzusetzen, künftig auf Weisungen gem. § 42 BezVG zu verzichten, wenn nicht tatsächlich ein begründetes gesamtstädtisches Interesse besteht. 

 

          Sich beim Senatsamt dafür einzusetzen, dass vor Erteilung einer Weisung gem. § 42 BezVG der Dialog mit der Bezirksverwaltung und mit der Bezirksversammlung gesucht wird.

 

          Sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirkes gem. § 32 BezVG beachtet werden und dieses Instrument der Mitbestimmung, das vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt wurde, nicht leichtfertig außer Kraft gesetzt wird.

 

 

Begründung:

 

Mit dem Bezirksverwaltungsgesetz hat der Gesetzgeber bewusst die Rechte der Bürgerinnen und Bürger mit dem Instrument der Bürgerbeteiligung gestärkt und somit Mitbestimmungsmöglichkeiten an allen Angelegenheiten, in denen die Bezirksversammlung Beschlüsse fassen darf durch einen Bürgerentscheid (Bürgerbegehren) eröffnet.

 

Wenn diese Möglichkeiten der Mitbestimmung schon – wie in diesem Fall - bei kleinsten Bauprojekten außer Kraft gesetzt werden, wird die gewollte demokratische Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger vereitelt und wachsende Politikverdrossenheit von Wählerinnen und Wähler billigend in Kauf genommen.

 

 

Mit der inflationären Inanspruchnahme des § 42 BezVG werden auch die Bezirksversammlungen geschwächt und in ihren Rechten beschnitten. Statt diese zu stärken, werden den Bezirksversammlungen hier durch die Hintertür Kompetenzen aberkannt, die ihnen mit dem Bezirksverwaltungsgesetz ausdrücklich übertragen wurden.

 

 

Dr. Andreas SchottElisabeth Voet van Vormizeele
Fraktionsvorsitzender

 

 

Anhänge

 

Keine