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Weg frei für Fußgänger_innen über die Fuhle Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Dwe Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 17.09.2018 mit dem o. g. Thema auf  Grundlage eines Antrags der DIE LINKE-Fraktion begfasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einsetzen, dass an der Kreuzung Hartzloh/Fuhlsbüttler Straße die Grünphasen für Fußgänger_innen verlängert und die Wartezeit von der Signalanforderung bis zur Grünschaltung verkürzt werden.

 

Begründung:

 

Die Kreuzung Hartzloh/Fuhlsbüttler Straße liegt für viele Menschen aus Barmbek-Nord n ihren alltäglichen Wegen zum Einkaufen, zum Wochenmarkt und zur Arbeit. Die Ampelschaltung für Fußgänger_innen wird von diesen als sehr nachteilig wahrgenommen: Lange Wartezeiten und nur kurze Grünphasen, die besonders von älteren Menschen kaum zu schaffen sind.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Nach Prüfung der Schaltungen an der Kreuzung Hartzloh / Fuhlsbüttler Straße wird der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) folgende Änderungen vornehmen:

 

Die Schaltung wird so angepasst, dass für den Fußverkehr durchgehend eine Grünzeit von 11 Sekunden geschaltet wird.

Die zum Überqueren einer Fahrbahn zur Verfügung stehende Zeit setzt sich aus der Grün- und einer sogenannten Schutz- bzw. Räumzeit zusammen, die sich nach der Fahrbahnbreite und der Gehgeschwindigkeit bemisst. Gemäß der bundesweit eingeführten Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) soll die Räumzeit für den Fußverkehr mit einer Gehgeschwindigkeit von 1,2 m/s bis höchstens 1,5 m/s errechnet werden. In Hamburg wird zur Berechnung der Räumzeit im Gegensatz zu vielen anderen Städten grundsätzlich die geringere Gehgeschwindigkeit von 1,2 m/s geschaltet. Diese Gehgeschwindigkeit wird ebenso von langsam Gehenden, wie auch von Sehbehinderten und Blinden erreicht. Die Schutzzeit sichert zu, dass diejenigen, die in der letzten Grünsekunde die Fahrbahn betreten, bei normaler Gehgeschwindigkeit den gegenüberliegenden Fahrbahnrand erreichen, bevor Kraftfahrzeuge ihr Grün bekommen.

 

Zusätzlich zur Verlängerung der Grünzeit werden in Abhängigkeit der Verkehrsspitzenstunden und Schwachlaststunden unterschiedliche Wartezeitverkürzungen vorgenommen. Dies ist allerdings nur in eingeschränktem Maße möglich, um die vorhandene Busbeschleunigung der Metro Buslinie 7 nicht zu beeinträchtigen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann