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Was soll die Schikane an der Tarpenbek in Langenhorn? (II) Kleine Anfrage Nr. 13/2017 von Herrn Müller, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Die erfolgte Sperrung des Weges an der Tarpenbek zwischen der Straße Tarpen und Suckweg durch das Bezirksamt Hamburg-Nord ist für Bürger und Anlieger weiterhin unverständlich. Schließlich ist und bleibt er einer der schönsten autofreien Nord/Südverbindungen für Hamburger, die über Eppendorf und Ochsenzoll bis nach Norderstedt unterwegs sind. Die Aufstellung von breiteren „Reiterbalken“ führte zu einer weiteren Erhöhung des Unmutes der friedlichen Spaziergänger, Wanderer und Hobbysportler, welche weiterhin ein Stück Lebensqualität genommen sehen, da ihre Freizeitaktivitäten durch die vorhandenen „Durchgang Verboten“-Schilder entlang der Tarpenbek eingeschränkt wurden. Mit dem Willen zum Handeln ließe sich der Weg im Sinne der Bürger herrichten. Zumal der vorhandene Wanderweg in den vergangenen Jahren mit Steuergeldern aufwendig renaturiert wurde.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

 

  1. Wie viel haben die Verbotsschilder "Durchgang verboten" gekostet?

 

Die Hinweisschilder haben, einschl. Montage und Aufstellen, 1.071,00 € gekostet.

 

 

  1. Wie viel hat der neue, massivere „Reiterbalken“ an der Straße Suckweg gekostet?

 

Die vorhandenen Absperrungen entlang der Tarpenbek kosteten insgesamt 2.904,27 € (Stand Juni 2016).

 

  1. Ist es richtig, dass die Tarpenbek an zwei Stellen aufwändig renaturiert wurde (1)? Wenn ja, warum (2)? Wann haben die Maßnahmen stattgefunden (3)? Wie teuer waren diese (4)? Aus welchem Haushaltstitel geht die Maßnahme hervor (5)?

 

(1)   Ja.

(2)   In Voruntersuchungen wurde die Tarpenbek als „erheblich veränderter Wasserkörper“ eingestuft. Die Tarpenbek verläuft überwiegend im urbanen Bereich und wurde in der Vergangenheit umfassend begradigt mit einem eintönigen Trapezprofil. Die Tarpenbek ist geprägt durch eine geringe Strömungsdiversität und eine fehlende Breiten- und Tiefenvarianz. Die Gewässeraue wird vorwiegend von Wohnbebauung und Gewerbegebieten eingenommen.

Entsprechend dem Umweltziel der EG Wasserrahmenrichtlinie ist für erheblich veränderte Wasserkörper ein gutes ökologische Potential und ein guter chemischer Zustand zu erreichen. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt bei der Verbesserung der Gewässerstruktur.

Die veränderte Linienführung und Verbesserung der Querschnittsgestaltung wird die Entwicklung neuer vielfältiger Strukturen und Lebensräume ermöglicht. Standortgerechter Bewuchs sowie Initialpflanzungen unterstützen zudem die Gewässerentwicklung und die Entwicklung des Gewässerumfeldes.

(3)   Die Wasserbaumaßnahmen (LOS II, 2 Mäander) haben von 09/2013 bis 06/2014 stattgefunden.

Die Wasserbaumaßnahmen (LOS III, 1 Mäander) haben von 10/2014 bis 05/2015 stattgefunden.

 

(4)   LOS II, 2 Mäander, hat rd. 475.000,00 Euro gekostet (Wasserbau, anteilige Ing.-Leistungen und Baunebenkosten).

 

(5)   Die Maßnahmen wurden vollständig aus dem Haushaltstitel „WRRL“ der BUE finanziert.

 

  1. Welche Maßnahmen wurden bisher geprüft, um die vorhandenen Verbotsschilder, im Sinne einer bürgerfreundlichen Gestaltung der Naherholungsräume von Langenhorn, wieder zu öffnen? Wurde u.a. geprüft, ob ein Natur-Lehrpfad eingerichtet werden kann? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis im Hinblick auf eine ausreichende Verkehrssicherheit? Wie viel würde konkret eine entsprechende Maßnahme kosten?

 

Hierzu liegen keine entsprechenden Planungen vor.

 

  1. Wie viele Papierkörbe und Sitzgelegenheiten gibt es entlang der Tarpenbek?

Entlang der Tarpenbek befinden sich 19 Bänke und 10 Papierkörbe. Hiervon ausgenommen sind Arbeits- und Schauwege.

  1. Finden regelmäßige Reinigungen entlang der Tarpenbek, insbesondere am Rückhaltebecken, an dem sich Tarpenbek und Bornbach treffen, statt, um den vorhandenen Abfall zu beseitigen? Wenn ja, wann in den Jahren 2015 und 2016?

Die Reinigung des Gewässers erfolgte während der Jahre 2015 und 2016 einmal monatlich.

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt bisher ergriffen, um das (indische) Springkraut davon abzuhalten, die heimischen Gewächse weiterhin zu bedrohen? Wenn vom Bezirksamt bisher keine Maßnahmen ergriffen wurden, sondern ausschließlich von Ehrenamtlichen und Naturschutzverbänden, warum nicht?

Gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung des Drüsigen Springkrauts erfolgten stromauf des Eppendorfer Mühlenteichs sowie im Einlauf des Rückhaltebeckens Krohnstieg. Zusätzlich erfolgt ein Rückschnitt des Springkrautbestandes im Rahmen der jährlichen Gewässermahd. Des Weiteren werden uferbegleitende Gehölze gepflanzt, um den Schattendruck zu erhöhen.

 

     07.02.2017

Harald Rösler

 

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