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Was passiert mit dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle am Standort Alter Teichweg?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Am Standort Alter Teichweg 71 im Stadtteil Dulsberg befand sich über mehrere Jahrzehnte eine Tankstelle (zunächst eine des Shell-Konzerns, später eine freie Tankstelle). Diese wurde vor einigen Monaten geschlossen.

Inzwischen verwahrlost das Gelände zusehend. Aus der Bevölkerung werden zudem Berichte über eine zunehmende Rattenpopulation vor Ort laut. Der gültige Bebauungsplan Dulsberg 1 vom 25. September 1964 sieht dort Gewerbe mit einer Grundflächenzahl von 0,7, einer Geschossflächenzahl von 1,2 und einer höchstzulässigen Traufhöhe von zwölf Metern vor.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1)     Sind dem Bezirksamt Planungen des Grundeigentümers für eine Nachnutzung der Tankstellenfläche bekannt? Wenn ja - entsprechen diese dem aktuellen Planrecht?

 

Antwort der Verwaltung:

Nein, es sind keine Entwicklungsüberlegungen für die Belegenheit bekannt.

 

 

 

2)     Sofern Planungen seitens des Eigentümers vorliegen - wurden diese bereits den zuständigen Ausschüssen der Bezirksversammlung und dem Stadtteilrat Dulsberg vorgestellt? Wenn ja - wann fand diese Vorstellung statt? Wenn nein - warum nicht?

 

Antwort der Verwaltung:

Siehe Antwort zu Frage 1)

 

 

3)     Was unternimmt das Bezirksamt, um den Grundeigentümer dazu zu bewegen, die Verwahrlosung des öffentlich zugänglichen Tankstellengeländes und damit Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu beseitigen?

 

Antwort der Verwaltung:

Das Bezirksamt wird prüfen, ob unrechtmäßige Zustände im Sinne von § 3 HBauO vorliegen und, wenn dieses so ist, tätig werden.

 

 

4)     Was unternimmt das Bezirksamt gegen die beobachtete Rattenplage?

 

Antwort der Verwaltung:

Die geschilderte Sachlage war dem Bezirksamt bislang nicht bekannt; die Verkehrssicherungspflicht obliegt hier gleichwohl dem privaten Grundeigentümer, in solchen Fällen privater Flächen werden die Grundeigentümer auf die Einhaltung ihrer Pflichten bspw. im Hinblick auf die Rattenbekämpfung o.a. Regelungen im öffentlichen Recht hingewiesen.

 

 

5)     lt das Bezirksamt das nunmehr fast 60 Jahre alte Planrecht weiterhin für zeitgerecht? Wenn nein - welche Änderungsideen bestehen seitens des Bezirksamtes und wie sollen sie umgesetzt werden?

 

Antwort der Verwaltung:

Entgegen der Vorbemerkungen sieht der gültige Bebauungsplan Dulsberg 1 vom 25. September 1964 an dieser Stelle eine private bauliche Anlage als Hochgarage mit einer höchstzulässigen Traufhöhe von zwölf Metern vor. Die ausgewiesenen gewerblichen Nutzungen werden nicht in Frage gestellt. Überlegungen zur Änderung des Planrechts gibt es derzeit nicht. Perspektivisch ist eine eingehende Betrachtung der Fläche im Zusammenhang mit der Lage an der Osterbek vorstellbar.

 

 

 

Michael Werner-Boelz        13.01.2023

Bezirksamtsleitung

 

 

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