Was passiert im Keitel-Stift in der Lohkoppelstraße 24 in Barmbek-Süd? Kleine Anfrage Nr. 26/2017 von Herrn Dickow, FDP-Fraktion
In der Sitzung des Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg am 13. Februar 2017 erschien eine Bewohnerin des Keitel-Stifts und schilderte die Zustände dort. Sie erklärte, dass das Stift immer mehr herunter komme und bei den Bewohnern Sorge bestehe, dass das Keitel-Stift entmietet und abgebrochen werden solle. Dies sei bei einer anderen Wohnanlage der Stiftung in St. Georg bereits geschehen. Der unbefriedigende Zustand des Stiftgebäudes wurde von einem anderen anwesenden Bürger bestätigt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Sind dem Bezirksamt die in der Sitzung des Regionalausschusses Barmbek-
Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg am 13. Februar 2017 geschilderten Zustände des
Keitel-Stifts bekannt? Falls ja, wie beurteilt die Verwaltung diese?
Die Schilderungen sind dem Bezirksamt im Zusammenhang mit der Sitzung des Regionalausschusses am 13.02.2017 bekannt geworden. Zur Sachverhaltsermittlung und Situationsbeurteilung wurde unverzüglich eine Besichtigung vorgenommen. Diese hat ergeben, dass die Wohnung der Petentin keine baulichen Mängel aufweist. Das Haupttreppenhaus weist Putzschäden aufgrund von Ausblühungen auf, die ebenso wie in den Nebentreppenhäusern auf geringe Durchfeuchtungen zurückzuführen sind. Einzelne Balkone wirken von außen baufällig, die Feststellungen wurden an das Fachamt Bauprüfung gemeldet.
2. Falls die Zustände nicht bekannt sind: Wann und wie wird sich die Verwaltung über
die geschilderten Zustände informieren?
Entfällt.
3. Ist für das Keitel-Stift die Heimaufsicht des Bezirksamtes zuständig? Falls ja, wann
hat es zuletzt eine Begutachtung des Stifts durch die Heimaufsicht gegeben und
welche Ergebnisse hat diese Begutachtung ergeben?
Nein.
4. Steht das Gebäude des Keitel-Stifts unter Denkmal- und oder Milieuschutz?
Nein.
5. Sind dem Bezirksamt etwaige Überlegungen des Grundeigentümers, das Gebäude
des Keitel-Stifts abzubrechen oder einer Nutzungsänderung bekannt oder liegen gar
bereits Anträge oder Voranfragen für das Grundstück vor? Falls ja: Was plant der
Grundeigentümer dort?
Nein.
27.02.2017
Harald Rösler
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