Was haben wir in den letzten sechs Jahren vorangebracht? Wildes Plakatieren Anfrage Nr. 59/2018 von Herrn Bernd Kroll
Das wilde Plakatieren für Veranstaltungen hat im Bezirk Hamburg Nord ein nicht mehr akzeptables Ausmaß angenommen. Während früher nur für Veranstaltungen in den Stadtteilen geworben wurde, wird heute primär für große, kommerzielle Veranstaltungen geworben. Dieses gilt insbesondere für Veranstaltungen, die in von der Stadt Hamburg angemieteten Objekten stattfinden.
Dieses führt nicht nur zu einer zunehmenden Verschandelung der betroffenen Stadtteile (die Plakate werden ja hinterher nicht entfernt), sondern auch zu einer Wettbewerbsverzerrung gegenüben den Veranstaltern, die sich an die gesetzlichen bzw. vertraglichen Vorgaben / Vereinbarungen halten.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Zentralstelle Wildplakatierung ist laut der Seite www.hamburg.de zuständig für die Bekämpfung der Wildplakatierungen im gesamten Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Vorbemerkung:
Das Bezirksamt teilt die im Vorspann geäußerten Meinungen / Wertungen ausdrücklich nicht.
Die Zentralstelle Wildplakatierung ist für das gesamte Stadtgebiet zuständig. Besondere Maß-nahmen für den Bezirk Hamburg-Nord sind somit nicht vorgesehen. Ansonsten siehe Antwort zu Frage 2.
Eine bezirks- bzw. stadtteilgenaue Statistik wird nicht geführt. Eine entsprechende Aufarbeitung der Daten ist in der für die Kleine Anfrage zur Verfügung stehende Zeit nicht möglich.
2012
216 eingeleitete Ermittlungs- und Verwaltungsverfahren, dabei wurden in
-97 Fällen Gebühren für die illegale Sondernutzung öffentlicher Wegefläche erhoben,
-13 Fällen eine Beseitigungs- und Untersagungsverfügung erlassen nach dem Hamburgischen Wegegesetz oder aber nach der Hamburgischen Bauordnung,
-16 Fällen nach dem OWiG verwarnt,
-25 Fällen Bußgelder verhängt,
-3 Fällen die Verfahren an die StA abgegeben,
-1 Fall ein Zwangsgeld für verwirkt erklärt,
-29 Fällen die Verfahren eingestellt und
-18 Fällen Widerspruchsverfahren durchgeführt.
2013
171 eingeleitete Ermittlungs- und Verwaltungsverfahren, dabei wurden in
-88 Fällen Gebühren für die illegale Sondernutzung öffentlicher Wegefläche erhoben,
-6 Fällen eine Beseitigungs- und Untersagungsverfügung erlassen nach dem Hamburgischen Wegegesetz oder aber nach der Hamburgischen Bauordnung,
-11 Fällen nach dem OWiG verwarnt,
-15 Fällen Bußgelder verhängt,
-18 Verfahren eingestellt und
-7 Widerspruchsverfahren durchgeführt.
2014
158 Fälle davon 141 eingeleitete Ermittlungs- und Verwaltungsverfahren, dabei wurden in
-94 Fällen Gebühren für die illegale Sondernutzung öffentlicher Wegefläche erhoben,
-6 Fällen eine Beseitigungs- und Untersagungsverfügung erlassen nach dem Hamburgischen Wegegesetz oder aber nach der Hamburgischen Bauordnung,
-4 Fällen nach dem OWiG verwarnt,
-12 Fällen Bußgelder verhängt,
-2 Fällen die Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben
-16 Verfahren eingestellt und
-5 Widerspruchsverfahren durchgeführt.
17 Eingänge konnten mangels personeller Kapazitäten nicht bearbeitet werden.
2015
184 Fälle, davon 174 eingeleitete Ermittlungs- und Verwaltungsverfahren, dabei wurden in
-73 Fällen Gebühren erhoben für die illegale Sondernutzung öffentlicher Wegefläche,
-5 Fällen eine Beseitigungs- und Untersagungsverfügung erlassen nach dem Hamburgischen Wegegesetz oder aber nach der Hamburgischen Bauordnung,
-19 Fällen nach dem OWiG verwarnt,
-11 Fällen Bußgelder verhängt,
-36 Verfahren eingestellt und
-3 Widerspruchsverfahren durchgeführt.
Mangels personeller Kapazitäten konnten 10 Eingänge noch nicht bearbeitet werden.
2016
308 Fälle, davon 128 eingeleitete Ermittlungs- und Verwaltungsverfahren, dabei wurden in
-55 Fällen Gebühren erhoben für die illegale Sondernutzung öffentlicher Wegefläche,
-6 Fällen eine Beseitigungs- und Untersagungsverfügung erlassen nach dem Hamburgischen Wegegesetz oder aber nach der Hamburgischen Bauordnung,
-2 Fällen ein Zwangsgeld für verwirkt erklärt,
-8 Fällen nach dem OWiG verwarnt,
-15 Fällen Bußgelder verhängt,
-5 Fällen die Verfahren an die StA abgegeben,
-18 Verfahren eingestellt und
-2 Widerspruchsverfahren durchgeführt.
Mangels personeller Kapazitäten konnten 180 Eingänge noch nicht bearbeitet werden.
2017
330 Fälle, davon 121 eingeleitete Ermittlungs- und Verwaltungsverfahren, dabei wurden in
-40 Fällen Gebühren erhoben für die illegale Sondernutzung öffentlicher Wegefläche,
-4 Fällen eine Beseitigungs- und Untersagungsverfügung erlassen nach dem Hamburgischen Wegegesetz und/oder aber nach der Hamburgischen Bauordnung,
-18 Fällen nach dem OWiG verwarnt,
-12 Fällen Bußgelder verhängt und
-21 Verfahren eingestellt.
Mangels personeller Kapazitäten konnten 209 Eingänge noch nicht bearbeitet werden.
Über persönliche und ggf. vertrauliche Gespräche liegen keine Aufzeichnungen vor.
Diesbezüglich verweist das Bezirksamt auf die durch die Stadtreinigung begonnene und die durch die Innenbehörde geplante Sauberkeitsoffensive. Ergänzende bezirkliche Maßnahmen sind derzeit nicht erforderlich.
Die Erfahrung zeigt, dass nicht die Veranstalter, sondern von diesen beauftragte Firmen für die Plakatierung verantwortlich sind. Zudem findet ein Großteil der beworbenen Veranstaltungen in privaten Räumen oder auf privaten Flächen statt.
Ein Ausschluss von Veranstaltern oder eine Nicht-Genehmigung als Sanktion für Wildplakatieren scheint unverhältnismäßig und stellt in Kombination mit dem Ordnungswidrigkeitenverfahren gegebenenfalls eine unzulässige Doppelbestrafung dar.
Ein Ausschluss von Konzessionsvergabeverfahren ist auf dieser Grundlage nicht möglich.
Tom Oelrichs
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