21-1407

Was gibt Neues von der Sanierung Wellingsbütteler Landstr.?
Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Die Wellingsbütteler Landstraße (Bezirk Nord) ist eine wichtige Hauptverkehrsstraße und erfüllt eine großräumige Verbindungsfunktion. Neben einer Sanierung der Fahrbahn ist hier aber auch die Instandsetzung der Fuß und Radwege dringend notwendig und daher zu begrüßen. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat mit der Drucksache 20-6055 von 8.2018 geantwortet, dass die Bauarbeiten Anfang des Jahres 2021 beginnen.

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 21.10.2019 auf der Grundlage eines Antrages, Drucksache 21-0517, der CDU-Fraktion einstimmig die Beschlussempfehlung verabschiedet, dass die Vorstellung der Planung vor Ort in einer öffentlichen Sitzung in Klein Borstel stattfinden soll.

 

Diese Vorstellung war für die zweite Jahreshälfte 2020 anvisiert worden. Der LSBG berichtet u.a. das an der Wellingsbüttler Landstraße ca. 200 Straßenbäume und am Wellingsbüttler Weg ca. 70 stehen. Nach der derzeitigen Vorplanung sollen keine Baumfällungen im Rahmen der Straßenbaumaßnahme erfolgen. Siehe Drucksache 21/19839 vom 31.01.2020.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

  1. Wie ist der Sachstand der Planungen des LSBG,
    1. hinsichtlich des Vorstellungstermin im Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel- Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel?
    2. Bitte Anlagen/Pläne der aktuellen Planung anfügen.
    3. Sind in den aktuellen Planungen Baumfällungen vorgesehen?

Wenn ja, bitte Anzahl der zu fällenden Bäume, Standort und Grund angeben

 

Antwort der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende :

 

Zu 1a.:

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) beabsichtigt, seine Planungen in der September-Sitzung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel am 28.09.2020 vorzustellen.

 

Zu 1b.:

Die erste Verschickung zur Abstimmung der Planungen soll Anfang September versandt und veröffentlicht werden. Diese Unterlagen erreichen auch die Bezirksversammlung Hamburg-Nord und ihre Ausschüsse.

 

Zu 1c.:

In der Wellingsbüttler Landstraße sind keine Baumfällungen geplant. Lediglich in der Fuhlsbüttler Straße müssen nach der aktuellen Planung vier Bäume gefällt werden. Diese Fällungen werden für die Bauarbeiten von Hamburg Wasser notwendig, um dort Zugangsgruben zum Siel herzustellen.

 

 

  1. Wann ist die Verschickung zur Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange erfolgt?

 

Zu 2.:

Die Verschickung zur Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange ist noch nicht erfolgt. Träger öffentlicher Belange werden jeweils nach Erstverschickung ins Verfahren einbezogen. Ansonsten siehe Antwort zu Frage 1b.

 

  1. Hält der LSBG am Baubeginn Anfang 2021 fest?

Wenn ja, wie ist die Zeitschiene hierfür?

 

Zu 3.:

Die Bauarbeiten sollen Anfang 2021 beginnen. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um ein Kooperationsprojekt zwischen dem LSBG und den Leitungsträgern Hamburg Wasser, Stromnetz Hamburg und Gasnetz Hamburg. Hamburg Wasser benötigt rund fünf Jahre für die Sanierung des Siels auf der gesamten Länge der Wellingsbüttler Landstraße. Der LSBG folgt jeweils abschnittsweise mit dem Straßenbau, so dass voraussichtlich Ende 2026 die Gesamtmaßnahme abgeschlossen sein wird.

 

  1. Sollte aufgrund der Corona Krise eine öffentliche Vorstellung mit Anwohnern vor Ort nicht möglich sein, wie und wann gedenkt der LSBG:
    1. der Öffentlichkeit die Planungen vorzustellen?
    2. die Anwohner bei den Planungen zu beteiligen?

 

Zu 4a und 4b.:

Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Wellingsbütteler Landstraße ist zeitnah eine öffentliche Informationsveranstaltung vorgesehen. Diese wird entsprechend der dann geltenden Corona-Hygienerichtlinien durchgeführt.

 

  1. Gibt es mittlerweile ein Verkehrskonzept für die Zeit der Baumaßnahmen und Vollsperrung?
    1. Werden die geplanten Baumaßnahmen der U5 im Bereich Nordheimstr./Fuhlsbüttler Str. bedacht?
    2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

 

 

 

 Zu 5a. und 5b:

Baumaßnahmen der geplanten U5 im Bereich Nordheimstraße/Fuhlsbüttler Straße werden mitbedacht. Der Bereich ist nicht für mögliche Umleitungsrouten während des U5-Baus vorgesehen.

 

Dr. Andreas Schott Martina Lütjens

CDU-Fraktionsvorsitzender Gunther Herwig