21-0608

Wartezeiten auf Geburtsurkunden in Hamburg-Nord - Stand November 2019
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG von Caroline Mücke-Kemp (CDU)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Die Zahl der Geburten ist in Hamburg weiterhin ungebrochen hoch. In Hamburg-Nord ist die Geburtenrate besonders hoch. Zuständig für die Beurkundungen von Geburten sind die Standesämter des Bezirkes, in dem die Kinder geboren werden. Um die langen Wartezeiten in den Standesämtern zu reduzieren, hat der Senat 2018 eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet. Dazu gehörte die zügige Nachbesetzung von freiwerdenden Stellen. Im November 2019 berichten Eltern in Hamburg-Nord jedoch wieder über verlängerte Wartezeiten für Geburtsurkunden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

Vorbemerkung:

Die Bezirksamtsleitung geht bei der Beantwortung davon aus, dass mit der „Erteilung von Geburtsurkunden“ die Beurkundung einer Geburt in das elektronische Geburtsregister des Standesamtes samt Ausstellung der Geburtsurkunden für die Neugeborenen gemeint ist.

Die Beurkundung einer Geburt erfolgt indes nicht auf Antrag. Vielmehr muss jede Geburt binnen einer Woche dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden (§§ 18 ff. Personenstandsgesetz (PStG)).

Neben den zur Verfügung stehenden Personalressourcen entscheiden daher maßgeblich der Eingang und die Vollständigkeit einer Geburtsanzeige, die Richtigkeit und Vollständigkeit der für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen sowie die Mitwirkung der Eltern über die Bearbeitungsdauer einer Geburtsbeurkundung. Auf die Zeitspanne zwischen der Geburt eines Kindes und der Vollständigkeit aller Unterlagen und Erklärungen hat das Standesamt keinen Einfluss. Die Bearbeitungsdauer beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem diese Bedingungen erfüllt sind, und endet mit der Beurkundung durch den Standesbeamten.

Aufgrund der hohen Anzahl der Geburtsbeurkundungen (jährlich rd. 12.500 Neugeborene in Hamburg-Nord), der höchst unterschiedlichen individuellen Fallkonstellationen und der arbeitsteiligen Prozesse können Angaben über die durchschnittliche Bearbeitungsdauer nur qualifiziert geschätzt werden.   

Das Standesamt Hamburg-Nord ist seit 2017 an der Erarbeitung und Umsetzung des Digitalisierungs- bzw. Kooperationsprojekts „Kinderleicht zum Kindergeld“ der Hamburger Senatskanzlei beteiligt. Drei der vier Geburtskliniken in Hamburg-Nord wurden bereits in das neue Verfahren einbezogen,  die vierte Klinik folgt Anfang 2020. In der derzeitigen (analogen) Vorstufe dieses für die Eltern erfreulich erleichterten Verfahrens entsteht auf Standesamtsseite ein erhöhter Arbeitsaufwand, der sich erst mit einem komplett digitalisierten Prozessablauf auch für das Standesamt arbeitserleichternd auswirken wird.

Dies vorausgeschickt antwortet die Bezirksamtsleitung die Fragen wie folgt: