Wann kommt die Vergabestelle für das Bezirksamt? Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der Volt-Fraktion
Die ordnungsgemäße Vergabe öffentlicher Aufträge ist ein zentrales Instrument zur effizienten, transparenten und rechtskonformen Verwendung öffentlicher Mittel. Vergabestellen übernehmen dabei die Verantwortung, Vergabeverfahren zu koordinieren, rechtssicher durchzuführen und die Einhaltung von Wettbewerbs- und Transparenzgrundsätzen sicherzustellen. Darüber hinaus können sie durch fachlich fundierte Verfahren die Integration sozialer und ökologischer Kriterien in die Beschaffungspraxis ermöglichen und leisten so einen Beitrag zur nachhaltigen Verwaltung.
Im Bezirksamt Hamburg-Nord existiert bislang keine zentrale Vergabestelle, obwohl dies angesichts wiederholter Verfahrensmängel erforderlich wäre und als Maßnahme basierend auf dem Bericht des Rechnungshofes für das Jahr 2024 genannt wird. Dieser Bericht hat allein 14 Fehler bei Vergabeverfahren im Bezirk festgestellt – darunter Verstöße gegenden Wettbewerbsgrundsatz, mangelnde Eignungsprüfungen, fehlerhafte Angebotsannahme sowie eine unzureichende Vergabedokumentation.
Zwar wurde im Bezirk eine Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der genannten Fehler eingerichtet und ein Schulungskonzept angekündigt, doch fehlt es weiterhin an einer strukturellen Verankerung in Form einer eigenständigen Vergabestelle. Gleichzeitig besteht Unklarheit über Zuständigkeiten, personelle Ausstattung und die inhaltliche Ausgestaltung zukünftiger Vergabekriterien.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie zunächst um die Beantwortung folgender Fragen:
Antje Nettelbeck
Phillip Fontaine
Volt-Fraktion Hamburg-Nord /Vergabeausschuss
Keine
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