Wanderweg südlich Autohaus Wichert Beleuchtung gem BV Drs. Nr. 20-3337 AZ. 123.50-04; Beschluss des HA vom 6.9.2016
Der Regionalausschuss Langenhorn–Fuhlsbüttel–Ohlsdorf–Alsterdorf–Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 05.09.2016 mit dem geplanten Wanderweg zwischen Langenhorner Chaussee und Foßberger Moor befasst. Beschlossen wurde eine ausreichende, insektenfreundliche Gehwegbeleuchtung zu realisieren. Die Verwaltung hat diesen Beschluss geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass der Beschluss nicht umgesetzt werden kann.
Begründung:
Die Herstellung des Wanderweges ist in einem städtebaulichen Vertrag zum B–Plan Langenhorn 68 geregelt worden. Der neue Wanderweg verläuft ca. zur Hälfte seiner Gesamtlänge auf privaten Flächen, zur anderen Hälfte auf Flächen mit künftiger Widmung als öffentliche Grün- und Erholungsanlage. Seitlich angrenzend finden sich wertvolle Trockenrasenbiotope die gem. § 30 NatSchG geschützt sind.
Der städtebauliche Vertrag mit dem Autohaus Wichert zur Finanzierung der Maßnahme sieht keine Finanzierung und dauerhafte Unterhaltung einer Beleuchtung vor. Diese wird durch das Autohaus aufgrund der hohen Kosten abgelehnt.
Eine Beleuchtung des in der künftigen Grünanlage verlaufenden Teilstücks ist somit sinnlos da
diese nur auf halber Länge des Gesamtweges realisiert werden könnte. Vor diesem Hintergrund
ist die Beantragung einer Beleuchtung bei der zuständigen BUE nicht zielführend.
In diesem Zusammenhang muss außerdem darauf hingewiesen werden, dass zur Verlegung der erforderlichen Leitungen und zur Aufstellung der Beleuchtungsmasten in die ausgewiesenen Biotopflächen eingegriffen werden müsste. Eine hierzu erforderliche Genehmigung durch die BUE ist nicht zu erwarten. Zusätzlich müssten nach BaumSchVo geschützte Bäume gefällt werden.
Die Rückfrage bei dem Gutachter für die §30 Biotope hat zudem ergeben, dass sich die zu
erwartenden Lichtemissionen auf die betroffenen Insekten negativ auswirken.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Harald Rösler
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