Vorstellung Sanierung Wellingsbütteler Landstraße in Klein Borstel
Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel
Letzte Beratung: 05.11.2019 Hauptausschuss Ö 7.13
Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 21.10.2019 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Die Vorstellung der Planung soll vor Ort in einer öffentlichen Sitzung in Klein Borstel stattfinden.
Begründung:
Durch die besondere Insellage zwischen dem Alstertal und dem Friedhof Ohlsdorf bedarf es einer sensiblen Planung bei Baumaßnahmen oder Vollsperrungen. Die Wellingsbütteler
Landstr. (Bezirk Nord) sowie der Wellingsbütteler Weg, (Bezirk Wandsbek) sind wichtige Hauptverkehrsstraßen und erfüllen eine großräumige Verbindungsfunktion. Wenn es zu Störungen der S Bahnlinie S1 kommt, wird die Wellingsbütteler Landstr. sowie der Wellingsbütteler Weg
(Wandsbek) auch für den Busersatzverkehr genutzt. Neben einer Sanierung der Fahrbahn ist hier aber auch die Instandsetzung der Fuß und Radwege dringend notwendig und daher zu begrüßen.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat mit der Drucksache 21-0078 geantwortet, dass der Baubeginn für das Jahr 2021 geplant, die Fertigstellung im Jahr 2023 liegt. Die Planungen sollen im Rahmen der sog. „ersten Verschickung“ auch im Regionalausschuss
Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel vorgestellt werden.
Dies wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2020 erfolgen.
Die Sanierung der Wellingsbütteler Landstraße im Bezirk Hamburg-Nord und des Wellingsbüttler Wegs in Wandsbek soll zeitgleich in den Jahren 2021 bis 2023 erfolgen. Gemeinsam mit den Straßenbauarbeiten sollen auch umfangreiche Leitungsarbeiten von Hamburg Wasser, Gasnetz Hamburg und Stromnetz Hamburg erfolgen. Die Baumaßnahmen sollen koordiniert in einem gemeinsamen Baufeld realisiert werden. Diese zeitgleich stattfindenden Maßnahmen müssen abschnittsweise unter Vollsperrung erfolgen. Das gemeinsame Verkehrskonzept wird nach Abschluss der Vorplanungen für die Einzelprojekte erarbeitet.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.