Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2023
Die gegenwärtige Amtszeit der gewählten Jugendschöffen endet am 31.12.2018.
Der Präsident des Amtsgerichtes Hamburg hat den Bezirk aufgefordert, Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen aufzustellen. Für den Bezirk Hamburg-Nord sind Vorschlagslisten für die Amtsgerichtsbezirke Hamburg-Mitte, St. Georg und Barmbek mit insgesamt mindestens 278 Bewerberinnen und Bewerbern aufzustellen. Diese verteilen sich wie folgt auf die Amtsgerichtsbezirke:
Hamburg-Mitte 118
St. Georg 94
Barmbek 66
Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat in den vergangenen Wochen die entsprechenden Vorschlagslisten zur Neuwahl für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 vorbereitet. Die Bewerberinnen und Bewerber erfüllen nach Eigenauskunft die für die Wahl geforderten
Voraussetzungen und haben schriftlich ihr Einverständnis für die Aufnahme in die Vorschlagsliste erklärt.
Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
Es können mehr als die geforderte Anzahl an Bewerberinnen und Bewerber in die Vorschlagslisten aufgenommen werden. Bei der Mindestanzahl sollen ebenso viele Männer wie Frauen berücksichtigt werden.
Die in der Anlage beigefügten Listen enthalten Bewerbungen, die bis zum 17.04.2018 eingegangen sind.
Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, den anliegenden Vorschlagslisten zuzustimmen.
Harald Rösler
Vorschlagsliste Amtsgerichtbezirk Hamburg-Mitte (nichtöffentlich)
Vorschlagsliste Amtsgerichtbezirk St. Georg (nichtöffentlich)
Vorschlagsliste Amtsgerichtbezirk Barmbek (nichtöffentlich)
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