20-6707

Vorschlag für ein Verfahren zur Verteilung der Mittel für Groß Borstel

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.04.2019
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 10.04.2014 € 20.000,- für einen Starterworkshop für das Zusammenwachsen des Neubaugebietes Tarpenbeker Ufer mit dem Stadtteil Groß Borstel bereitgestellt (s. Drs. XX-4129).

Die Mittel aus 2014 sind durch das Bezirksamt reserviert und in einem zentralen Ansatz festgelegt.

 

Die Durchführung eines Starterworkshops wurde dann in der Folge verschoben, da hierfür der Einzug zumindest eines Teils der neuen Bewohner Voraussetzung ist.

 

Mittlerweile gibt es die Idee, die Mittel nicht für einen großen Starterworkshop zu verwenden, sondern für verschiedene Veranstaltungen, vorausgesetzt sie dienen dem Ziel des Beschlusses, also dem Zusammenwachsen des Tarpenbeker Ufers mit Groß Borstel.

 

Außerdem wurde durch Gespräche mit Fraktionsvertretern deutlich, dass diese für die Freigabe der Mittel ein Einverständnis des Stadtteils haben möchten. Als geeignetes Instrument für eine solche Befürwortung wird ein Beschluss des Begleitgremiums Tarpenbeker Ufer angesehen. In diesem Gremium sind verschiedene Stadtteilakteure, Fraktionsvertreter*innen, das Bezirksamt und Vertreter der Firma Otto Wulff vertreten und treffen sich ca. alle 3 Monate unter der Moderation des Beratungsunternehmens Konsalt. Die Sitzungen werden protokolliert.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt das Bezirksamt folgendes Verfahren vor:

 

  • Die Mittel der Bezirksversammlung aus der Drs. XX-4129 werden für Maßnahmen und Projekte zur Verfügung gestellt, die dem Zusammenwachsen des neuen Teils von Groß Borstel (Tapenbeker Ufer) mit dem bestehenden Teil dienen. Ein großer einmaliger Starterworkshop ist hierfür weniger geeignet, vor allem auch weil das Quartier sukzessive über mehrere Jahre bezogen wird.
     
  • Voraussetzung für die Freigabe der Mittel durch die BV für ein konkretes Vorhaben ist ein positiver Beschluss des Begleitgremiums Tarpenbeker Ufer.
     
  • Das Bezirksamt sorgt bei entsprechenden Anträgen für einen solchen Beschluss und bringt diese dann gemeinsam mit dem Votum des Begleitgremiums in die Bezirksversammlung oder den Hauptausschuss ein.
     

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis und stimmt dem vorgeschlagenen Verfahren zu.

 

 

 

Tom Oelrichs