21-4521

Vorratsbeschluss 2023 1-254.09.01.405.001 "Betriebsausgaben für die offene Kinder- und Jugendar-beit/Jugendsozialarbeit" (RZ OKJ), 1-254.09.02.405.001 "Förderung der Erziehung in der Familie" (RZ FamFö), 1-254.09.03.404.001 "Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe" (RZ SAE-Alt)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
21.06.2023
Sachverhalt

 

Für die Zeit der Sommerpause sollen Bedarfe von Trägern in Notfällen aus Resten und Rückflüssen finanziert werden – auch ohne einen entsprechenden JHA-Beschluss. Dies soll sicherstellen, dass das Bezirksamt handlungsfähig bleibt. Das Bezirksamt informiert den JHA nach der Sommerpause über Anträge, die ggf. bewilligt wurden.

 

Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, über einen entsprechenden Vorratsbeschluss hierzu abzustimmen.

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss stimmt zu, dass das Bezirksamt nicht aufschiebbare Maßnahmen während der Sommerpause aus Resten und Rückflüssen finanziert. Das Bezirksamt informiert den JHA nach der Sommerpause über entsprechende Bewilligungen.
 

 

Michael Werner-Boelz