Vorratsbeschluss 2023 1-254.09.01.405.001 "Betriebsausgaben für die offene Kinder- und Jugendar-beit/Jugendsozialarbeit" (RZ OKJ), 1-254.09.02.405.001 "Förderung der Erziehung in der Familie" (RZ FamFö), 1-254.09.03.404.001 "Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe" (RZ SAE-Alt)
Letzte Beratung: 21.06.2023 Jugendhilfeausschuss Ö 7.2
Für die Zeit der Sommerpause sollen Bedarfe von Trägern in Notfällen aus Resten und Rückflüssen finanziert werden – auch ohne einen entsprechenden JHA-Beschluss. Dies soll sicherstellen, dass das Bezirksamt handlungsfähig bleibt. Das Bezirksamt informiert den JHA nach der Sommerpause über Anträge, die ggf. bewilligt wurden.
Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, über einen entsprechenden Vorratsbeschluss hierzu abzustimmen.
Der Ausschuss stimmt zu, dass das Bezirksamt nicht aufschiebbare Maßnahmen während der Sommerpause aus Resten und Rückflüssen finanziert. Das Bezirksamt informiert den JHA nach der Sommerpause über entsprechende Bewilligungen.
Michael Werner-Boelz
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.