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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Winterhude 71 Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung durch den StekA

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 07.12.2017 mit o.g. Thematik befasst und von der geplanten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Winterhude 71 Kenntnis genommen.   Zweck und Bedeutung der Planaufstellung

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Winterhude 71 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung auf dem Grundstück der ehemaligen Oberpostdirektion geschaffen werden.

 

Das Gebäude der ehemaligen Hamburger Oberpostdirektion am Überseering aus dem Jahr 1977 soll abgerissen werden, da eklatante Mängel im Bereich des Brandschutzes vorliegen und das Gebäude auch nach einer Sanierung nicht mehr den heutigen Ansprüchen an eine zeitgemäße Büronutzung entsprechen würde.

 

Der aus einem Wettbewerb hervorgegangene städtebaulich-freiraumplanerische Entwurf bildet die planerische Grundlage für den Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den Bebauungsplan. Im Nordosten des Plangebiets soll ein zehn- bis dreizehngeschossiges Bürogebäude mit einer Geschossfläche von ca. 21.000 m² neu entstehen.

 

Südwestlich des Büroturms sind zwei größere Wohngebäude geplant. Die Gebäude weisen eine geschwungene Form auf und variieren in der Höhe zwischen sechs und zehn Geschossen. Insgesamt sind rund 523 Wohneinheiten geplant, 30 % der Wohneinheiten sollen als öffentlich geförderter Wohnungsbau (2. Förderweg) errichtet werden.

Die besonderen Eigenheiten der City Nord und die denkmalschutzfachlichen Belange werden berücksichtigt, indem das charakteristische Element der Fußgängererschließung auf der „Plus-Eins-Ebene“ erhalten wird.

 

Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:

 

Kerngebiet

X-XIII Geschosse

GR 3.100m²

Baugrenzen mit Baukörperfestsetzung

 

Allgemeines Wohngebiet

VI-X Geschosse,

GR 8.200m²,

Baugrenzen mit Baukörperfestsetzung

 

Erhaltungsgebot

Erhaltungsgebote für Bäume

 

Begrünung

Anpflanzgebote für Bäume

Dachflächen- und Tiefgaragenbegrünung

 

Straßenverkehrsflächen und Gehrechte

Bestandsgemäße Ausweisung der umgebenden Straßenverkehrsflächen

Gehrecht für Fußgänger auf der „Plus-Eins-Ebene“

 

Ruhender Verkehr

Festsetzung einer Tiefgarage

 

Nachrichtliche Übernahme Denkmalschutz

 

Untersuchungen und Gutachten

Städtebaulicher Wettbewerb

Untersuchungen zur U-Bahn-Linie U 5

Schalltechnische Untersuchung

Verschattungsstudie

Artenschutzfachliche Untersuchung

Boden- und Altlastenuntersuchung

Entwässerungskonzept

Baumgutachten

Baugrunduntersuchung

 

Vertrag

Zur die Umsetzung des Vorhabens wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen.

 

Nummer des Aufstellungsbeschlusses

N 7/17

 

Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:

08.10.2015STEKA: Vorstellung des Wettbewerbsergebnisses und Einleitung des Verfahrens

23.11.2015Behördliche Grobabstimmung

11.02.2016Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange

07.01.2016Öffentliche Plandiskussion

28.08.2017Arbeitskreis I

__.__.2017Kenntnisnahme Auslegefassung Behörden und Träger öffentlicher Belange

 

Die öffentliche Auslegung ist für Dezember 2017/Januar 2018 vorgesehen.

 

Die Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans unter Verwendung der Kriterien der Anlage 2 zum BauGB hat ergeben, dass mit der verfolgten Neubebauung und Nutzungsänderung des innerstädtisch liegenden Planungsbereichs hinsichtlich einer zukünftigen Wohn- und Bürobebauung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären, sodass das beschleunigte Verfahren nach § 13a Absatz 2 BauGB zur Anwendung kommen kann.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge