Vorhabenbezogener Bebauungsplan Winterhude 71 hier: Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung
Zweck und Bedeutung der Planaufstellung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Winterhude 71 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung auf dem Grundstück der ehemaligen Oberpostdirektion geschaffen werden.
Das Gebäude der ehemaligen Hamburger Oberpostdirektion am Überseering aus dem Jahr 1977 soll abgerissen werden, da eklatante Mängel im Bereich des Brandschutzes vorliegen und das Gebäude auch nach einer Sanierung nicht mehr den heutigen Ansprüchen an eine zeitgemäße Büronutzung entsprechen würde.
Der aus einem Wettbewerb hervorgegangene städtebaulich-freiraumplanerische Entwurf bildet die planerische Grundlage für den Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den Bebauungsplan. Im Nordosten des Plangebiets soll ein zehn- bis dreizehngeschossiges Bürogebäude mit einer Geschossfläche von ca. 21.000 m² neu entstehen.
Südwestlich des Büroturms sind zwei größere Wohngebäude geplant. Die Gebäude weisen eine geschwungene Form auf und variieren in der Höhe zwischen sechs und zehn Geschossen. Insgesamt sind rund 523 Wohneinheiten geplant, 30 % der Wohneinheiten sollen als öffentlich geförderter Wohnungsbau (2. Förderweg) errichtet werden.
Die besonderen Eigenheiten der City Nord und die denkmalschutzfachlichen Belange werden berücksichtigt, indem das charakteristische Element der Fußgängererschließung auf der „Plus-Eins-Ebene“ erhalten wird.
Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:
Kerngebiet
X-XIII Geschosse
GR 3.100m²
Baugrenzen mit Baukörperfestsetzung
Allgemeines Wohngebiet
VI-X Geschosse,
GR 8.200m²,
Baugrenzen mit Baukörperfestsetzung
Erhaltungsgebot
Erhaltungsgebote für Bäume
Begrünung
Anpflanzgebote für Bäume
Dachflächen- und Tiefgaragenbegrünung
Straßenverkehrsflächen und Gehrechte
Bestandsgemäße Ausweisung der umgebenden Straßenverkehrsflächen
Gehrecht für Fußgänger auf der „Plus-Eins-Ebene“
Ruhender Verkehr
Festsetzung einer Tiefgarage
Nachrichtliche Übernahme Denkmalschutz
Untersuchungen und Gutachten
Städtebaulicher Wettbewerb
Untersuchungen zur U-Bahn-Linie U 5
Schalltechnische Untersuchung
Verschattungsstudie
Artenschutzfachliche Untersuchung
Boden- und Altlastenuntersuchung
Entwässerungskonzept
Baumgutachten
Baugrunduntersuchung
Vertrag
Zur die Umsetzung des Vorhabens wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen.
Nummer des Aufstellungsbeschlusses
N 7/17
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:
08.10.2015STEKA: Vorstellung des Wettbewerbsergebnisses und Einleitung des Verfahrens
23.11.2015Behördliche Grobabstimmung
11.02.2016Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange
07.01.2016Öffentliche Plandiskussion
28.08.2017Arbeitskreis I
__.__.2017Kenntnisnahme Auslegefassung Behörden und Träger öffentlicher Belange
Die öffentliche Auslegung ist für Dezember 2017/Januar 2018 vorgesehen.
Die Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans unter Verwendung der Kriterien der Anlage 2 zum BauGB hat ergeben, dass mit der verfolgten Neubebauung und Nutzungsänderung des innerstädtisch liegenden Planungsbereichs hinsichtlich einer zukünftigen Wohn- und Bürobebauung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären, sodass das beschleunigte Verfahren nach § 13a Absatz 2 BauGB zur Anwendung kommen kann.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Winterhude 71 zur Kenntnis zu nehmen.
Harald Rösler
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