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Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Winterhude 75 (Überseering 17) hier: Zustimmung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Zweck und Bedeutung der Planaufstellung:

Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Winterhude 75 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers in der Zentralen Zone der City Nord geschaffen werden. Das Vorhabengebiet umfasst das Flurstück 1260, auf dem sich bis 2018 das Postamt und die Postschule der Oberpostdirektion befanden. Nach Leerstand wurde der Komplex 2022 abgebrochen. Nun soll dort ein Gebäudeensemble mit einem Nutzungsmix aus Büro- und Wohnnutzungen sowie Nahversorgungsmöglichkeiten und gastronomischen Angeboten geschaffen werden. Als Nutzungsart ist zu diesem Zweck ein Kerngebiet festgesetzt.

Dem Bebauungsplanverfahren liegt ein städtebaulicher Wettbewerb zugrunde. Der Entwurf sieht die Entwicklung drei unterschiedlicher Gebäudeteile vor (Flachbau, Riegel mit Hochpunkt und Pavillon), die wie in der City Nord üblich an die bestehende +1-Ebene angebunden werden. Der Bebauungsplan sichert den gewünschten Städtebau planungsrechtlich ab. Das Konzept erreicht eine Bruttogeschossfläche (BGF R) von rund 28.000 m2 und 116 Wohneinheiten, von denen 41 Einheiten - dies entspricht 35 % - als geförderte Wohneinheiten gemäß der Förderregularien der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) errichtet werden.

Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:

31.03.2022 Vorstellung der Planung im StekA

23.05.2022 Behördliche Grobabstimmung

01.09.2022 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

22.09.2022 Auswertung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im StekA

14.03. - 19.04.2024 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

03.12. - 31.12.2024 Verzicht auf AK I sowie Kenntnisnahmeverschickung

03.12.2024 -30.01.2025 Bezirkliche Rechtsprüfung

Das Bebauungsplanverfahren dient der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a Absatz 1 Nummer 1 BauGB und wird, da auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.

Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB, dem ein Vorhaben- und Erschließungsplan einer privaten Vorhabenträgerin zu Grunde liegt.

Die Abstimmung des Bebauungsplanentwurfs mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde durchgeführt. Auf den Termin zum Arbeitskreis I konnte einvernehmlich verzichtet werden.

Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:

Kerngebiet

- Kerngebiet (MK) mit Ausschluss von Flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe, Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen Grundflächenzahl (GRZ) 1,0

- Festsetzung folgender Geschossigkeit:

  • Riegel mit Hochpunkt: 5 - 18 Geschosse
  • Flachbau: 3 - 4 Geschosse
  • Pavillon: 2 Geschosse
  • Boulevard / +1-Ebene: 1 Geschoss
  • Untergeschoss: -1 Geschoss

- Baukörperbezogene Ausweisung der überbaubaren Flächen zur Sicherung des aus dem städtebaulich-hochbaulichen Gutachterverfahrens hervorgegangenen Entwurfs

- Stellplätze sind nur in einer Tiefgarage oder auf festgesetzten Flächen für Stellplätze zulässig

- Festsetzungen zum Lärmschutz

Begrünung & Artenschutz

- Festsetzungen zu Baum- und Strauchpflanzungen

- Festsetzung von Dachbegrünung

- Festsetzung zu Außenleuchten

- Vorbeugende Festsetzung zur Vermeidung von Vogelschlag

Untersuchungen und Gutachten:

Folgende Untersuchungen, Gutachten und Fachplanungen wurden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Winterhude 75 durchgeführt:

- Baumgutachterliche Stellungnahme

- Vermessung, Baumaufmaß

- Artenschutzfachliche Untersuchung

- Mobilitätskonzept

- Verkehrstechnische Untersuchung

- rmtechnische Untersuchung

- Windkomfortuntersuchung

- Baugrund- und Schadstoffuntersuchungen, Kampfmittel

- Entwässerungskonzept

- Verschattungsgutachten

- Luftschadstoffuntersuchung

- Auswirkungsanalyse Einzelhandel

- Umweltverträglichkeitsvorprüfung

Vertrag:

Zur Umsetzung des Vorhabens wird ein Durchführungsvertrag zwischen der privaten Vorhabenträgerin und der Freien und Hansestadt Hamburg geschlossen.

Weiteres Vorgehen:

Die öffentliche Auslegung ist für April/Mai 2025 vorgesehen.

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die öffentliche Auslegung („Veröffentlichung“) des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Winterhude 75 zu beschließen.

Dr. Bettina Schomburg

Bezirksamtsleitung

Anhänge

Planzeichnung

Vorhaben- und Erschließungsplan

Verordnung

Begründung

Lokalisation Beta
Winterhude Hamburg

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