Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Winterhude 74 (Kapstadtring 5)
Auswertung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans vom 25.02. - 26.03.2019
Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.04.2019 mit dem o.g. Thema befasst, das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Winterhude 74 zur Kenntnis genommen und empfiehlt der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Winterhude 74.
„Zeitschiene“
29.06.2017 StekA –Aufstellungsinformation
25.09.2017 Grobabstimmung
22.02.2018 öffentliche Plandiskussion (ÖPD)
26.04.2018 StekA - Auswertung ÖPD, öffentlich
26.09.-
26.10.2018 Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TöB)
26.11.2018 Arbeitskreis I
31.01.2019 StekA - Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung
25.02. -
26.03.2019 Öffentliche Auslegung
Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vom 21.12.2018 – 11.01.2019 sind 8 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen.
Die sich daraus ergebenden kleineren Anpassungen wurden bereits in die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung eingearbeitet.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 25.02. – 26.03.2019 zum Bebauungsplan-Entwurf sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Abwägung:
Aus der öffentlichen Auslegung haben sich keine Änderungen ergeben. Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 27.03.2019 informiert, dass auf die Durchführung eines Arbeitskreises II verzichtet werden soll.
Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Winterhude 74 wird zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Nord (Fachamt SL) und dem Vorhabenträger abgestimmt. Die Unterzeichnung des Vertrags soll nach der Rechtsprüfung durch das Rechtsamt und vor dem Beschluss des Hauptausschusses erfolgen. Der Durchführungsvertrag trifft neben der Durchführungsverpflichtung auch inhaltliche Regelungen zur Sicherung der Gestaltung des Hochbaus, der Freiflächen und Außenanlagen und zur Herrichtung der Begrünungsmaßnahmen. Des Weiteren regelt der Durchführungsvertrag Baumschutzmaßnahmen während der Bauzeit, die Herstellung der Gehwegüberfahrten sowie die sonstigen für die Sicherung der Erschließung erforderlichen Straßenumbaumaßnahmen.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung