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Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Winterhude 70 (Mexikoring)
hier: Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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25.04.2019
Sachverhalt

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Winterhude 70 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für eine Neuordnung von bestehenden und geplanten Wohn- und Gewerbebauten sowie eine öffentliche Wegeverbindung vom Gebäudekomplex in den City Nord Park. Grundlage ist eine Vorhabenplanung, die eine sechs- bzw. zwölfgeschossige Bebauung östlich angrenzend an den City Nord Park vorsieht. Insgesamt sind 166 Wohneinheiten als Einraumappartements geplant. Das Gebäude wird insgesamt an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vermietet, die hier für Auszubildende bzw. Mitarbeiter des Bundes Wohnungen überwiegend entgeltfrei bzw. zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung stellen wird.

Die privaten Stellplätze des Wohnungsbauvorhabens werden in zwei Tiefgaragen nachgewiesen, die vom Mexikoring aus erschlossen werden.

 

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Absatz 4 BauGB sowie die Anwendung der Eingriffsregelung sind somit nicht erforderlich.

 

Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:

 

Kerngebiet

  • MK I, IV, VI, X und XII, GRZ 1,0, Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen

 

Grünflächen und Begrünung

  • Bestandskonforme Ausweisung des City Nord Parks als öffentliche Parkanlage (FHH)
  • Dachflächenbegrünung

 

Straßenverkehrsflächen und Geh- und Leitungsrechte

  • Festsetzung der öffentlichen Wegeverbindung zwischen Manilaweg und Gebäudekomplex als Verkehrsfläche und Brücken/Rampenanlage
  • Festsetzung eines Geh- und Leitungsrechtes zugunsten der FHH auf der „Ebene 1“

 

Gutachten

Während des Planverfahrens wurden folgende Gutachten erstellt:

  • Einzelhandelsgutachten
  • Verschattungsstudie

 

Durchführungsvertrag

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt. Das Vorhabengebiet beschränkt sich auf das Flurstück 1256 am Mexikoring. Es wird ein Durchführungsvertrag geschlossen, in dem sich der Vorhabenträger verpflichtet, das Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist umzusetzen. Der Vertrag beinhaltet Regelungen zur Ausführung und zur Gestaltung des Vorhabens gemäß den Darstellungen des Vorhaben- und Erschließungsplans.

Darüber hinaus regelt er die Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger für Planung und Bau der Brücken/Rampenanlage in den City Nord Park).

 

Historie

Die öffentliche Plandiskussion wurde am 26. September 2013 durchgeführt, die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde mit dem Arbeitskreis am 24. November 2014 abgeschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung ist für Mai/Juni 2019 vorgesehen.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Winterhude 70 zur Kenntnis zu nehmen.