20-5644

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Langenhorn 80 (Kiwittsmoor) hier: Zustimmungsempfehlung zur Feststellung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Historie:

09.07.2015StekAAufstellungsinformation

08.10.2015StekAZustimmung zur öffentlichen Plandiskussion

19.11.2015StekAÖffentliche Plandiskussion (ÖPD)

26.11.2015StekAAuswertung ÖPD, nichtöffentlich

17.12.2015StekAAuswertung ÖPD, öffentlich

08.12.2016 -13.01.2017Beteiligung TÖB

27.02.2017Arbeitskreis I

08.06.2017StekAZustimmung StekA öffentliche Auslegung

21.08.2017 - 22.9.2017öffentliche Auslegung

27.10.2017Arbeitskreis II

 

 

Im Rahmen der Kenntnisnahme-Verschickung vom 31. Mai 2017 sind 4 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen. Die sich daraus ergebenden kleineren Anpassungen wurden bereits in die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung eingearbeitet. 

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 21.08. - 22.09.2017 wurden 3 Einzeleinwendungen und 2 Sammeleinwendungen, eine mit drei und eine mit sechs Unterzeichnern, abgegeben.


 

Abwägung:

Es wird vorgeschlagen die Festsetzungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplan-Entwurfs Langenhorn 80 aufgrund der vorgebrachten Anregungen der Bürger nicht zu ändern.

mtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit dem Arbeitsvermerk, verschickt am 13.10.2017, über die vorgebrachten Anregungen informiert.

Der Arbeitskreis II am 27.10.2017 hat ergeben, dass die ausgelegte Planfassung nicht geändert werden soll. Die Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen haben im Arbeitskreis II dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt.

 

Damit ist die mit den Behörden, Trägern öffentlicher Belange und mit den Bürgern durchgehrte Abstimmung und Abwägung des Bebauungsplan-Entwurfs Langenhorn 80 abgeschlossen.

 

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Langenhorn 80 ist zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Nord (Fachämter SL und RA) und dem Vorhabenträger final abgestimmt und soll zeitnah unterzeichnet werden. Er trifft neben der Durchführungsverpflichtung auch inhaltliche Regelungen zur Sicherung der Gestaltung des Hochbaus und der Freiflächen und Außenanlagen, zur öffentlichen Förderung der Wohnungen, zur Herstellung einer Kindertageseinrichtung nebst Außenanlagen und Spielgeräten r 100 Kinder, zu  Ersatzpflanzungen und Baubegleitung durch Baumsachverständige, zur Einhaltung von Artenschutzauflagen und zur Bodenkundlichen Baubegleitung.

 

Der Vorhabenträger hat bereits mit Datum vom 17.01.2018 einen Gestattungsvertrag mit der Stiftung Naturschutz über den artenschutzrechtlichen Ausgleich (externe Ausgleichsflächen) abgeschlossen.

 

Kurz vor dem Abschluss steht ein öffentlich-rechtlicher Erschließungsvertrag mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) über bauliche Maßnahmen zur Herstellung neuer Erschliungsanlagen auf der östlichen Seite der Straße Kiwittsmoor (zwischen Tweeltenmoor und Bornbach) sowie auf dem Grundstück des Vorhabenträgers. Diese umfassen unter anderem die Herstellung von öffentlichen Besucherparkständen in Senkrechtaufstellung und von Fahrradplätzen, die Herstellung von Überfahrten, die Neupflanzung von Straßenbäumen sowie den normgerechten Ausbau des dortigen Fußweges und die Umgestaltung der Nebenflächen. Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Kostenübernahme des mit MR abgestimmten Um- und Ausbaus und zur kosten- und lastenfreien Übereignung der auf seinem Grundstück ausgewiesenen Straßenverkehrsflächen (Teilfläche von Flurstück 499).

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Langenhorn 80 zur Kenntnis zu nehmen und der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Langenhorn 80 zu empfehlen.

 

 

Harald sler

 

Anhänge

 

Abwägungsvermerk zur Öffentlichen Auslegung,

Abwägungsvermerk zur Kenntnisnahme-Verschickung,

Planbild, Verordnung, Begründung, 

Vorhaben- und Erschließungsplan