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Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 30 (Brückwiesenstraße) Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung durch den StekA

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 07.12.2017 mit o.g. Thematik befasst und die geplante öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Groß Borstel 30 zur Kenntnis genommen.

 

 

Historie:

28.04.2016StekAAufstellungsinformation

29.09.2016StekAZustimmung zur öffentlichen Plandiskussion

17.11.2016StekAÖffentliche Plandiskussion (ÖPD)

24.11.2016StekAAuswertung ÖPD, nichtöffentlich

08.12.2016StekAAuswertung ÖPD, öffentlich

22.06.-22.07.2017Beteiligung TÖB

28.08.2017Arbeitskreis I

 

Die Abstimmung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Groß Borstel 30 mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde durchgeführt. 

 

Das knapp 0,4 ha große Plangebiet des Bebauungsplan-Entwurfs Groß Borstel 30 liegt westlich der Brückwiesenstraße und östlich der Tarpenbek. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Groß Borstel 30 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der überwiegend ungenutzten Fläche für Wohnungsbau geschaffen werden. Der im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg befindliche, etwa 18 m breite und 150 m lange Grundstücksstreifen (Flurstück 1982) war ursprünglich für eine Straßenverbindung über die Tarpenbek zwischen der Brückwiesenstraße und der Straße Lütt Kollau vorgesehen und entsprechend in den geltenden Bebauungsplänen Groß Borstel 5 vom 10. November 1969 und Groß Borstel 4 vom 14. Januar 1966 als Straßenverkehrsfläche ausgewiesen. Diese Planung wurde aufgegeben, sodass durch neues Planrecht die Voraussetzungen dafür geschaffen werden sollen, das Grundstück einer neuen Nutzung als reines Wohngebiet zuzuführen.

Das Grundstück wurde nach einer Ausschreibung über die Agentur für Baugemeinschaften der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) einer Baugemeinschaft anhand gegeben.

Die Planung strebt den Neubau von etwa 15 Wohneinheiten in drei Baukörpern an, die zwei Geschosse plus Staffelgeschoss umfassen und im öffentlich geförderten Wohnungsbau errichtet werden sollen. Die drei Baukörper in offener Bauweise berücksichtigen in ihrer Anordnung die mittig im Plangebiet liegende zu erhaltende wertvolle Eiche sowie die Nachbarbebauung. Die Erschließung des Wohngebietes erfolgt über einen neu herzustellenden verkehrsberuhigten Bereich in 7 m Breite. Im Westen des Plangebietes wird angrenzend an die Tarpenbek eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. Insgesamt sollen etwa 1.800 qm BGF umgesetzt werden.

 

Das Bebauungsplanverfahren dient der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a BauGB und wird, da auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.

 

 

Es wurden folgende wesentliche Planinhalte festgelegt:

 

Reines Wohngebiet: Festsetzung von drei Baukörperausweisungen, zweigeschossig mit Staffel in offener Bauweise. Festsetzung einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,6 sowie von Gebäudehöhen. Ausschluss von Nebenanlagen im Bereich der mit Erhaltungsgebot festgesetzten Eiche, Anpflanzungsgebot für eine Hecke entlang der südlichen Grundstücksgrenze.

 

Öffentliche Straßenverkehrsfläche:

Im Norden des Plangebietes wird die Stichstraße Warnckesweg als öffentliche Straßenverkehrsfläche ausgewiesen, sie soll in einer Breite von 7 m als verkehrsberuhigter Bereich mit Wendeanlage ausgebaut werden. Die Einmündung in die Brückwiesenstraße wird bei gleicher Dimensionierung baulich angepasst.

 

Öffentliche Grünfläche: Im Westen des Plangebietes wird an der Tarpenbek eine öffentliche Grünfläche (Parkanlage FHH) gesichert.

 

Nachrichtliche Übernahmen: Die Wasserfläche der Tarpenbek sowie ihre Böschungen werden als Fläche mit wasserrechtlichen Regelungen nachrichtlich übernommen.

 

 

Wesentliche Unterschiede zur Planfassung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung:

 

-          Änderung der Stellung der Baukörper

-          Modifizierung der Kubaturen der Baukörperausweisungen

-          Anpassung der GRZ und GFZ

-          Verbreiterung der Straßenverkehrsfläche von 6 auf 7m 

 

Die Anlagen entsprechen den Verschickungsunterlagen der Kenntnisnahme-Verschickung an die Träger öffentlicher Belange vor der öffentlichen Auslegung. Im Rahmen der Kenntnisnahme-Verschickung können sich noch redaktionelle Änderungen ergeben.

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.


 

 

Anhänge

 

Pläne, Verordnung, Begründung