Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Nord 38 (Hufnerstraße)
- Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung -
Zweck und Bedeutung der Planaufstellung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Barmbek-Nord 38 soll die planungsrechtliche Grundlage für den Bau von 132 Wohneinheiten in besonders gut erschlossener Lage am Osterbekkanal geschaffen werden.
Die bestehende Blockrandbebauung Hufnerstraße 53 bis 57 ist durch eine Wohnnutzung geprägt. Der übrige Gebäudebestand innerhalb des Plangebiets diente bis 2014 einer Restaurantkette als Sitz ihrer Firmenzentrale. Der derzeit bestehende Bebauungsplan Barmbek-Nord 34 setzt hier Mischgebiets- und Kerngebietsflächen fest. Aufgrund nicht mehr zeitgemäßer Bausubstanz und fehlender Erweiterungsmöglichkeiten, wurde die Firmenzentrale des Gewerbetriebs verlagert. Nach einer Zwischennutzung des ehemaligen Betriebsgeländes zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden, sollen nun durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnnutzung geschaffen werden.
Das Plangebiet ist etwa 1,36 ha groß und wird durch drei Baukörper gegliedert. Die bestehende Wohnbebauung entlang der Hufnerstraße 53 bis 57 soll planungsrechtlich gesichert werden. Zudem ermöglichen die Baugrenzen eine perspektivische Aufstockung durch ein zurücktretendes fünftes Geschoss oder eine Neubebauung in gleicher Größenentwicklung. Daran anschließend soll durch die neuen Gebäudekörper die Blockrandbebauung entlang der Hufnerstraße in Richtung Osterbekkanal städtebaulich vervollständigt werden. Der parallel zur Uferpromenade abknickende bis zu siebengeschossige Gebäudeteil soll den Auftakt zu dem neu entstehenden Wohnquartier markieren. Im Westen schließt die neue fünf- und sechsgeschossige Bebauung unmittelbar an die dort bestehende Wohnnutzung an und greift die dortigen Gebäudehöhen auf. Ein weiterer fünfgeschossiger Baukörper entsteht im Blockinnenbereich. Insgesamt werden 132 Wohneinheiten mit einem Anteil geförderter Wohneinheiten von 30 Prozent realisiert.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:
24.09.2015Einleitungsbeschluss
26.10.2015Behördliche Grobabstimmung
25.02.2016Öffentliche Plandiskussion
15.10.2018Beteiligung Träger öffentlicher Belange
17.12.2018Arbeitskreis I
Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 38 wird nach § 12 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan und Durchführungsvertrag aufgestellt. Das Bebauungsplanverfahren wird außerdem im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Absatz 4 BauGB sowie der Anwendung einer Eingriffsregelung abgesehen. Gleichwohl werden alle betroffenen Umweltbelange in die Abwägung eingestellt.
Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss N 1/19 eingeleitet und umfasst den Geltungsbereich: Hufnerstraße – Osterbekkanal - Westgrenzen der Flurstücke 275 und 2073, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1966 der Gemarkung Barmbek (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 427).
Die Abstimmung des Bebauungsplanentwurfs mit den Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt.
Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:
Allgemeines Wohngebiet
Gebäudehöhen 21,5 bis 30,5 m über NHN
Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen
Erhaltungsgebot
Erhaltungsgebot für einen Baum
Begrünung
Dachflächen- und Tiefgaragenbegrünung
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Entwicklung der vorhandenen Uferböschung am Osterbekkanal als naturnaher, dichtbewachsener Uferbereich
Anlage einer naturnahen Röhrichtzone am vorhandenen Ufersaum des Osterbekkanals
Straßenverkehrsflächen und Gehrechte
Bestandsgemäße Ausweisung der umgebenden Straßenverkehrsflächen
Umsetzung zweier öffentlicher Wegeverbindungen durch das Quartier
Ruhender Verkehr
Festsetzung einer Tiefgarage
Untersuchungen und Gutachten
Artenschutzfachbeitrag
Baumgutachten
Landschaftsplanerische Bestandserfassung
Schalltechnische Untersuchung
Entwässerungskonzept
Verschattungsgutachten
Verkehrliche Beurteilung
Vertrag
Zur Umsetzung des Vorhabens wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen.
Weiteres Vorgehen
Die öffentliche Auslegung ist für April/Mai 2019 vorgesehen.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Barmbek-Nord 38 zur Kenntnis zu nehmen.
Tom Oelrichs