Vorbereitung der Wahl des Bezirksamtsleiters - Gruppen am Auswahlverfahren beteiligen
Die Amtszeit des derzeitigen Bezirksamtsleiters endet mit Ablauf des August 2018. Dazu liegt ein interfraktioneller Antrag vor, mit dem der Senat aufgefordert wird, rechtzeitig eine Ausschreibung auf den Weg zu bringen. Nach § 34 Absatz 2 Satz 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes sind an dem Auswahlverfahren die Fraktionen zu beteiligen. Die Teilnahme von Vertretern der Gruppen am Auswahlverfahren ist weder vorgeschrieben noch ausgeschlossen. Um auch den Mitgliedern der Gruppen ihr Recht aus § 34 Absatz 3 Satz 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes zu gewährleisten, der Bezirksversammlung Wahlvorschläge zu unterbreiten, müssen auch die Gruppen die Bewerberlage kennen, so dass sie sinnvoller Weise am Auswahlverfahren zu beteiligen sind.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksverwaltung beschliessen:
Dem Auswahlgremium nach § 34 Absatz 2 Satz 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes gehören neben je einem Mitglied jeder Fraktion auch je ein Mitglied jeder Gruppe der Bezirksversammlung Hamburg-Nord an.
Claus-Joachim DickowRalf Lindenberg
FDP-Gruppe
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