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Von "weinenden" und "nachbarlichen" Bäumen in Langenhorn & Umgebung... Kleine Anfrage Nr. 28/2017 von Herrn Müller, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Jedes Jahr kommt es zu Baumfällungen auf privatem Grund. Rechtsgrundlage ist die Baumschutzverordnung, welche zum Schutz und Erhalt des Baumbestandes zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, Abwehr schädlicher Einwirkungen, Verbesserung des Stadtklimas und der kleinklimatischen Verhältnisse, Erhalt eines artenreichen Baumbestandes, Erhalt von Zonen der Ruhe und Erholung und dem Erhalt der Lebensräume für Tiere umzusetzen ist. Leider gelingt es nicht allen Eigentümern, hierbei rücksichtsvoll und ordnungsgemäß zu agieren. Zudem fällt auf, dass der Informationsfluss über genaue Anzahl, Begründung und Zeitpunkt der Baumarbeiten ausbaufähig ist.

So ist es beispielsweise in den vergangenen Tagen im Stockflethweg, Flurstück 1251, dazu gekommen, dass Schnittgut und Holz auf einem anliegenden Nachbargrundstück zwischengelagert wurde. (siehe Anhang 2)

Am Ohkamp, entlang der Gebäude der Erich Thor Wohnunternehmen GmbH, wurde der, dem Anschein nach vitale Baumbestand reduziert, was für viele Anwohner nicht plausibel erscheint. (siehe Anhang 1)

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

  1. Wurden die oben genannten Baumfällungen genehmigt (a)? Wenn ja, wann (b)? Müssen Ersatzpflanzungen erfolgen (c)? Wenn ja, bis wann und wo (d)?

Zu 1a:

Ja.

 

Zu 1b:

Für das Flurstück 1251 wurde mit Datum vom 26.01.2017 eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 4 der Baumschutzverordnung erteilt. Für die Grundstücke Am Ohkamp  wurden im Zeitraum vom  07.11.2016 – 09.02.2017 Ausnahmegenehmigungen gemäß § 4 der Baumschutzverordnung erteilt.

 

Zu 1c:

Ja.

 

Zu 1d:

Die Ersatzpflanzungen sind bis zum 15.04.2017 gegenüber dem Bezirksamt Hamburg – Nord (Management des öffentlichen Raumes - Abteilung Stadtgrün) nachzuweisen.

Hiervon abweichend ist in Zusammenhang mit der Neubebauung eines Grundstücks die Ersatzpflanzung erst in der ersten Pflanzperiode nach Baufertigstellung zu leisten und gegenüber dem Bezirk nachzuweisen.

Ersatzpflanzungen sind auf den jeweiligen Grundstücken zu leisten.

 

2. Wurden die oben genannten Baumfällungen ordnungsgemäß durchgeführt? Wenn

    nein, welche Folgen hat ein mögliches Fehlverhalten?

 

Die Überprüfung einer ordnungsgemäßen Ausführung obliegt dem Grundeigentümer.

 

3. Wie viele Bäume und Hecken werden auf privatem Grund im Stockflethweg und

    Ohkamp im Zeitraum  01.10.2016 – 28.02.2017 gefällt sein?

 

4. Welche Bäume und Hecken werden auf privatem Grund im Stockflethweg und       

   Ohkamp im Zeitraum  01.10.2016 – 28.02.2017 gefällt sein? (bitte detailliert

   darstellen)

 

Zu 3. und 4.:

Es wurden Ausnahmegenehmigungen gemäß §4 der Baumschutzverordnung erteilt. Es obliegt den Grundeigentümern diese in Gänze oder auch nur in Teilen in Anspruch zu nehmen, daher können seitens des Bezirkes  hierzu keine Angaben gemacht werden.

 

5. Wie viel Geld wird in den Straßen Stockflethweg und Ohkamp im Zeitraum

    01.10.2016 - 28.02.2017 durch entsprechende Gebühren eingenommen?

 

Für die angefragten Belegenheiten werden  insgesamt Gebühren in Höhe von 1.197,00 € vereinnahmt.

 

6. Wie viele Beschwerden, Unmutsäußerungen, etc. in Zusammenhang mit

    Baumfällungen sind dem Bezirksamt Hamburg-Nord für Zeitraum

    01.10.2016 - 14.02.2017 bekannt?

 

Für die angefragten Belegenheiten eine.

 

 

01.03.2017

 

Anhänge

 

 

 

 

 

 

Keine