20-3845

Von Eimsbüttel lernen - Fahrradhäuschen schneller und einfacher genehmigen II Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Gemäß der Schriftlichen Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering vom 22.05.2015 (Drucksache 21/556) standen Ende 2014 im Bezirk Hamburg-Nord nur 53 Fahrradhäuschen, während im Bezirk Hamburg Altona mindestens 96 Fahrradhäuschen standen und im Bezirks Eimsbüttel sogar mindestens 220 Fahrradhäuschen. Also rund viermal so viele, wie im Bezirk Hamburg-Nord. Dies macht deutlich, dass eine Förderung der Fahrradhäuschen im Bezirk Hamburg-Nord noch deutliches Steigerungspotenzial hat.

 

Mit der Drucksache 20-1883 hat das Bezirksamt Hamburg-Nord entsprechend dem Beschluss vom 29.10.2013, also nach fast 24 Monaten, einen Vorschlag für das zukünftige "Genehmigungsverfahren für das Aufstellen von Fahrradhäuschen im öffentlichen Raum" erstellt. Aus Sicht der CDU war dieser Vorschlag nicht dazu geeignet, dass zukünftig auch im öffentlichen Raum mehr Fahrradhäuschen im Bezirk Hamburg-Nord aufgestellt werden.

 

Die Antwort des Bezirksamtes auf die Kleine Anfrage 160/2016 des CDU-Abgeordneten Bernd Kroll hat diese Einschätzung eindrucksvoll bestätigt. Danach wurde seitens des Bezirksamtes Hamburg-Nord seit Januar 2015 genau 1 Fahrradhäuschen neu genehmigt. Statt weiterhin darauf zu warten, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet, ist es an der Zeit, den Bau von Fahrradhäusern unbürokratisch zu fördern.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Die Bezirksversammlung spricht sich dafür aus, dass möglichst zeitnah und unbürokratisch mehr Fahrradhäuschen im Bezirk Hamburg-Nord gefördert und aufgestellt werden.
  2. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord fordert die Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord auf, die Genehmigungskriterien des Bezirks Hamburg Eimsbüttel (Abläufe / Vordrucke / Kriterien etc.) für Fahrradhäuschen inkl. deren Bezuschussung auch für den Bezirk Hamburg-Nord spätestens binnen zwei Monaten nach diesem Beschluss zu übernehmen.
  3. Dementsprechend soll es zukünftig auch im Bezirk Hamburg-Nord keine Vorschriften bzgl. des Fahrradhäuschen-Typs geben. Dieses auch vor dem Hintergrund, dass in dem bisherigen Einheitstyp "Ottensen“ die Fahrräder an der Decke aufgehängt werden müssen, wozu viele Radler kräftemäßig nicht in der Lage sind.
  4. Ebenso soll es im Bezirk Hamburg-Nord pro Fahrradhäuschen einen einheitlichen Zuschuss in Höhe von 3.500,00 Euro geben.

 

 

Dr. Andreas SchottBernd Kroll

Christoph Ploß

 

 

Anhänge

 

Keine