Vierspuriger Ausbau der Straße Nedderfeld Anfrage gem. § 27 BezVG
Mit Drs. 20-0261 vom 08.09.2014 wurde unsere Anfrage von der BWVI zum Vierspurigen Ausbau des Nedderfeld beantwortet. Tenor war, dass es keine konkreten Planungen gäbe – wohl aber die Fortführung des entsprechenden B-Plans.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
a) wenn ja, welchen und mit welchen Zeitfenstern
b) wenn nein, welches sind die Gründe?
Antwort der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation:
Zu 1.:
Ja, der Bebauungsplan Lokstedt 52/ Eppendorf 9/ Groß-Borstel 11 hat seit Juni des Jahres 2016 die Vorweggenehmigungsreife und soll demnächst im Senat beschlossen werden. Eine entsprechende Drucksache wird von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen vorbereitet.
Zu 2.:
Die Verkehrsbelastungszahlen in der Drs. 20-0261 können wie folgt ergänzt werden:
DTVw Kfz/24h |
Nedderfeld |
Borsteler Chaussee |
2015 |
22 000 |
24 000 |
2014 |
22 000 |
25 000 |
2013 |
22 000 |
26 000 |
Zu 3.:
Derzeit wird die planungsrechtliche Sicherung des Ausbaues über das o.g. Bebauungsplanverfahren betrieben.
Andreas SchottEkkehart Wersich
Stefan Bohlen
Keine