20-4205

Vierspuriger Ausbau der Straße Nedderfeld Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Mit Drs. 20-0261 vom 08.09.2014 wurde unsere Anfrage von der BWVI zum Vierspurigen Ausbau des Nedderfeld beantwortet. Tenor war, dass es keine konkreten Planungen gäbe – wohl aber die Fortführung des entsprechenden B-Plans.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

  1. Gibt es einen neuen Sachstand und 

a)      wenn ja, welchen und mit welchen Zeitfenstern 

b)      wenn nein, welches sind die Gründe?

Antwort der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation:

 

Zu 1.:

Ja, der Bebauungsplan Lokstedt 52/ Eppendorf 9/ Groß-Borstel 11 hat seit Juni des Jahres 2016 die Vorweggenehmigungsreife und soll demnächst im Senat beschlossen werden. Eine entsprechende Drucksache wird von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen vorbereitet.

 

  1. Gibt es neuere Zahlen bezüglich der Verkehrsbelastung des Nedderfeld und der Borsteler Chaussee (Basis Antwort Drs. 20-0261)?

 

Zu 2.:

Die Verkehrsbelastungszahlen in der Drs. 20-0261 können wie folgt ergänzt werden:

 

DTVw Kfz/24h

Nedderfeld

Borsteler Chaussee

2015

22 000

24 000

2014

22 000

25 000

2013

22 000

26 000

 

  1. Sind in der Finanzplanung Mittel für den Ausbau eingestellt?

 

Zu 3.:

Derzeit wird die planungsrechtliche Sicherung des Ausbaues über das o.g. Bebauungsplanverfahren betrieben.

 

 

 

Andreas SchottEkkehart Wersich
Stefan Bohlen

 

Anhänge

 

Keine