21-1018

Viele Fragen- Wenig Antworten zur Sanierung Wellingsbütteler Landstraße
Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Die Wellingsbütteler Landstraße (Bezirk Nord) sowie der Wellingsbütteler Weg, (Bezirk Wandsbek) sind wichtige Hauptverkehrsstraßen und erfüllen eine großräumige Verbindungsfunktion. Wenn es zu Störungen der S Bahnlinie S1 kommt, wird die Wellingsbütteler Landstr. sowie der Wellingsbütteler Weg (Wandsbek) auch für den Busersatzverkehr genutzt. Neben einer Sanierung der Fahrbahn ist hier aber auch die Instandsetzung der Fuß und Radwege dringend notwendig und daher zu begrüßen.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat mit der Drucksache 20-6055 von 8.2018 geantwortet, dass die Bauarbeiten Anfang des Jahres 2021 beginnen. Mittlerweile haben sich Anwohner der Wellingsbütteler Landstr. zu einer Bürgerbewegung zusammengeschlossen und diverse Fragen an den LSBG gestellt. Aus der Antwort des LSBG ergeben sich weitere Fragen.

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 21.10.2019 auf der Grundlage eines Antrages Drucksache 21-0517 der CDU-Fraktion einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet, dass die Vorstellung der Planung vor Ort in einer öffentlichen Sitzung in Klein Borstel stattfinden soll.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

  1. Hat der LSBG Kenntnis davon, dass die Wellingsbütteler Landstr. auch als Busersatzverkehr genutzt wird?

 

 

 

Antwort der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation:

 

Zu 1.:

Ja, der Busverkehr oder auch der Schienenersatzverkehr werden bei der Planung berücksichtigt.

 

  1. Ist der LSBG der Meinung, dass HVV Busse auch bei einer Fahrbahnbreite von 3m bzw. 2,75 m (ohne Mittelmarkierung) den Verkehrsfluss auf der Wellingsbütteler Landstr nicht behindern bzw. Radfahrer auf Schutzstreifen sicher sind?

 

Zu 2.:

Die aktuelle Planung beinhaltet, dass die Bordsteine weitgehend in ihrer gegenwärtigen Lage erhalten bleiben zum Schutz der vorhandenen Bäume. Die Fahrbahnbreite wird also nicht verändert. Allerdings ist eine andere Aufteilung der Fahrbahn geplant. Es soll beidseitig (Radfahr-) Schutzstreifen geben und dazwischen eine (Rest-) Fahrbahn für Kfz von ca. 4,5 Metern Breite. Die Schutzstreifen dürfen bei Begegnungen zwischen Lkw / Bussen überfahren werden, damit Radfahrerinnen und Radfahrer nicht gefährdet werden.

 

  1. Hat der LSBG Kenntnis von der Drucksache 21-0517?

 

Zu 3.:

Ja, der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hat Kenntnis von der Drucksache 21-0517, die darin enthaltenen Zusagen aus der zitierten Drucksache 21-0078 bleiben bestehen.

 

  1. Was plant der LSBG hinsichtlich der Information der zuständigen Gremien im Bereich Wandsbek für den Abschnitt Wellingsbütteler Weg/Rolfinckstr?

 

Zu 4.:

Der LSBG wird die Planungen in den Regionalausschüssen der Bezirke Wandsbek und Hamburg-Nord erläutern, gern auch in einer gemeinsamen Sitzung. Die Ausschüsse werden zuvor im Rahmen der ersten Verschickung der Planunterlagen informiert und zugleich angehalten, eine Stellungnahme abzugeben.

 

  1. Wann haben Hamburg Wasser, Stromnetz Hamburg und Gasnetz Hamburg die ersten Anfragen an den LSBG hinsichtlich ihrer Maßnahmen gestellt?

 

Zu 5.:

Dies ist ein Gemeinschaftsprojekt der sogenannten INFRACREW Hamburg, bestehend aus dem LSBG, Hamburg Wasser, der Stromnetz Hamburg GmbH und der Gasnetz Hamburg GmbH. Die Zusammenarbeit läuft bereits seit Beginn des Projekts.

 

  1. Gibt es mittlerweile ein Verkehrskonzept für die Zeit der Baumaßnahmen und Vollsperrung?

 

Zu 6.:

Das Verkehrskonzept zur Umsetzung der Baumaßnahme wird parallel zur inhaltlichen Planung erarbeitet und derzeit nicht vor. Eine Vorstellung wird in den Regionalausschüssen erläutert werden.

 

 

Dr.  Andreas Schott                           Martina Lütjens

CDU-Fraktionsvorsitzender          Dr. Petra Sellenschlo