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Verwendung der Tiefbaumittel 2017/ 2018 gemeinsamer Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

 

Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN in der Bezirksversammlung Hamburg Nord setzen sich seit Jahren gemeinsam für eine sachgerechte und ausgewogene Verwendung der bezirklichen Tiefbaumittel ein. Das soll auch für den Vorschlagszeitraum 2017/2018 fortgesetzt werden. Dabei ist aber zu beachten, dass für die Grundinstandsetzung von Straßen sämtliche Mittel wegen größerer, jahresübergreifender Maßnahmen bereits gebunden sind (Vorhaben Maienweg (Nord), Maienweg (Mitte) und Alter Teichweg).

Unter Beachtung der genannten Rahmenbedingung sollen im Bereich des Neu-, Um- und Ausbaus von Straßen die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Barmbek

Zwischen Barmbek-Nord und dem westlichen Winterhude gibt es bislang keine durchgehend attraktiven Radverkehrsverbindungen außerhalb des Stadtparks. Auf der Südseite des Wiesendamms wurde 2016 zwischen Goldbekkanal und Saarlandstraße ein Radfahrstreifen eingerichtet und der Wiesendamm damit fahrrad- und fußverkehrsfreundlich umgebaut. Die sich anschließende Kreuzung Wiesendamm / Saarlandstraße wird im Zuge des Veloroutenausbaus umgestaltet werden.

Bei der Weiterfahrt in Richtung Barmbek-Bahnhof besteht aber eine Lücke zwischen Saarlandstraße und Hufnerstraße: Hier gibt es heute für beide Fahrtrichtungen kaputte und schmale Hochbordradwege, die hinter parkenden Kfz angeordnet sind. Dies ist eine gefährliche Kombination. Das bezirkliche Radverkehrskonzept empfiehlt für diesen Abschnitt des Wiesendamms Radfahrstreifen (Maßnahme 64). Eine eindeutige und durchgängige Radverkehrsführung bis zum Barmbeker Bahnhof kann hier erreicht werden, indem der Wiesendamm entsprechend umgestaltet wird. Die Umgestaltung bietet zugleich die Möglichkeit die Fußwege barrierefrei auszubauen. Durch eine klare Neuordnung der Fahrbahn wird darüber hinaus die unbefriedigend enge und damit konfliktträchtige Situation für Autofahrende verbessert. 

Der Planungsansatz dafür wäre die Position von Parkplätzen und Radweg zu „tauschen“: Der bisherige Radweg wandert als Radfahrstreifen auf die Fahrbahn. Dafür rücken die Parkplätze in Richtung Nebenfläche auf den Platz des vorherigen Radweges. Somit kann die Zahl der Parkplätze auch mit Radfahrstreifen erhalten bleiben.

Die Hellbrookstraße wurde in jüngerer Vergangenheit beginnend am Stadtpark über die Fuhlsbüttler Straße bis hin zur Kreuzung Steilshooper Straße fahrradfreundlich ausgebaut. Radschutzstreifen wurden aufgebracht und die Kopfsteinpflaster im westlichen Teil der Hellbrookstraße an den Randbereichen durch Asphalt ausgetauscht. Der aktuelle Ausbaustand endet an der beschriebenen Kreuzung Hellbrookstraße / Steilshooper Straße (Maßnahme 71). Die vorhandene Verkehrsführung schließt nicht kongruent an die neu geschaffene Radwegeführung an. Mit der Umgestaltung der Kreuzung soll dieser Mangel behoben werden, indem insbesondere die an drei der vier Arme der Kreuzung vorhandenen Radfahr- bzw. Schutzstreifen über die gesamte Kreuzung hinaus verlängert werden.

Das Areal um den Barmbeker Bahnhof gewinnt durch vielfältige Umgestaltungsmaßnahmen an Attraktivität über Stadtteilgrenzen hinaus. Neben Besucherinnen und Besuchern sind auch Anwohnerinnen und Anwohner auf Parkplätze angewiesen. Auf Anregung der Straßenverkehrsbehörde können an der Maurienstraße zusätzliche Parkstände geschaffen werden (Maßnahme 33).

 

Hohenfelde

Das westliche Ende der Güntherstraße weist einige verkehrliche Besonderheiten auf. Zum einen ist diese Einbahnstraße nicht für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet. Zum anderen hat an der Zusammenführung von Güntherstraße und Lessingstraße nicht etwa die Güntherstraße, sondern die deutlich kleinere Lessingstraße Vorfahrt. Diese wenig intuitive Verkehrsführung hat in der Vergangenheit des Öfteren zu Unfällen geführt.

Die Güntherstraße liegt im Verlauf der bezirklichen Fahrradroute Nr. 33. Von der Veloroute 7 an der Angerstraße abzweigend führt diese über Freiligrathstraße, Güntherstraße und Graumannsweg quer durch Hohenfelde zum Schwanenwik bzw. über die Papenhuder Straße zum Hofweg in Richtung Winterhude. Diese wichtige Verbindung kann bislang legal nur in Fahrtrichtung Osten befahren werden, da die Güntherstraße auf ihren letzten 100 Metern eine Einbahnstraße ohne Zulässigkeit des gegenläufigen Radverkehrs ist. Da die Güntherstraße mit drei Abbiegespuren in einem signalisierten Knoten in die Lübecker Straße mündet, kann der gegenläufige Radverkehr auch nur mit baulichen Maßnahmen ermöglicht werden. In Fahrtrichtung Westen entstünde so eine gänzlich neue, attraktive Route für den Radverkehr.

Mit Hilfe der Maßnahmen 32 und 72 könnte die Güntherstraße für gegenläufigen Radverkehr geöffnet werden. Gleichzeitig würde die Akzeptanz der Zone 30 durch eine Verkleinerung des zu großzügigen Einmündungsbereichs Lessingstraße/Güntherstraße verbessert.

 

Winterhude

Im Wohnquartier „Alter Güterbahnhof“ wurden zur Beruhigung des zwischen Alte Wöhr und Hellbrookstraße querenden Verkehrs sogenannte Pflasterkissen verbaut. Dies führt zu erheblicher Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohnern, sie sollen zurückgebaut werden (Maßnahme 58).

 

Alsterdorf

Der Abschnitt der Alsterdorfer Straße zwischen Sengelmannstraße und den Bahnbrücken in Ohlsdorf wird von zahlreichen sozialen Einrichtungen gesäumt, so dass vor allem Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder anderem Assistenzbedarf regelmäßig an verschiedenen Stellen die Fahrbahn überqueren. In diesem Zusammenhang wird im Sommer 2017 auch eine neue Querungshilfe in Höhe Alsterdorfer Straße 534 gebaut. Im Bereich der Alsterdorfer Straße, Höhe Bodelschwinghstraße gibt es insbesondere für Menschen aus dem Bereich der Evangelischen Stiftung Alsterdorf einen erhöhten Bedarf zur Querung der Fahrbahn, so dass auch dort eine Querungshilfe durch den Bau einer Mittelinsel realisiert werden soll (Maßnahme 67).

 

Fuhlsbüttel

Die Etzestraße hat zwischen der Alsterkrugchaussee und dem Erdkampsweg neben der Wohnstraßenfunktion zunehmend auch eine Funktion als „kleine" Durchgangsstraße, wodurch sich nicht selten eine überhöhte Kfz-Fahrgeschwindigkeit ergibt. Daher hat der Regionalausschuss bereits im Jahr 2014 beschlossen, zwischen der Alsterkrugchaussee und dem Erdkampsweg die dortige Verkehrsberuhigung durch die Neuordnung des ruhenden Verkehrs baulich zu unterstützen (Maßnahme 46).

 

Langenhorn

Im Foorthkamp ist es sinnvoll, im Sinne einer Sicherung der dortigen örtlichen Einzelhandelsstrukturen vor der Ladenzeile (Hausnummer 61) die vorgeschlagenen Kurzzeitparkplätze in Senkrechtaufstellung herzustellen (Maßnahme 55).

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss beschließen:

Das Bezirksamt möge die zur Verfügung stehenden Mittel folgendermaßen verwenden:

 

Rahmenzuweisung Neu-, Um-, und Ausbau von Straßen

Nr.*

Ort

Maßnahme

Kostenschätzung

64

Wiesendamm (Ost)

(Saarlandstraße bis Hufnerstraße)

Verbesserung für den Radverkehr, Radfahrstreifen beidseitig

1.260.000€

71

Steilshooper Straße / Kreuzung Hellbrookstraße

Anpassung der Kreuzung nach Rückbau des Radweges in der Hellbrookstraße

375.000 €

33

Maurienstraße

Flächen für Gehwegparken schaffen

10.000 €

32

Lessingstraße / Güntherstraße

Umbau der Einmündung, Maßnahmen zur Verbesserung der Akzeptanz der 30er-Zone

95.000 €

72

Güntherstraße zwischen

Lübecker Str. und Lessingstraße

Radfahrstreifen in beide Richtungen, Planungs- und Baukosten

600.000 €

58

Alter Güterbahnhof

Austausch der Pflasterkissen durch Asphalt gemäß Drs. 20-4258

8.000 €

67

Alsterdorfer Straße Höhe Bodelschwinghstraße

Querungshilfe in Form einer Mittelinsel

80.000 €

46

Etzestraße

Neuordnung des ruhenden Verkehrs, Einbau von Nasen

40.000 €

55

Foorthkamp

Herstellung von Kurzzeitparkplätzen in Senkrechtaufstellung

55.000 €

74

Kleinstmaßnahmen zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs

Mittel zur Umsetzung von Kleinstmaßnahmen auf Grund politischer Beschlüsse der Regionalausschüsse

10.000 €

* Laut Anlage Drs. 20-3760

 

Bei Maßnahme 71 (Kreuzung Hellbrookstraße / Steilshooper Straße) soll Ziel der Planung sein, die an zwei Kreuzungsarmen bereits beidseitig und an einem weiteren Arm zumindest einseitig vorhandenen Markierungslösungen für den Radverkehr über den gesamten Kreuzungsbereich zu führen und so zu verbinden. Daneben soll im Zuge der Planung überprüft werden, ob der freie Rechtsabbieger aus Richtung Norden weiterhin erforderlich ist oder ob durch eine Platz sparende Planung des Verkehrsraumes diese Fläche in Zukunft anders genutzt werden könnte (Schaffung einer Platzsituation). Den Kreuzungsbereich barrierefrei zu gestalten ist ohnehin selbstverständlich.

Für Maßnahme 64 (Radfahrstreifen Wiesendamm) soll der besondere Fokus der Planung auf dem Erhalt der Bäume und der Zahl der Parkplätze liegen. Im Zuge der ohnehin erforderlichen Beseitigung der Hochbordradwege sollen die Gehwege am Wiesendamm barrierefrei hergestellt werden, insbesondere auch mit entsprechender Mindestbreite von möglichst zwei Metern.

 

Für die SPD-FraktionFür die GRÜNE Fraktion

Jörg W. LewinThorsten Schmidt

Alexander KleinowChristoph Reiffert

 

 

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz hat sich in seiner Sitzung am 27.06.2017 mit dem Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion befasst und den Antrag einstimmig in den Hauptausschuss überwiesen.

 

Anhänge

 

Keine