Verwaltungsseitiger Umgang mit Arbeits-, Gewerbe- und Finanzverstößen in bargeldintensiven Geschäftsbereichen.
In verschiedenen Geschäftsbereichen mit hoher Bargeldintensität, langen oder flexiblenÖffnungszeiten sowie häufig wechselndem oder gering formalisiertem Personaleinsatz werden bundesweit und landesweit regelmäßig Verstöße gegen arbeits-, sozial-, gewerbe- und steuerrechtliche Vorschriften festgestellt.
Zu diesen besonders relevanten Geschäftsbereichen zählen nach Erkenntnissen derVollzugsbehörden insbesondere Friseurbetriebe, Barbershops, Shishabars, Imbissbetriebe,Gemüseläden, Brautmodengeschäfte, Kioske/Spätkäufe, Lieferdienste, Nagel- undKosmetikstudios sowie der saisonale Verkauf von Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2 nachSprengstoffrecht). Darüber hinaus bestehen vergleichbare Risikostrukturen auch in weiterenbargeld- und personalintensiven Kleinbetrieben.
Die Anfrage zielt ausdrücklich nicht auf einzelne Betriebe oder Betreiber, sondern auf eineaggregierte, statistische Betrachtung der Situation im Bezirk Hamburg-Nord sowie auf dieverwaltungsseitigen Steuerungs- und Kooperationsstrukturen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
a) Friseurbetriebe
b) Barbershops
c) Shishabars
d) Imbissbetriebe
e) Gemüseläden / Obst- und Gemüseeinzelhandel
f) Brautmodengeschäfte
g) Kioske / Spätkäufe
h) Liefer- und Kurierdienste (insbesondere Essenslieferdienste kleiner Anbieter)
i) Nagel- und Kosmetikstudios
j) Saisonaler Verkauf von Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2)
a) geprüft,
b) eingeleitet und
c) abgeschlossen?
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