22-1946

Verwaltungsseitiger Umgang mit Arbeits-, Gewerbe- und Finanzverstößen in bargeldintensiven Geschäftsbereichen.

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

In verschiedenen Geschäftsbereichen mit hoher Bargeldintensität, langen oder flexiblenÖffnungszeiten sowie häufig wechselndem oder gering formalisiertem Personaleinsatz werden bundesweit und landesweit regelmäßig Verstöße gegen arbeits-, sozial-, gewerbe- und steuerrechtliche Vorschriften festgestellt.

Zu diesen besonders relevanten Geschäftsbereichen zählen nach Erkenntnissen derVollzugsbehörden insbesondere Friseurbetriebe, Barbershops, Shishabars, Imbissbetriebe,Gemüseläden, Brautmodengeschäfte, Kioske/Spätkäufe, Lieferdienste, Nagel- undKosmetikstudios sowie der saisonale Verkauf von Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2 nachSprengstoffrecht). Darüber hinaus bestehen vergleichbare Risikostrukturen auch in weiterenbargeld- und personalintensiven Kleinbetrieben.

Die Anfrage zielt ausdrücklich nicht auf einzelne Betriebe oder Betreiber, sondern auf eineaggregierte, statistische Betrachtung der Situation im Bezirk Hamburg-Nord sowie auf dieverwaltungsseitigen Steuerungs- und Kooperationsstrukturen.


Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

  1. Wie viele Betriebe der folgenden Geschäftsbereiche sind aktuell im Bezirk Hamburg-Nord gewerberechtlich gemeldet?

a) Friseurbetriebe

b) Barbershops

c) Shishabars

d) Imbissbetriebe

e) Gemüseläden / Obst- und Gemüseeinzelhandel

f) Brautmodengeschäfte

g) Kioske / Spätkäufe

h) Liefer- und Kurierdienste (insbesondere Essenslieferdienste kleiner Anbieter)

i) Nagel- und Kosmetikstudios

j) Saisonaler Verkauf von Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2)

  1. Wie viele Kontrollen hat das Bezirksamt Hamburg-Nord in diesen Geschäftsbereichen (aufgeschlüsselt nach den Jahren 2022, 2023, 2024 und soweit verfügbar 2025) durchgeführt?
  2. Welche Arten von Verstößen oder Auffälligkeiten wurden hierbei festgestellt (z. B. gewerberechtliche Mängel, Verstöße gegen Auflagen, Hinweise auf arbeits-, sozial- oder ordnungsrechtliche Unregelmäßigkeiten)?
  3. In wie vielen Fällen wurden im genannten Zeitraum Auffälligkeiten oder Verdachtsmomente an zuständige Fachbehörden (z. B. Zoll/Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Finanzamt, Sozialversicherungsträger) weitergeleitet?
  4. In wie vielen Fällen wurde aufgrund wiederholter oder schwerwiegender Verstöße die gewerberechtliche Zuverlässigkeit geprüft?
  5. Wie viele Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 Gewerbeordnung wurden in den genannten Geschäftsbereichen im Zeitraum 20222025

a) geprüft,

b) eingeleitet und

c) abgeschlossen?

  1. Wie ist die Zusammenarbeit des Bezirksamtes Hamburg-Nord mit anderen zuständigen Behörden (z. B. Zoll, Finanzbehörden, Polizei) bei der Bearbeitung entsprechender Auffälligkeiten organisiert?
  2. Werden über die unter Frage 1 genannten Geschäftsbereiche hinaus weitere bargeld- oder personalintensive Betriebe mit vergleichbaren Risikostrukturen erfasst, und falls ja, welche Kategorien betrifft dies?
  3. Sieht das Bezirksamt Hamburg-Nord auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse strukturelle Vollzugs- oder Kontrolllücken, und falls ja, in welchen Bereichen?
  4. Welche Maßnahmen wurden oder werden ergriffen, um die Einhaltung arbeits-, gewerbe- und ordnungsrechtlicher Vorschriften in den genannten sowie vergleichbaren Geschäftsbereichen weiter zu verbessern?
  5. Wie viele Anzeigen oder Erlaubnisse zum saisonalen Verkauf von Silvesterfeuerwerk nach dem Sprengstoffrecht wurden im Zeitraum 20222025 im Bezirk Hamburg-Nord registriert, wie viele Kontrollen erfolgten in diesem Zusammenhang und welche Beanstandungen wurden festgestellt?
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