In verschiedenen Geschäftsbereichen mit hoher Bargeldintensität, langen oder flexiblenÖffnungszeiten sowie häufig wechselndem oder gering formalisiertem Personaleinsatz werden bundesweit und landesweit regelmäßig Verstöße gegen arbeits-, sozial-, gewerbe- und steuerrechtliche Vorschriften festgestellt.
Zu diesen besonders relevanten Geschäftsbereichen zählen nach Erkenntnissen derVollzugsbehörden insbesondere Friseurbetriebe, Barbershops, Shishabars, Imbissbetriebe,Gemüseläden, Brautmodengeschäfte, Kioske/Spätkäufe, Lieferdienste, Nagel- undKosmetikstudios sowie der saisonale Verkauf von Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2 nachSprengstoffrecht). Darüber hinaus bestehen vergleichbare Risikostrukturen auch in weiterenbargeld- und personalintensiven Kleinbetrieben.
Die Anfrage zielt ausdrücklich nicht auf einzelne Betriebe oder Betreiber, sondern auf eineaggregierte, statistische Betrachtung der Situation im Bezirk Hamburg-Nord sowie auf dieverwaltungsseitigen Steuerungs- und Kooperationsstrukturen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
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Wie viele Betriebe der folgenden Geschäftsbereiche sind aktuell im Bezirk Hamburg-Nord gewerberechtlich gemeldet?
a) Friseurbetriebe
b) Barbershops
c) Shishabars
d) Imbissbetriebe
e) Gemüseläden / Obst- und Gemüseeinzelhandel
f) Brautmodengeschäfte
g) Kioske / Spätkäufe
h) Liefer- und Kurierdienste (insbesondere Essenslieferdienste kleiner Anbieter)
i) Nagel- und Kosmetikstudios
j) Saisonaler Verkauf von Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2)
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Wie viele Kontrollen hat das Bezirksamt Hamburg-Nord in diesen Geschäftsbereichen (aufgeschlüsselt nach den Jahren 2022, 2023, 2024 und – soweit verfügbar – 2025) durchgeführt?
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Welche Arten von Verstößen oder Auffälligkeiten wurden hierbei festgestellt (z. B. gewerberechtliche Mängel, Verstöße gegen Auflagen, Hinweise auf arbeits-, sozial- oder ordnungsrechtliche Unregelmäßigkeiten)?
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In wie vielen Fällen wurden im genannten Zeitraum Auffälligkeiten oder Verdachtsmomente an zuständige Fachbehörden (z. B. Zoll/Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Finanzamt, Sozialversicherungsträger) weitergeleitet?
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In wie vielen Fällen wurde aufgrund wiederholter oder schwerwiegender Verstöße die gewerberechtliche Zuverlässigkeit geprüft?
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Wie viele Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 Gewerbeordnung wurden in den genannten Geschäftsbereichen im Zeitraum 2022–2025
a) geprüft,
b) eingeleitet und
c) abgeschlossen?
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Wie ist die Zusammenarbeit des Bezirksamtes Hamburg-Nord mit anderen zuständigen Behörden (z. B. Zoll, Finanzbehörden, Polizei) bei der Bearbeitung entsprechender Auffälligkeiten organisiert?
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Werden über die unter Frage 1 genannten Geschäftsbereiche hinaus weitere bargeld- oder personalintensive Betriebe mit vergleichbaren Risikostrukturen erfasst, und falls ja, welche Kategorien betrifft dies?
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Sieht das Bezirksamt Hamburg-Nord auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse strukturelle Vollzugs- oder Kontrolllücken, und falls ja, in welchen Bereichen?
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Welche Maßnahmen wurden oder werden ergriffen, um die Einhaltung arbeits-, gewerbe- und ordnungsrechtlicher Vorschriften in den genannten sowie vergleichbaren Geschäftsbereichen weiter zu verbessern?
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Wie viele Anzeigen oder Erlaubnisse zum saisonalen Verkauf von Silvesterfeuerwerk nach dem Sprengstoffrecht wurden im Zeitraum 2022–2025 im Bezirk Hamburg-Nord registriert, wie viele Kontrollen erfolgten in diesem Zusammenhang und welche Beanstandungen wurden festgestellt?