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Vertreibung der Schwächsten - Wie geht der Bezirk mit obdachlosen Menschen um? Kleine Anfrage Nr. 152/2017 von Frau Dorle Olszewski und Herrn Markus Pöstinger, Gruppe Piraten

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Das Straßenmagazin „Hinz und Kunzt“ berichtete vor ca. einer Woche[1] und erneut am 18.10.[2], dass in mehreren Bezirken Räumungen von Schlafplätzen von obdachlosen Menschen stattgefunden hätten. Im Bezirk Hamburg-Nord sei hier eine Stelle unter der S-Bahn-Brücke an der Hebebrand-/Sengelmannstraße betroffen gewesen, die mittags am 10.10. geräumt worden sei. Hab und Gut der Menschen – darunter Kleidung und Matratzen – sei durch die Stadtreinigung entsorgt worden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

  1. Im Artikel ist von Beschwerden durch BürgerInnen die Rede. Wie viele BürgerInnen

haben sich beim Bezirksamt zu welchen Zeitpunkten über obdachlose Menschen bzgl. des betroffenen Geländes unter der S-Bahn-Brücke an der Hebebrand-/Sengelmannstraße beschwert? Bitte die Beschwerden anonymisiert auflisten.

Bürgerbeschwerden gehen auf verschiedensten Kanälen beim Bezirksamt ein und werden daher nicht statistisch erfasst. Insbesondere bei Beschwerden, die einen bereits bekannten Sachverhalt betreffen, erfolgt keine gesonderte Erfassung.

Die folgende Übersicht stellt dar, wann Außendienstmitarbeiter anlässlich von Beschwerden Kontrollen an der Örtlichkeit vorgenommen haben. Dabei kann es sich auch um Nachkontrollen handeln.

1. HJ 2016

2. HJ 2016

1. HJ 2017

2. HJ 2017

04.01.2016

24.08.2016

19.01.2017

05.09.2017

26.02.2016

25.08.2016

26.01.2017

08.09.2017

01.03.2016

29.08.2016

10.03.2017

06.10.2017

02.03.2016

15.11.2016

15.03.2017

10.10.2017

18.03.2016

14.12.2016

17.03.2017

16.10.2017

21.04.2016

22.03.2017

18.10.2017

11.05.2016

05.05.2017

12.05.2016

01.06.2017

17.05.2016

20.05.2016

06.06.2016

16.06.2016

23.06.2016

Anzahl: 13

Anzahl: 5

Anzahl: 8

Anzahl: 6

  1. Wie viele BürgerInnen haben sich generell in 2016 und 2017 beim Bezirksamt bzgl.

Übernachtungen von obdachlosen Menschen beschwert. Bitte nach Monaten aufschlüsseln.

2016

Anzahl Beschwerden

2017

Anzahl Beschwerden

Januar

25

Januar

12

Februar

8

Februar

3

März

17

März

8

April

13

April

9

Mai

15

Mai

12

Juni

20

Juni

3

Juli

0

Juli

5

August

17

August

14

September

9

September

7

Oktober

18

Oktober

15

November

28

Gesamt

88

Dezember

19

Gesamt

189

  1. Zu welchen Zeitpunkten wurde auf welche Weise Kontakt zu der Gruppe von

obdachlosen Menschen aufgenommen? Wurde zu diesen Zeitpunkten auf die bevorstehende Räumung und die drohende Vernichtung des Hab und Guts hingewiesen? Wenn nein, warum nicht?

Die unerlaubt campierenden Personen wurden mehrfach von der Polizei persönlich angesprochen. Die Außendienstmitarbeiter des Bezirksamtes haben zuletzt am 29.09. sowie am 06.10.2017 per schriftlicher Verfügung zur Räumung der Fläche aufgefordert und die Zwangsräumung angekündigt, falls der Verfügung nicht nachgekommen werden sollte.

  1. Wenn Frage 3 mit "Ja" beantwortet wurde, wurde den obdachlosen Menschen der

genaue Zeitpunkt der bevorstehenden Räumung genannt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Zu welchem Zeitpunkt fand die Räumung konkret statt?

Die Räumung wurde mit einem ausreichenden Vorlauf angekündigt. Die Räumung selbst erfolgte am 10.10.2017 gegen 10:00 Uhr, also 4 Tage nach der Ankündigung.

  1. Wenn Frage 3 mit "Ja" beantwortet wurde: Wie wurde sichergestellt, dass wirklich alle obdachlosen Menschen von der Räumung in Kenntnis gesetzt wurden?

Es wurden mehrfach schriftliche Verfügungen an zweifelsfrei erkennbaren Orten hinterlegt.

  1. Gab es Angebote von Seiten des Bezirksamts das Hab und Gut nicht der Vernichtung anheim zu führen, sondern zu speichern? Wenn nein, warum nicht?

Sichergestellte Sachen werden so lange verwahrt, bis sie an den Berechtigten herausgegeben werden können, ohne dass die Voraussetzungen für eine erneute Sicherstellung eintreten würden. Die Sache darf vorher verwertet werden, wenn ihre Aufbewahrung, Pflege oder Erhaltung mit unverhältnismäßig großen Kosten oder Schwierigkeiten verbunden ist. Dies ist bei Matratzen und losen Kleidungssammlungen der Fall.

Vor der Entsorgung durch die Stadtreinigung erfolgt eine Sichtung durch Mitarbeiter des Bezirksamtes. Personaldokumente oder transportable Wertsachen werden vorschriftsmäßig eingelagert. Im konkreten Fall wurden keine derartigen Sachen aufgefunden.

  1. Wurde den obdachlosen Menschen von Seiten des Bezirksamts Hilfe oder

Unterstützung angeboten, insbesondere Plätze in (Not-)Unterkünften? Wenn ja, welche Angebote gab es? Wenn nein, warum nicht?

In der Regel werden die obdachlosen Menschen vor Ort nicht von den Bezirksamtsmitarbeitern persönlich angetroffen.

  1. Welche Angebote und Kontaktmöglichkeiten an oder für obdachlose Menschen gibt

es generell auf oder von Seiten des Bezirksamts oder auch der Stadt Hamburg?

Obdach- bzw. Wohnungslosen steht in der FHH das gesamte Hilfesystem für Obdachlose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen zur Verfügung. Obdachlose Menschen können sich grundsätzlich zur Beratung und Unterbringung in öffentlich-rechtliche Unterkünfte an die bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle wenden. Für wohnungslose Menschen, die bereits „auf der Straße“ leben bzw. von auswärts nach Hamburg kommen, ist die Außenstelle des Fachamtes für Grundsicherung und Soziales des Bezirks Hamburg-Mitte „Hilfen für Wohnungslose ohne bezirklichen Bezug“ zuständig.

  1. Wie ist das von den obdachlosen Menschen genutzte Gelände unter der S-Bahn-

Brücke Hebebrand-/Sengelmannstraße im Bebauungs-, Flächennutzungs- sowie Landschaftsplan ausgewiesen?

Im Bereich der Hebebrandstraße gelten die Bebauungspläne Alsterdorf 22/Winterhude 22, Barmbek-Nord 35, Winterhude 42/Barmbek-Nord 42/Alsterdorf 42.

Die Fläche, auf der sich das Lager befand, ist als Verkehrsfläche gewidmet.

  1. Wie ist die geltende Rechtslage betreffend Nachtlagern in Parks, Grünanlagen oder

generell im öffentlichen Raum? Bitte zusätzlich in Bezug auf das in der Antwort auf

Frage (9) angegebene Baurecht antworten.

Nach § 1 Abs. 3 Nr. 14 der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist es verboten, in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr in einer Grünanlage zu lagern.

Das unerlaubte Campieren auf öffentlichen Wegen und Plätzen ist gemäß § 72 des Hamburgischen Wegegesetzes eine Ordnungswidrigkeit.

30.10.2017

Harald Rösler

Anlagen:

Keine

[1] https://www.hinzundkunzt.de/platten-in-parks-geraeumt/

[2] https://www.hinzundkunzt.de/bezirk-nord-entsorgt-habseligkeiten-von-

obdachlosen/

Lokalisation Beta
Sengelmannstraße Hebebrandstraße

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Themen Beta

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