21-1616

Verteilungsvorschlag zu den prognostizieren Einnahmen und Ausgaben in den Rahmenzuweisungen(RZ)
1-254.09.01.405.001 "Betriebsausgaben für die offene Kinder- und Jugendar-beit/Jugendsozialarbeit" (RZ OKJ),
1-254.09.02.405.001 "Förderung der Erziehung in der Familie" (RZ FamFö),
1-254.09.03.404.001 "Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe" (RZ SAE-Alt)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.10.2020
Ö 7.1
Sachverhalt

Das Bezirksamt hat auf der Basis der vorliegenden Anträge und unter Berücksichtigung der Förderung in 2020 einen Verteilungsvorschlag für 2021 vorbereitet.

 

Für das Haushaltsjahr 2021 ergibt sich derzeit ein rechnerisches Defizit von ca. € 269.489,-. Dieses errechnet sich aus der Differenz zwischen den voraussichtlichen Bewilligungen 2021 (nach Prüfung der Anträge durch das Jugendamt) sowie der Mittelansätze für 2021.

 

Es wurden Reste und Rückflüsse aus Verwendungsnachweisprüfungen in Höhe von € 177.029,- berücksichtigt, so dass das rechnerische Defizit weiter reduziert werden konnte.

 

Die Tabelle Haushalt 2021, unter Berücksichtigung der bisherigen Reste/Rückflüsse weist damit zurzeit einen unausgeglichenen Verteilungsvorschlag mit einem rechnerischen Defizit in Höhe von € 92.461,- aus. Um dieses absehbare Defizit auszugleichen, werden (aufgrund der Corona-Pandemie) nicht benötigte Mittel aus dem kommunalen Bereich  in Höhe von € 100.000,- umgeschichtet, so dass für 2021 ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden kann.

 

In der Bürgerschaftssitzung vom 15. bis 17.12.2020 soll die vorläufige Haushaltsführung für 2021 beschlossen werden. In dem Rundschreiben der Finanzbehörde zur vorläufigen Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2021 vom 19.08.2020 heißt es, dass der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2021/2022 nicht mehr bis Ende dieses Jahres festgestellt werden kann. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass die Bürgerschaft den Haushaltsplan 2021/2022 nicht vor Mai 2021 beschließen wird. Für den Bereich der Zuwendungen heißt es in dem Rundschreiben wie folgt:

 

„Zuwendungsbescheide und -verträge zum Erhalt bestehender Einrichtungen können bis zur Höhe der im Haushaltsplan 2019/2020 für das Haushaltsjahr 2020 für Zuwendungen vorgesehenen Ermächtigungen, Kosten aus Transferleistungen zu verursachen, erlassen bzw. abgeschlossen werden“

 

Das bedeutet, dass zunächst maximal Mittel in Höhe des Ansatzes der Rahmenzuweisungen in Höhe von insgesamt 2.556.000,- bewilligt werden dürfen. Um diese Vorgabe zu erfüllen schlagen wir daher vor, dass der beiliegende Verteilungsvorschlag zunächst in Höhe von 90 % zugewendet wird. Die restlichen 10 % werden nach Feststellung des Haushaltes 2021/2022 und unter der Voraussetzung, dass die Reste übertragen werden, nachbewilligt.

 

Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschluss möge beschließen:

 

  1. Der vorliegende Verteilungsvorschlag wird zur Kenntnis genommen und den Trägern unter dem Vorbehalt einer Zuwendung von zunächst 90 % Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen.
  2. Die zu erwartenden Reste und Rückflüsse in 2021 werden 1. für eine etwaige Tarifsteigerung ab Oktober 2021 und 2. für den Defizitausgleich in den Rahmenzuweisungen OKJ, SAE und FamFö für 2022, eingesetzt.

 

 

Michael Werner-Boelz