22-1262

Verstorbene obdachlose Personen im Bezirk Eimsbüttel

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

09.07.2025

Lfd. Nr. 42 (22)

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Mikey Kleinert, Miriam Schrank, Nicolai Drews (Fraktion DIE LINKE)

Verstorbene obdachlose Personen im Bezirk Eimsbüttel

Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die zuständige Behörde äert ihr tiefes Bedauern zum Tod der obdachlosen Menschen und spricht den Hinterbliebenen ihr Mitgefühl aus.

Hamburg verfügt ganzjährig über ein umfangreiches und differenziertes Hilfesystem für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, über das der Senat wiederholt berichtet hat. Bei der Fortentwicklung des Hamburger Hilfesystems wird von der zuständigen Behörde berücksichtigt, dass obdachlose Menschen durch das Leben auf der Straße gesundheitlich vielfach vulnerabel und anfälliger für Krankheiten sind.

Sachverhalt:

Berichte von Hinz&Kunzt über mindestens 28 Todesfälle unter obdachlosen Menschen auf Hamburgs Straßen allein im Jahr 2024 unterstreichen die dringende Notwendigkeit, die spezifische Situation im Bezirk Eimsbüttel detailliert zu erfassen. Eine fundierte Datengrundlage ist unerlässlich, um zielgerichtete Präventionsmaßnahmen entwickeln und die Wirksamkeit bestehender Hilfsangebote bewerten zu können.

Eine besondere Entwicklung im Bezirk stellt in diesem Zusammenhang die kürzliche Eröffnung von zwei neuen, spezialisierten Einrichtungen der Obdachlosenhilfe im Garstedter Weg (Stadtteil Niendorf) dar. Eine dieser Einrichtungen bietet erstmalig in Hamburg eine Unterbringung mit pflegerischer Versorgung für bis zu 118 schwer oder schwerstkranke obdachlose Menschen an. Die zweite Einrichtung dient als Modellprojekt des Übergangswohnens für bis zu 16 Personen mit intensiver sozialpädagogischer Begleitung. Beide Projekte, betrieben von Fördern & Wohnen, zielen auf besonders vulnerable Gruppen ab und verdeutlichen den hohen Bedarf an differenzierten Hilfsangeboten im Bezirk.

Trotz solcher Bemühungen fehlt es jedoch weiterhin an transparenten und zugänglichen Informationen über die tatsächlichen Todesfälle von obdachlosen Personen im Bezirk Eimsbüttel, was eine fundierte Einschätzung der Lage und der Versorgungslücken für die Bezirksversammlung und die Öffentlichkeit erschwert.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Wie viele obdachlose Personen sind nach Kenntnis der Verwaltung im Bezirk Eimsbüttel im Zeitraum von Januar 2024 bis einschließlich März 2025 verstorben? Sollten hierzu keine exakten Zahlen vorliegen, bitten wir um eine Begründung.

2. Unter welchen Umständen (z.B. im Krankenhaus, im öffentlichen Raum, in einer Unterkunft) sind die im Bezirk Eimsbüttel im Zeitraum von Januar 2024 bis einschließlich März 2025 verstorbenen obdachlosen Personen zu Tode gekommen? Wir bitten um eine fallbezogene Aufschlüsselung und bei Todesfällen außerhalb von Kliniken um die Angabe des jeweiligen Stadtteils.

Nach Rückmeldung der befragten Hamburger Krankenhäuser und den verfügbaren Angaben des Instituts für Rechtsmedizin des UKE aus Abfragen zu vorherigen parlamentarischen Anfragen (Drs. 22/14674, 22/16278, 23/53) sind im Zeitraum von Januar 2024 bis Ende März 2025 im Bezirk Eimsbüttel vier Personen ohne festen Wohnsitz verstorben. Dabei war der Sterbeort bei einer Person in einem Krankenhaus und bei drei Personen der öffentliche Raum (Straße / im Freien), davon zweimal im Stadtteil Rotherbaum und einmal im Stadtteil Niendorf.

3. Welche Todesursachen wurden für die im Bezirk Eimsbüttel im Zeitraum von Januar 2024 bis einschließlich März 2025 verstorbenen obdachlosen Personen festgestellt? Wir bitten um eine fallbezogene Aufschlüsselung oder eine fallbezogene Begründung, falls Angaben nicht möglich sind.

4. Welches Alter und Geschlecht hatten die im Bezirk Eimsbüttel im Zeitraum von Januar 2024 bis einschließlich März 2025 verstorbenen obdachlosen Personen? Wir bitten um eine fallbezogene Angabe oder eine fallbezogene Begründung, falls Informationen nicht vorliegen.

Die Angaben zum Alter, zum Geschlecht und zur Todesursache, der im Zeitraum von Januar 2024 bis Ende März 2025 im Bezirk Eimsbüttel verstorbenen vier Personen, ohne festen Wohnsitz sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Verstorbene ohne festen Wohnsitz im Bezirk Eimsbüttel im Zeitraum Januar 2024 bis März 2025

  • im öffentlichen Raum

Alter

Geschlecht

Todesursache

42 Jahre

nnlich

unklar

unbekannt

nnlich

unbekannt

unbekannt

nnlich

unbekannt

  • im Krankenhaus: eine Person

Quelle: Angaben des Instituts für Rechtsmedizin des UKE sowie der Krankenhäuser im Bezirk Harburg zu Abfragen zu vorherigen parlamentarischen Anfragen (Drs. 22/14674, 22/16278, 23/53),

Angaben zu den Todesursachen der im Krankenhaus verstorbenen Personen unterliegen der Schweigepflicht. Bei Fallzahlen, die eine Identifizierung ermöglichen (d. h. unter vier), handelt es sich um personenbezogene Daten. Für Daten im Krankenhaus verstorbener Patientinnen und Patienten ordnet § 7 Absatz 1 Satz 3 Hamburgisches Krankenhausgesetz (HmbKHG) einen Schutz über den Tod hinaus an. Auch die Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) gilt über den Tod hinaus. Daher ist die zuständige Behörde an der Angabe dieser Daten gehindert, da keine spezifische Übermittlungsbefugnis vorliegt.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Garstedter Weg Rotherbaum

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