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Versand von Einladungen zu Veranstaltungen der SPD-Fraktion durch die Bezirksverwaltung Kleine Anfrage Nr. 101/2018 von Herrn Claus-Joachim Dickow, FDP

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Durch das Schreiben einer Bürgerin sind die Fraktionen und Gruppen in der Bezirksversammlung darauf aufmerksam geworden, dass das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt mit amtlichen Schreiben unter dem Briefkopf des Bezirksamtes Werbung für Veranstaltungen der SPD-Fraktion, in diesem Fall für drei Veranstaltungen am 12., 19. und 29. November "NORD SCHAFFT Ideenwerkstatt" verschickt

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

  1. Wer hat veranlasst, dass mit amtlichen Schreiben der Bezirksverwaltung Werbung für Veranstaltungen der SPD-Fraktion versandt werden?

 

  1. Wieviele Schreiben mit der Einladung zu den Veranstaltungen "NORD SCHAFFT Ideenwerkstatt" sind von der Verwaltung versandt worden?

 

  1. Haben auch andere Dienststellen diese Einladung versandt? Wenn ja, welche?

 

  1. Sind auch andere Einladungen zu Veranstaltungen der SPD-Fraktion versandt worden? Wenn ja, von welcher Dienststelle wann zu welchen Veranstaltungen?

 

  1. Sind auch Einladungen zu Veranstaltungen anderer Fraktionen oder Gruppen von der Bezirksverwaltung verschickt worden? Wenn ja, von welcher Dienstelle wann zu welchen Veranstaltungen?
  2. Wie beurteilt die Bezirksamtsleitung die Versendung dieser Einladungen, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der parteipolitischen Neutralität der Verwaltung?

 

  1. Sind aufgrund dieser Aktion Disziplinarverfahren oder disziplinarische Vorermittlungen gegen Mitarbeiter des Bezirksamts eingeleitet worden? Wenn ja, gegen wieviele Mitarbeiter welcher Besoldungsgruppen? Wenn nein, warum nicht?

 

Zu Frage 1-7:

Fehlanzeige.

Das Schreiben wurde nicht vom Bezirksamt Hamburg-Nord, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, abgesandt, sondern wurde von dem zentralen Serviceportal Gateway verschickt. Gateway sendet Antragstellern automatisch ein Schreiben im Namen des Bezirksamtes bzw. Fachamtes, bei dem sie einen Online-Bauantrag gestellt haben. Um Fragen an Behörden außerhalb des Bezirksamtes zu stellen, müsste eine Anfrage gemäß § 27 BezVG gestellt werden.

 

15.11.2018

Yvonne Nische