Veröffentlichungen in den Ratsinformationssystemen
Sachverhalt
Transparenz von Verwaltungshandeln ist eine wichtige Säule einer demokratischen Gesellschaft. Deshalb ist es gut und richtig, dass die Hamburger Bezirke ein einheitliches Ratsinformationssystem („Allris“) eingeführt haben. Transparenz ist allerdings nur dann von demokratischem Grundwert, wenn Informationen nicht nur frei zugänglich, sondern auch frei verwendbar sind. Dementsprechend macht §10 HmbTG hier entsprechende Vorschriften.
Viele der in den Ratsinformationssystemen eingestellten Daten werden parallel auch im Hamburger Transparenzportal veröffentlicht, aber nicht alle. Daher stellt sich die Frage, welche Regelungen für Informationen gelten, die nur in den Ratsinformationssystemen öffentlich zugänglich sind. In der Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage in der Bürgerschaft (Drs. 22/9262, [1] ) geht der Senat davon aus, dass die Informationen in den Ratsinformationssystemen nach §10 HmbTG frei sind.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:
Wenn nein: Nach welchen Regeln bzw. auf welcher Rechtsgrundlage sind die Informationen im Ratsinformationssystem verbreitbar?
Keine
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