22-0940

Veröffentlichungen in den Ratsinformationssystemen

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt


Sachverhalt


Transparenz von Verwaltungshandeln ist eine wichtige Säule einer demokratischen Gesellschaft. Deshalb ist es gut und richtig, dass die Hamburger Bezirke ein einheitliches Ratsinformationssystem (Allris) eingeführt haben. Transparenz ist allerdings nur dann von demokratischem Grundwert, wenn Informationen nicht nur frei zugänglich, sondern auch frei verwendbar sind. Dementsprechend macht §10 HmbTG hier entsprechende Vorschriften.

Viele der in den Ratsinformationssystemen eingestellten Daten werden parallel auch im Hamburger Transparenzportal veröffentlicht, aber nicht alle. Daher stellt sich die Frage, welche Regelungen für Informationen gelten, die nur in den Ratsinformationssystemen öffentlich zugänglich sind. In der Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage in der Bürgerschaft (Drs. 22/9262, [1] ) geht der Senat davon aus, dass die Informationen in den Ratsinformationssystemen nach §10 HmbTG frei sind.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:

  1. Handelt es sich beim Ratsinformationssystem des Bezirks Hamburg-Nord (unter https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/) um ein Informationsregister im Sinne von §10 HmbTG?
  2. Wenn nein: Welche Rechtsgrundlage gilt für die im Ratsinformationssystem veröffentlichten Informationen?
  3. Sind sämtliche im Ratsinformationssystem öffentlich eingestellten Informationen entsprechend §10 HmbTG frei zugänglich?
  4. Wenn nein: Nach welchen Regeln bzw. auf welcher Rechtsgrundlage sind die Informationen im Ratsinformationssystem zugänglich?
  5. Sind sämtliche im Ratsinformationssystem öffentlich eingestellten Informationen entsprechend §10 HmbTG frei verwendbar?
  6. Wenn nein: Nach welchen Regeln bzw. auf welcher Rechtsgrundlage sind die Informationen im Ratsinformationssystem verwendbar?
  7. Sind sämtliche im Ratsinformationssystem öffentlich eingestellten Informationen entsprechend §10 HmbTG frei verbreitbar?

Wenn nein: Nach welchen Regeln bzw. auf welcher Rechtsgrundlage sind die Informationen im Ratsinformationssystem verbreitbar?

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