22-1815

Vernichtung von bezahlbarem Wohnraum und wertvollem Grün für teure Neubauwohnungen am Hofweg?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Die Projektentwicklungsgesellschaft PEG plant am Hofweg 87, 88, und 89 den Abriss von zwei intakten Häusern mit bezahlbaren Wohnungen, um Platz für teure Neubauwohnungen und eine Tiefgarage zu schaffen. Auch große wertvolle Bäume sollen für das Bauvorhaben gefällt werden.

Die Bewohner*innen der Häuser leben schon lange mit der Sorge, ihr Zuhause zu verlieren. In den letzten Jahren wurden Wohnungen um sie herum entmietet, standen lange illegal leer und wurden in einen unbewohnbaren Zustand versetzt.

Auf Anfrage der Fraktion Die Linke in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord, hat die Bezirksamtsleiterin Dr. Bettina Schomburg am 16.06.2025 geantwortet, dass die PEG „eine vollständige Neubebauung des Grundstücks“ beantragt hat und der Antrag sich beim Bezirksamt in der Prüfung befindet (siehe Drs. 22-1120).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

  1. Wurde der Antrag auf eine vollständige Neubebauung der Liegenschaft Hofweg 87, 88 und 89 mittlerweile vom Bezirksamt genehmigt? Wenn ja: wann und wie soll die Neubebauung aussehen? Wie hoch soll die Neubebauung sein und wie soll sie auf dem Grundstück angeordnet werden?

Ja. Es wurde eine Baugenehmigung am 18.12.2025 für den Neubau eines Wohnhauses mit einer Tiefgarage am Hofweg (Flurstück 1534) erteilt. Die Häuser 1, 2 und 3 bilden einen u-förmigen Baukörper. Haus 1, der straßenseitige Gebäudeteil mit sechs Geschossen, schließt an der südlichen Grundstücksgrenze an den Bestand auf dem Nachbargrundstück Hofweg 86 an; im Verlauf springt das sechsgeschossige Haus 2 zurück. Haus 3 liegt an der nördlichen und östlichen Grundstücksgrenze. Zur nördlichen Grundstücksgrenze hin ist der Gebäudeteil zurück gestaffelt und weist vier Vollgeschosse plus ein Staffelgeschoss auf. Entlang der östlichen Grundstücksgrenze verfügt das Haus über vier Vollgeschosse.

  1. Sind weitere Bauanträge, Anfragen, Bauvoranfragen, Abrissanträge oder andere Vorstellungen/Wünsche der PEG oder weiterer Personen/Unternehmen dem Bezirksamt Hamburg-Nord schriftlich oder mündlich bezüglich der Liegenschaft Hofweg 87, 88 und 89 zugegangen? Bitte jeweils angeben, welche Anträge, Anfragen oder Wünsche eingegangen sind: Inhalt, Datum, Sachstand der Bearbeitung, Status.

Nein

  1. Welche Vertreter*innen des Bezirksamtes hatten seit dem 16.06.2025 wann schriftlich oder mündlich Kontakt mit der PEG oder weiterer Personen/Unternehmen in Sachen Hofweg 87, 88 und 89? Bitte das jeweilige Datum, die jeweiligen Teilnehmenden, das jeweilige Thema und das jeweilige Ergebnis bzw. die jeweilige Vereinbarung angeben und wer den Kontakt gesucht hat.

Im Rahmen der Antragsprüfung bestehen im Wesentlichen Kontakte aller Fachbereiche zum Planungsbeauftragten des Antragsstellers, die jedoch regelhaft im Einzelnen nicht protokolliert werden.

  1. Wurden der PEG oder anderen Personen/Unternehmen für die vollständige Neubebauung des Grundstücks Hofweg 87, 88 und 89 Befreiungen vom geltenden Baurecht seitens des Bezirksamtes genehmigt oder in Aussicht gestellt? Wenn ja: bitte auflisten welche.

Ja. Folgende planungsrechtliche Befreiungen nach § 31 Absatz 3 BauGB wurden genehmigt:

  • für die Errichtung der Wohngebäude (Haus 1- Haus 2) außerhalb des im Durchführungsplan festgelegten Baufeldes (§ 13 BPVO-Überbaubare Grundstücksfläche).
  • für die Errichtung des Wohngebäudes (Haus 3) außerhalb des im Durchführungsplan festgelegten Baufeldes (§ 13 BPVO-Überbaubare Grundstücksfläche).
  • für das Überschreiten der Baulinie unter Erdgleiche mit der geplanten Tiefgarage unter den Wohngebäuden (§ 13 BPVO-Überbaubare Grundstücksfläche).
  • für das Abweichen von der zulässigen Art der baulichen Nutzung durch die Wohngebäude – zu Gunsten einer Wohnnutzung auf nicht bebaubarer Grundstücksfläche, die gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten ist (Ziffer 2.5 der Erläuterungen zum Durchführungsplan D 135 in Verbindung mit § 10 Abs. 4 BPVO).
  • für die Errichtung des Wohngebäudes (Haus 3) auf einer ausgewiesenen Garagen-Fläche (GaK, § 10 Abs. 4 BPVO).
  • für das Abweichen von der im nördlichen Bereich ausgewiesenen Ladenfläche - L1g (§ 10 Abs. 4 BPVO).
  1. Wie viele Bäume und andere Gehölze wie Hecken sollen für die vollständige Neubebauung des Grundstücks gefällt werden? Bitte einzeln nach Art und Stammumfang sowie Standort auf dem Grundstück auflisten.

Für die vollständige Neubebauung des Grundstücks ist für den Abbruch und den Neubau die Entnahme von insgesamt 11 Bäumen, einer Baumgruppe bestehend aus 4 Ersatzbäumen sowie die Entnahme von Hecken vorgesehen.

  • Rot-Buche (Bestandteil einer Baumgruppe), südlich der Bestandstiefgarage,

mit einem Stammumfang von ca. 170 cm

  • Rot-Buche (Bestandteil einer Baumgruppe), südlich der Bestandstiefgarage,

mit einem Stummumfang von ca. 97 cm

  • Europäische Eibe (Bestandteil einer Baumgruppe), südlich der Bestandstiefgarage,

mit einem Stammumfang von ca. 53 cm

  • Echte Traubenkirsche, nördlich der Bestandstiefgarage,

mit einem Stammumfang von ca. 94 cm

  • Rosskastanie, nördlich der Bestandstiefgarage,

mit einem Stammumfang von ca. 82 cm

  • Hybrid-Schwarzpappel, südlich der Bestandstiefgarage,

mit einem Stammumfang von ca. 245 cm

  • Hybrid-Schwarzpappel, südlich der Bestandstiefgarage,

mit einem Stammumfang von ca. 258 cm

  • Hybrid-Schwarzpappel, südlich der Bestandstiefgarage,

mit einem Stammumfang von ca. 267 cm

  • Hybrid-Schwarzpappel, südlich der Bestandstiefgarage,

mit einem Stammumfang von ca. 223 cm

  • Eingriffliger Weißdorn (Ersatzpflanzung), nördlich auf dem Grundstück,

mit einem Stammumfang von ca. 26 cm,

  • Strauch-Wald-Kiefer, nördlich auf dem Grundstück,

mit einem Stammumfang von ca. 104 cm

Baumgruppe:

  • 1 Spitz-Ahorn und 3 Weißdornbäume (Ersatzpflanzungen) auf der Bestandstiefgarage,

mit den Stammumfängen von ca. 19 cm

Hecken:

  • Immergrüne Heckenkirsche (nördlich des geplanten Haus 1),

mit einer Gesamtlänge von ca. 15 m und einer Höhe von 1,00 m

  • Lorbeer-Kirsche (an der westlichen Grundstücksgrenze),

mit einer Gesamtlänge von ca. 15 m (Teilrodung) und einer Höhe von ca. 1,30 m

  • Lorbeer-Kirsche (an der nördlichen Grundstücksgrenze),

mit einer Gesamtlänge von ca. 29 m und einer Höhe von ca. 4 m

Erfasst und genannt werden hier Bäume / Hecken und Gehölzgruppen, die den Vorgaben der Hamburgischen Baumschutzverordnung entsprechen.

  1. Wie viel Quadratmeter Bruttogeschossfläche sind in der Neubebauung vorgesehen? Bitte Gesamtzahl nennen und aufschlüsseln, wie viel Quadratmeter davon auf die Wohnungen, Tiefgarage und andere Nutzungen entfallen.

BGF Gesamt EG - 6.OG = ca. 8.040 m²
BGF Gesamt UG = ca. 2.200 m² davon ca. 1.200 m² Tiefgaragenfläche

  1. Wie viele und was für Wohnungen sollen auf dem Grundstück Hofweg 87,88 und 89 neu gebaut werden? Bitte auflisten, wie viele Wohnungen als freifinanzierte Mietwohnungen, Eigentumswohnungen oder öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) geplant sind?

Hofweg 87-89

1 Zi
(≤ 40m²)

2 Zi
(≥ 50-65m²)

2,5 Zi
(≥ 67-75m²)

3.Zi
(≤ 80m²)

3,5 Zi
(ca. 95m²)

4 Zi
(ca. 108m²)

5 Zi
(ca. 146m²)

6 Zi
(ca. 235m²)

12

29

2

8

13

4

6

1

Von diesen Wohnungen werden 11 Wohnungen als öffentlich geförderte Wohnungen hergestellt. Über die weiteren genannten Arten der Wohnungen, also freifinanzierte Mietwohnungen oder Eigentumswohnungen, liegen keine Informationen vor, da sie nicht prüfungsrelevant sind.

  1. Wie viele Wohnungen stehen derzeit noch und wie lange schon in den Häusern Hofweg 87, 88 und 89 leer und welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um auf eine schnelle Beendigung der Leerstände hinzuwirken? Bitte für jede leerstehende Wohnung einzeln aufführen, was wann von welcher Dienststelle gemacht wurde, warum von Maßnahmen abgesehen, Leerstand genehmigt oder geduldet wurde.

Wie auch aus der Vorbemerkung der Anfrage ersichtlich, beabsichtigt der Verfügungsberechtigte an dieser Stelle das Ziel von Abbruch und Neubau, so dass die nachfolgend genannten Zahlen Veränderungen unterliegen können.

Im Hofweg 87 stehen nach derzeitigem Stand 2 WE leer. Die seit 2/21 leerstehende Wohnung befindet sich in einem rohbauähnlichen Zustand, so dass eine Wohnnutzung ausgeschlossen ist. Der Leerstand wird derzeit geduldet. Die zweite aktuell leerstehende WE unterschreitet noch die Viermonatsfrist als zeitliche Anforderung des Wohnraumschutzgesetzes.

Im Hofweg 88 steht nach derzeitigem Stand 1 WE seit 7/22 leer und befindet sich ebenfalls in einem rohbauähnlichen Zustand.

Im Hofweg 89 stehen nach derzeitigem Stand 5 WE leer, von denen sich ebenfalls zwei Wohnungen in einem rohbauähnlichen Zustand befinden. Für die 3 weiteren WE sind noch Ermittlungen nötig, um verlässliche Aussagen treffen zu können.

Dr. Udo Franz 02.02.2026

(stv, Bezirksamtsleitung)

Lokalisation Beta
Hofweg
Stadtteile

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