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Vermietung von Veranstaltungsräumen durch den Bezirk an Dritte Kleine Anfrage Nr. 129/2017 von Frau Dorle Olszewski und Herrn Markus Pöstinger, Gruppe PIRATEN

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Der Bezirk Hamburg-Nord vermietet regelmäßig Veranstaltungsräume an verschiedene Organisationen (Bsp.: Alsterdorfer Sporthalle, Stadtpark). Der Presse war zu entnehmen, dass es immer wieder zu Schwierigkeiten kommt, wenn extremistische Gruppen aller Art  Veranstaltungsräume anmieten und der Vermieter erst später von den Zielen, Auffassungen und Methoden der Gruppierungen erfährt.



1. Welche Räumlichkeiten werden durch den Bezirk vermietet? (Ohne

   Dauermietverhältnisse)


           2. Werden bei den Vermietungen schriftliche Mietverträge abgeschlossen?
                Wenn ja: Bitte die aktuellen (Muster-)Mietverträge jeweils beifügen.

 

 

Zu 1 und 2:

Die Dienstobjekte des Bezirksamtes Hamburg-Nord werden für einzelne Veranstaltungen nicht vermietet. Grundsätzlich können die Räumlichkeiten mitgenutzt werden. Dafür wird ein Überlassungs- und Nutzungsvertrag geschlossen.

 

Die Sporthalle Hamburg wird als Veranstaltungsstätte tageweise vermietet. Der Vertrag wird für die jeweilige Veranstaltung angepasst.

Der Vordruck ist angefügt.

 

 


                                                                                                                                      18.09.2017
 

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