Vermietung von Räumlichkeiten - Kein Platz für Extremismus! Antrag der Gruppe Piraten
Der Bezirk Hamburg-Nord vermietet regelmäßig die Alsterdorfer Sporthalle oder lässt Räumlichkeiten von Dienstobjekten mitbenutzen. Für die Vermietung der Alsterdorfer Sporthalle besteht ein Mietvertrag, der der jeweiligen Veranstaltung angepasst wird. Für andere Räumlichkeiten besteht ein Überlassungs- und Nutzungsvertrag (beide angehängt). Der Presse war zu entnehmen, dass es immer wieder zu Schwierigkeiten kommt, wenn extremistische Gruppen aller Art Veranstaltungsräume anmieten und der Vermieter erst später von den Zielen, Auffassungen und Methoden der Gruppierungen erfährt.
Um auszuschließen, dass Gruppierungen dieser Art Räumlichkeiten im Bezirk Hamburg-Nord mieten oder nutzen werden, möge die Bezirksversammlung beschliessen:
Der Mietvertrag und der Überlassungs- und Nutzungsvertrag für die Benutzung öffentlicher Räumlichkeiten im Bezirk Hamburg-Nord erhalten auf Seite 1 den folgenden Zusatz:
„Allgemeine Mietvertragsbedingungen: Der Mieter erklärt mit seiner Unterschrift rechtsverbindlich, dass die Veranstaltung keine rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte haben wird. Das heißt, dass insbesondere weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher und verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden dürfen.
Dorle OlszewskiMarkus Pöstinger
Gruppe Piraten
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