21-4953

Vermeidung von Obdachlosigkeit Kleine Anfrage nach §24 von Claus-Joachim Dickow, Robert Bläsing, Lars Jessen und Wieland Schinnenburg

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Nach §§ 543 BGB, 22 SGB II kann die zuständige Behörde Obdachlosigkeit vermeiden, indem sie rückständige Miete übernimmt.

In diesem Zusammenhang greift die FDP-Fraktion erteilte Auskünfte der Drucksachen 21-3904 und 21-3959, um sich nach deren Aktualität zu erkundigen.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1)      Wurde im Jahre 2023 auf Bezirks- oder Landesebene eine Erfassung der Anzahl von wohnungs- und obdachlosen Menschen initiiert? Wenn ja - wie viele Menschen sind im ersten Halbjahr 2023 obdachlos geworden? Wenn nein - warum nicht?

 

Antwort der Verwaltung:

Das Bezirksamt Hamburg-Nord führt keine Statistik zu wohnungs- oder obdachlosen Menschen im Bezirk. Die bezirkliche Fachstelle für Wohnungsnotfälle (BFW, N/SDZ17) des Bezirksamtes Hamburg-Nord bietet Unterstützung und Beratung bei drohendem Wohnungsverlust und bei Obdachlosigkeit in konkreten Einzelfällen. Die BFW bearbeitet Anliegen der Wohnungssicherung bei angedrohter oder vollzogener Wohnungskündigung, der Wohnraumvermittlung von obdachlosen oder in öffentlich-rechtlicher Unterbringung lebenden Menschen sowie der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von obdachlosen Menschen. Eine Anfrage zu landesweiten Erkenntnissen müsste gemäß § 28 Bezirksverwaltungsgesetz an die zuständige Fachbehörde gerichtet werden.

 

2)      Konnte - sofern eine Erfassung initiiert worden ist - festgestellt werden, wie viele Menschen im ersten Halbjahr 2021 sowie 2022 von Obdachlosigkeit betroffen waren?

Antwort der Verwaltung:

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

3)      In wie vielen dieser Fälle trat Obdachlosigkeit wegen fristloser Kündigung der Wohnung aufgrund ausstehender Mietzahlungen ein?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Fälle von eingetretener Obdachlosigkeit aufgrund von fristloser Kündigung wegen ausstehender Mietzahlungen wird statistisch nicht erfasst.

 

4)      In wie vielen Fällen hat die zuständige staatliche Stelle im ersten Halbjahr 2023 durch Übernahme der Mietkosten Obdachlosigkeit abgewendet?

 

Antwort der Verwaltung:

Statistisch wird lediglich die Anzahl der erfolgreichen Wohnungssicherungen erfasst, die Gründe bleiben dabei unberücksichtigt.

Im ersten Halbjahr 2023 sicherte die BFW 169 Wohnungen.

 

5)      Wie viele Fälle waren es im ersten Halbjahr 2021 und 2022?

 

Antwort der Verwaltung:

Die erfolgreichen Wohnungssicherungen werden erst seit November 2021 statistisch erfasst. Im ersten Halbjahr 2022 sicherte die BFW 85 Wohnungen.

 

6)      Wie lange dauert die Bearbeitung einer solchen Kostenübernahme im Durchschnitt? Bitte jeweils für das erste Halbjahr 2021, 2022 und 2023 angeben.

 

Antwort der Verwaltung:

Die Bearbeitungsdauer wird statistisch nicht erfasst.

 

7)      Wie war bzw. ist die Personalausstattung der zuständigen staatlichen Stelle in den Jahren 2021, 2022 und 2023? Bitte in VZÄ angeben.

 

Antwort der Verwaltung:

Auf Ebene der Sachbearbeitung standen/stehen der Fachstelle für Wohnungsnotfälle nachstehende Personalressourcen zur Verfügung.

 

Jahre

Soll

Ist (Stichtag 01.12.)

 

 

 

2021

17,25

17,25

2022

17,25

15,12

2023

17,25

17,36

 

8)      Welche Kosten verursacht es durchschnittlich, für einen Obdachlosen eine neue Wohnung zu finden?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Kosten für die Vermittlung von Wohnraum an obdachlose Menschen werden statistisch nicht erfasst.

 

Michael Werner-Boelz       Hamburg, 11.12.2023

Bezirksamtsleitung

 

Anhänge

Keine