21-0383

Verkehrssituation im Bereich
Kiefhörn-Tondernstraße-Graudenzer Weg-Gravensteiner Weg
Beschlussempfehlung des Regionalausschusses
Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
01.10.2019
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 23.09.2019 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der Grünen- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen,

  1. die Parkregelungen im Bereich Kiefhörn - Tondernstraße - Graudenzer Weg – Gravensteiner Weg zu überprüfen und Parkvergehen insbesondere in Einmündungsbereichen regelmäßiger zu ahnden, dabei soll auch berücksichtigt werden, dass die Ausfahrt aus dem Seniorenzentrum Kiefhörn durch gegenüber parkende Fahrzeuge häufiger erschwert wird;
  2. an der Ecke Kiefhörn/Graudenzer Weg durch Markierung einer Sperrfläche das Parkverbot in der Kurve zu verdeutlichen;
  3. im Bereich Kiefhörn – Tondernstraße - Graudenzer Weg Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen und sowohl die ermittelten Durchschnittsgeschwindigkeiten als auch die Gesamtzahl der Messungen und die Zahl und Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitungen dem Ausschuss mitzuteilen.

 

Begründung:

 

Direkt an der Straßenecke Kiefhörn/Tondernstraße im Stadtteil Dulsberg befindet sich eine Seniorenwohnanlage mit knapp 150 Wohneinheiten. Eine Vielzahl der Bewohner*innen ist auf Mobilitätshilfen angewiesen, um sich selbstständig fortbewegen zu können.  Die Situation vor Ort ist sehr unbefriedigend. Die mit Drucksache 20-3476 geforderte Querungshilfe existiert leider immer noch nicht.

Die Straße Kiefhörn ist auch insgesamt eine sehr belebte Wohnstraße mit einer hohen Wohnungsdichte. Demzufolge ist diese kleine Straße auch stark befahren. Der Parkdruck ist groß. Anwohner*innen nehmen war, dass dies auch zu Geschwindigkeitsüberschreitungen und vermehrtem Falschparken führt. Das Falschparken erschwert wiederum die Querung der Straße und den Zugang zu den Gehwegen. Insbesondere Anwohner*innen, die auf Mobilitätshilfen angewiesen sind, benötigen ausreichend Platz, der in den Nebenflächen eigentlich für das Gehen vorgesehen ist, aber durch parkende Kfz zweckentfremdet wird.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.