Verkehrssicherheit nach Umgestaltung der südlichen Tangstedter Landstraße (IV) Kleine Anfrage Nr. 23/2017 von Herrn Müller, CDU-Fraktion
Gemäß Drucksachen–Nr.: 20-0804, 20-1872 und 20-3820 wurde der bereits hergestellte Teil der Umgestaltung der südlichen Tangstedter Landstraße mehrfach thematisiert. Hierzu sind u.a. auch verschiedene Bürger/innen zu Wort gekommen, welche die Verkehrssicherheit im Bereich des Schutzstreifen bemängelt haben. U.a. kommt es zu widerrechtlichem Zweite-Reihe-Parken. Radfahrer nutzen zudem den vorhandenen Fahrradschutzstreifen und Fußgängerwege nicht ordnungsgemäß. Fußgänger sollen einer großen Gefährdung durch entgegenkommende Radfahrer ausgesetzt sein. Seit mehr als zwei Jahren scheint sich die Situation nicht verbessert zu haben, im Gegenteil. Durch ein neues Restaurant und einen großen Drogeriemarkt hat sich die verkehrliche Gesamtsituation weiter verschlechtert.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
Sie entspricht allen Regeln der Kunst.
Gemäß gültiger Planungshinweise und geltender Regeln der Technik ist die Tangstedter Landstraße grundsätzlich verkehrssicher gestaltet worden.
Die Höhe der bisher entstandenen Kosten für zusätzliche Beschilderung beträgt ca. 3.500,00 Euro.
Die Tangstedter Landstraße ist grundsätzlich gemäß gültiger Planungshinweise und geltenden Regeln der Technik verkehrssicher umgestaltet worden. Es werden nunmehr lediglich Mehrkosten erforderlich, um Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und die dadurch verursachten Verkehrsgefährdungen zu unterbinden. Es entstehen Kosten in Höhe von ca. 5.500,00 €.
Keine
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