20-4007

Verkehrssicherheit nach Umgestaltung der südlichen Tangstedter Landstraße (IV) Kleine Anfrage Nr. 23/2017 von Herrn Müller, CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Gemäß Drucksachen–Nr.: 20-0804, 20-1872 und 20-3820 wurde der bereits hergestellte Teil der Umgestaltung der südlichen Tangstedter Landstraße mehrfach thematisiert. Hierzu sind u.a. auch verschiedene Bürger/innen zu Wort gekommen, welche die Verkehrssicherheit im Bereich des Schutzstreifen bemängelt haben. U.a. kommt es zu widerrechtlichem Zweite-Reihe-Parken. Radfahrer nutzen zudem den vorhandenen Fahrradschutzstreifen und Fußgängerwege nicht ordnungsgemäß. Fußgänger sollen einer großen Gefährdung durch entgegenkommende Radfahrer ausgesetzt sein. Seit mehr als zwei Jahren scheint sich die Situation nicht verbessert zu haben, im Gegenteil. Durch ein neues Restaurant und einen großen Drogeriemarkt hat sich die verkehrliche Gesamtsituation weiter verschlechtert.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

 

  1. Hält das Bezirksamt Hamburg-Nord die Verkehrsführung, insbesondere die Parkplatzsituation in der (kleinen) Tangstedter Landstraße für ein Erfolgsmodell?

 

Sie entspricht allen Regeln der Kunst.

 

  1. Welche Mehrkosten sind bis Ende Januar 2017 für den Bezirk durch zusätzliche Maßnahmen entstanden, um eine ordnungsgemäße Verkehrssicherheit herzustellen?

 

Gemäß gültiger Planungshinweise und geltender Regeln der Technik ist die Tangstedter Landstraße grundsätzlich verkehrssicher gestaltet worden.

Die Höhe der bisher entstandenen Kosten für zusätzliche Beschilderung beträgt ca. 3.500,00 Euro.

 

  1. Welche weiteren Mehrkosten entstehen ab Februar 2017 für den Bezirk durch zusätzliche Maßnahmen, um eine ordnungsgemäße Verkehrssicherheit herzustellen?

Die Tangstedter Landstraße ist grundsätzlich gemäß gültiger Planungshinweise und geltenden Regeln der Technik verkehrssicher umgestaltet worden. Es werden nunmehr lediglich Mehrkosten erforderlich, um Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und die dadurch verursachten Verkehrsgefährdungen zu unterbinden. Es entstehen Kosten in Höhe von ca. 5.500,00 €.

 

 

 

Anhänge

 

 

 

Keine