Verkehrssicherheit nach Umgestaltung der südlichen Tangstedter Landstraße (III) Anfrage gem. § 27 BezVG
Gemäß Drucksachen–Nr.: 20-0804 und 20-1872 wurde der bereits hergestellte Teil der Umgestaltung der südlichen Tangstedter Landstraße mehrfach thematisiert. Hierzu sind u.a. auch verschiedene Bürger/innen zu Wort gekommen, welche die Verkehrssicherheit im Bereich der Schutzstreifen bemängelt haben. U.a. kommt es zu widerrechtlichem Zweite-Reihe-Parken. Radfahrer nutzen zudem die vorhandenen Fahrradschutzstreifen und Fußgängerwege nicht ordnungsgemäß. Fußgänger sollen einer großen Gefährdung durch entgegenkommende Radfahrer ausgesetzt sein. Seit mehr als 2 Jahren scheint sich die Situation nicht verbessert zu haben. Im Gegenteil. Durch ein neues Restaurant und einen großen Drogeriemarkt hat sich die verkehrliche Gesamtsituation weiter verschlechtert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
1. Welche kritischen Verkehrssituationen sind im o.g. Bereich seit Juni 2015 vorgekommen?
Die Verkehrsdirektion 5 als Zentrale Straßenverkehrsbehörde nimmt im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 34 und der Grundsatzabteilung Verkehr, DPV 022, wie folgt Stellung:
Zur besagten Thematik wurden bereits am 12.01.2015 (Drs. 20-804) und am 28.08.2015 (Drs. 20-1872) Anfragen an die Bezirksversammlung gestellt. Bei dem aktuellen Antrag handelt es sich um eine Fortführung der damalig begehrten Auskünfte ab Juni 2015.
Zu Frage 1
Parkverstöße auf Gehweg gegenüber dem U-Bahnhofsvorplatz Langenhorn Markt
Hier sind für blinde Passanten auf dem Fußweg in Höhe der Hausnummer 49 weiße sogenannte „taktile“ Elemente als Orientierungshilfe im Abstand von ca. 2 Metern parallel zur Fahrbahn verlegt worden. Dieser farbliche Streifen wird von etlichen Kraftfahrzeugführern fälschlicherweise als Parkmarkierung missdeutet und führt häufig zu unzulässigem Parkverhalten mitten auf dem Fußweg. Hierdurch gelingt es den blinden Fußgängern gar nicht mehr und allen anderen Passanten nur mit großer Mühe, den Fußweg im gebotenen Maße zu nutzen.
Maßnahmen:
Zur Begegnung dieser Problematik hat die Polizei regelmäßige Überwachungsmaßnahmen durchgeführt und Fehlverhalten im vorgesehenen Umfang geahndet. Es musste jedoch konstatiert werden, dass diese Vorgehensweise keinen nachhaltigen Effekt in diesem Bereich bewirken konnte. Ursächlich hierfür ist ein ständig wechselnder Kundenkreis der dort ansässigen Drogerie bzw. des Burgerhouses.
Im Rahmen eines Ortstermins mit dem zuständigen Baulastträger ist daher im Dezember 2016 eine bauliche Lösung vereinbart worden. Es ist geplant, im 1. Quartal 2017 die in der südlichen Tangstedter Landstraße bereits an anderer Stelle gesetzten Steinquader[1] auch in diesem Bereich so zu platzieren, dass es künftig zu keinen Parkverstößen auf dem Gehweg mehr wird kommen können.
Parkverstöße auf Radfahrstreifen in Höhe Haus Nr. 49
Ergänzend zu der oben beschriebenen Problematik kommt es auf dem eigens für Radfahrer in Richtung Langenhorner Chaussee angelegten Radfahrstreifen[2] regelmäßig zu Parkverstößen. Haltende bzw. parkende Kraftfahrzeuge nötigen Radfahrer damit zum Ausweichen auf den entgegenführenden Fahrstreifen für motorisierte Fahrzeuge, was in Einzelfällen auch zu gefahrengeneigten Situationen führt.
Maßnahmen:
Da hier bauliche Veränderungen grundsätzlich ausgeschlossen sind, setzt die Polizei in diesem Themenfeld bis auf weiteres auf intensive Überwachungsmaßnahmen.
Über die eigenen Feststellungen hinaus erreichten das PK 34 folgende, den erbetenen Betrachtungszeitraum betreffende Hinweise von Bürgern.
Sichtbarkeit der Steinquader (Poller)
Im gesamten Bereich der südlichen Tangstedter Landstraße sind, nach anfänglichen Problemen[3], für parkplatzsuchende Kraftfahrzeugführer Orientierungshilfen in Form von Steinquadern auf den Nebenflächen platziert worden. Da diese jedoch häufig bei Einparkversuchen übersehen wurden und zu Fahrzeugschäden führten, wurden diese Poller im Frühjahr 2015 mit Reflektoren kenntlicher gemacht.
Dennoch erreichte das PK 34 ein Hinweis, dass diese Steinquader in ihrer Form und Beschaffenheit nach wie vor schlecht zu erkennen sind und auch nicht von elektronischen Einparkhilfssystemen sicher erkannt werden.
Maßnahmen:
Die Spuren an dem einen oder anderen Steinquader sprechen durchaus dafür, dass deren Sichtbarkeit nach wie vor verbesserungswürdig zu sein scheint. Konkretere Hinweise zu dieser Problematik liegen hier jedoch nicht vor, da vermutlich viele betroffene Kraftfahrzeugführer den
erlittenen Schaden hinnehmen und nicht zusätzlich die Polizei zwecks Unfallaufnahme kontaktieren.[4]
Im Falle einer künftig erhöhten Hinweislage wird die Polizei versuchen, mit dem zuständigen Baulastträger weitere Entschärfungsmöglichkeiten zu finden.
Standort Steinquader Einfahrt EDEKA
Der Lebensmittelmarkt EDEKA wird in Teilen über den Vorplatz des U-Bahnhofs Langenhorn-Markt und über eine südlicher gelegene Anlieferzone (neben Hausnummer 40) angefahren. Die zweitgenannte Überfahrt ist am Fahrbahnrand mit den bereits erwähnten Steinquadern abgegrenzt worden. An dieser Stelle dienen diese sowohl der Verhinderung von Falschparkverhalten als auch dem Schutz der dort querenden Passanten.
Da diese Zufahrt durch die Quadersetzung für die anliefernden Lkw jedoch scheinbar zu gering dimensioniert war, bedurfte es jedes Mal zeitintensiver Rangiervorgänge. Dieses führte dazu, dass dahinter wartende Kraftfahrzeugführer diese temporäre Engstelle unzulässiger Weise über den auf der anderen Fahrbahnseite gelegenen Radfahrstreifen passierten und dadurch in Einzelfällen entgegenkommende Radfahrer gefährdeten.
Maßnahmen:
Auf Anregung der Polizei hat der Straßenbaulastträger diese kritische Verkehrssituation durch Umsetzen eines Quaders entschärft. Der Schutz anderer Verkehrsteilnehmer wurde dadurch nicht minimiert. Anliefernde Lkw können diese Einfahrt nunmehr ohne zeitliche Verzögerung befahren.
Gegenläufiger Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen für Radfahrer
Mit der Neugestaltung der südlichen Tangstedter Landstraße ist der Radverkehr in südlicher Richtung mit einem Radfahrstreifen und einem an diesen unmittelbar anschließenden Schutzstreifen für Radfahrer auf die Fahrbahn verlegt worden. Der Radverkehr verläuft in diesem Bereich also entgegengesetzt zur Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuge.
In Richtung Norden wird der Radverkehr im Mischverkehr geführt.
Da sowohl Radfahrer in Richtung Norden unzulässiger Weise den Schutz- bzw. Radfahrstreifen in Gegenrichtung nutzen, bzw. der Schutzstreifen durch Kraftfahrzeuge überfahren wurde, kam es seitens der korrekt fahrenden Radfahrer zu Unbehagen.
Die Hoffnung, dass diese neue Regelung im Laufe der Zeit angenommen und auch als sicher empfunden wird, hat sich nach hiesiger Einschätzung und den damit einhergehenden vereinzelten Hinweisen von Betroffenen noch nicht gänzlich bestätigt.
Maßnahmen:
Die Anzahl der Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit der neuen Verkehrsführung für Radfahrer ist im Betrachtungszeitraum unauffällig. Die Polizei wird diesen Bereich jedoch weiter regelmäßig Überwachen, Fehlverhalten ansprechen und im gebotenen Maße ahnden.
Einmündung Tannenweg
Mit der Neugestaltung des Straßenzuges ist die südliche Tangstedter Landstraße als Tempo 30 Zone ausgewiesen worden, so dass bei der Einmündung Tannenweg seitdem eine „Rechts vor Links“ Regelung Gültigkeit erlangte.
Ende 2016 berichtete ein Betroffener, dass ihm als Radfahrer aus dem Tannenweg kommend häufiger die Vorfahrt durch eigentlich wartepflichtige Kraftfahrzeuge verwehrt würde.
Die Verkehrsführung in diesem Bereich ist sehr übersichtlich, so dass Vorfahrtberechtigte grundsätzlich ausreichend erkennbar sind. Dies wird auch dadurch unterstrichen, dass sich im Betrachtungszeitraum lediglich ein Verkehrsunfall zwischen zwei Kraftfahrzeugen ereignet hat.
Maßnahmen:
Der zuständige Stadtteilpolizist beobachtet diesen Bereich, spricht Fehlverhalten an und wird diese im gebotenen Maße ahnden.
2. Wie viele Unfälle haben sich seit dem ersten Quartal 2015 in dem betreffenden Bereich ereignet? An wie vielen Unfällen waren Radfahrer oder Fußgänger beteiligt? Bei wie vielen Unfällen gab es Personenschäden mit/ohne Radfahrern, sowie zu welchen Tageszeiten haben sie stattgefunden? (Bitte nach Schweregrad auflisten)
Zu Frage 2:
Seit dem 2. Quartal 2015 haben sich im südlichen Teilstück der Tangstedter Landstraße insgesamt 45 Verkehrsunfälle ereignet.
An einem Verkehrsunfall (am 30.11.2016, 19:00 Uhr) war ein Radfahrer beteiligt, welcher leicht verletzt wurde. Dieses ist auch der einzige Unfall, der zu einem Personenschaden führte. Unfälle mit Fußgängerbeteiligung wurden nicht registriert.
Die Unfälle fielen ausnahmslos in den Zeitraum von 7.00 bis 23.00 Uhr schwerpunktmäßig zwischen 11.00 und 19:00 Uhr.
3. Wo haben sich die Unfälle zugetragen? (bitte detailliert aufteilen)
Zu Frage 3:
1 |
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33 |
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31 |
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Krohnstieg |
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30 |
43 |
Tangstedter Landstraße |
30 |
44 |
Tangstedter Landstraße |
Tannenweg |
45 |
Tangstedter Landstraße |
Tannenweg |
4. Welche weiteren Maßnahmen wurden ergriffen bzw. sind nach Auffassung der Fachbehörde erforderlich, um eine ordnungsgemäße Verkehrssicherheit wiederherzustellen? (bitte detailliert darstellen)
Zu Frage 4:
Diese Maßnahme wurde in Zusammenarbeit mit VD 51 beschlossen und bei einem gemeinsamen Ortstermin der Straßenverkehrsbehörde des PK 34 und dem Bezirksamt Hamburg-Nord wurden die Standorte festgelegt.
Diese Hinweisbeschilderung für "Senkrechtparker" zum gegenläufigen Radverkehr in der Tangstedter Landstraße ist als einmaliger Sonderfall aufgrund der besonderen örtlichen und baulichen Gegebenheiten zu betrachten.
5. Müssen Fachbehörde, PK 34 und Bezirksamt Hamburg-Nord eingestehen, dass die Verkehrsführung, insbesondere die Parkplatzsituation, KEIN Erfolgsmodell sind?
Zu Frage 5:
Die Polizei ist für die Planung der Maßnahmen nicht zuständig. Im Übrigen siehe Antworten zu Frage 1 bis 4.
Andreas SchottNizar Müller
Christoph Ploß
Keine
Keine Orte erkannt.
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