20-3820

Verkehrssicherheit nach Umgestaltung der südlichen Tangstedter Landstraße (III) Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Gemäß Drucksachen–Nr.: 20-0804 und 20-1872 wurde der bereits hergestellte Teil der Umgestaltung der südlichen Tangstedter Landstraße mehrfach thematisiert. Hierzu sind u.a.  auch verschiedene Bürger/innen zu Wort gekommen, welche die Verkehrssicherheit im Bereich der Schutzstreifen bemängelt haben. U.a. kommt es zu widerrechtlichem Zweite-Reihe-Parken. Radfahrer nutzen zudem die vorhandenen Fahrradschutzstreifen und Fußgängerwege nicht ordnungsgemäß. Fußgänger sollen einer großen Gefährdung durch entgegenkommende Radfahrer ausgesetzt sein. Seit mehr als 2 Jahren scheint sich die Situation nicht verbessert zu haben. Im Gegenteil. Durch ein neues Restaurant und einen großen Drogeriemarkt hat sich die verkehrliche Gesamtsituation weiter verschlechtert.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

 

1. Welche kritischen Verkehrssituationen sind im o.g. Bereich seit Juni 2015 vorgekommen?

 

 

Die Verkehrsdirektion 5 als Zentrale Straßenverkehrsbehörde nimmt im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 34 und der Grundsatzabteilung Verkehr, DPV 022, wie folgt Stellung:

 

Zur besagten Thematik wurden bereits am 12.01.2015 (Drs. 20-804) und am 28.08.2015 (Drs. 20-1872) Anfragen an die Bezirksversammlung gestellt. Bei dem aktuellen Antrag handelt es sich um eine Fortführung der damalig begehrten Auskünfte ab Juni 2015.

 

Zu Frage 1

 

Parkverstöße auf Gehweg gegenüber dem U-Bahnhofsvorplatz Langenhorn Markt

Hier sind für blinde Passanten auf dem Fußweg in Höhe der Hausnummer 49 weiße soge­nannte „taktile“ Elemente als Orientierungshilfe im Abstand von ca. 2 Metern parallel zur Fahrbahn verlegt worden. Dieser farbliche Streifen wird von etlichen Kraftfahrzeugführern fälschlicherweise als Parkmarkierung missdeutet und führt häufig zu unzulässigem Parkver­halten mitten auf dem Fußweg. Hierdurch gelingt es den blinden Fußgängern gar nicht mehr und allen anderen Passanten nur mit großer Mühe, den Fußweg im gebotenen Maße zu nut­zen.

 

Maßnahmen:

Zur Begegnung dieser Problematik hat die Polizei regelmäßige Überwachungsmaßnahmen durchgeführt und Fehlverhalten im vorgesehenen Umfang geahndet. Es musste jedoch kon­statiert werden, dass diese Vorgehensweise keinen nachhaltigen Effekt in diesem Bereich bewirken konnte. Ursächlich hierfür ist ein ständig wechselnder Kundenkreis der dort ansässi­gen Drogerie bzw. des Burgerhouses.

Im Rahmen eines Ortstermins mit dem zuständigen Baulastträger ist daher im Dezember 2016 eine bauliche Lösung vereinbart worden. Es ist geplant, im 1. Quartal 2017 die in der südlichen Tangstedter Landstraße bereits an anderer Stelle gesetzten Steinquader[1] auch in diesem Bereich so zu platzieren, dass es künftig zu keinen Parkverstößen auf dem Gehweg mehr wird kommen können.

 

 

Parkverstöße auf Radfahrstreifen in Höhe Haus Nr. 49

Ergänzend zu der oben beschriebenen Problematik kommt es auf dem eigens für Radfahrer in Richtung Langenhorner Chaussee angelegten Radfahrstreifen[2] regelmäßig zu Parkverstö­ßen. Haltende bzw. parkende Kraftfahrzeuge nötigen Radfahrer damit zum Ausweichen auf den entgegenführenden Fahrstreifen für motorisierte Fahrzeuge, was in Einzelfällen auch zu gefahrengeneigten Situationen führt.

 

Maßnahmen:

Da hier bauliche Veränderungen grundsätzlich ausgeschlossen sind, setzt die Polizei in die­sem Themenfeld bis auf weiteres auf intensive Überwachungsmaßnahmen.

 

Über die eigenen Feststellungen hinaus erreichten das PK 34 folgende, den erbetenen Be­trachtungszeitraum betreffende Hinweise von Bürgern.

 

Sichtbarkeit der Steinquader (Poller)

Im gesamten Bereich der südlichen Tangstedter Landstraße sind, nach anfänglichen Proble­men[3], für parkplatzsuchende Kraftfahrzeugführer Orientierungshilfen in Form von Steinqua­dern auf den Nebenflächen platziert worden. Da diese jedoch häufig bei Einparkversuchen übersehen wurden und zu Fahrzeugschäden führten, wurden diese Poller im Frühjahr 2015 mit Reflektoren kenntlicher gemacht.

Dennoch erreichte das PK 34 ein Hinweis, dass diese Steinquader in ihrer Form und Be­schaffenheit nach wie vor schlecht zu erkennen sind und auch nicht von elektronischen Ein­parkhilfssystemen sicher erkannt werden.

 

Maßnahmen:

Die Spuren an dem einen oder anderen Steinquader sprechen durchaus dafür, dass deren Sichtbarkeit nach wie vor verbesserungswürdig zu sein scheint. Konkretere Hinweise zu die­ser Problematik liegen hier jedoch nicht vor, da vermutlich viele betroffene Kraftfahrzeugführer den

 

erlittenen Schaden hinnehmen und nicht zusätzlich die Polizei zwecks Unfallaufnahme kontaktieren.[4]

Im Falle einer künftig erhöhten Hinweislage wird die Polizei versuchen, mit dem zuständigen Baulastträger weitere Entschärfungsmöglichkeiten zu finden.

 

Standort Steinquader Einfahrt EDEKA

Der Lebensmittelmarkt EDEKA wird in Teilen über den Vorplatz des U-Bahnhofs Langenhorn-Markt und über eine südlicher gelegene Anlieferzone (neben Hausnummer 40) angefahren. Die zweitgenannte Überfahrt ist am Fahrbahnrand mit den bereits erwähnten Steinquadern abgegrenzt worden. An dieser Stelle dienen diese sowohl der Verhinderung von Falschpark­verhalten als auch dem Schutz der dort querenden Passanten.

Da diese Zufahrt durch die Quadersetzung für die anliefernden Lkw jedoch scheinbar zu ge­ring dimensioniert war, bedurfte es jedes Mal zeitintensiver Rangiervorgänge. Dieses führte dazu, dass dahinter wartende Kraftfahrzeugführer diese temporäre Engstelle un­zulässiger Weise über den auf der ande­ren Fahrbahnseite gelegenen Radfahrstreifen pas­sierten und dadurch in Einzelfällen entge­genkommende Radfahrer gefährdeten.

 

Maßnahmen:

Auf Anregung der Polizei hat der Straßenbaulastträger diese kritische Verkehrssituation durch Umsetzen eines Quaders entschärft. Der Schutz anderer Verkehrsteilnehmer wurde dadurch nicht minimiert. Anliefernde Lkw können diese Einfahrt nunmehr ohne zeitliche Verzögerung be­fahren.

 

Gegenläufiger Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen für Radfahrer

Mit der Neugestaltung der südlichen Tangstedter Landstraße ist der Radverkehr in südlicher Richtung mit einem Radfahrstreifen und einem an diesen unmittelbar anschließenden Schutz­streifen für Radfahrer auf die Fahrbahn verlegt worden. Der Radverkehr verläuft in diesem Bereich also entgegengesetzt zur Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuge.

In Richtung Norden wird der Radverkehr im Mischverkehr geführt.

Da sowohl Radfahrer in Richtung Norden unzulässiger Weise den Schutz- bzw. Radfahrstreifen in Gegenrichtung nutzen, bzw. der Schutzstreifen durch Kraftfahrzeuge  überfahren wurde, kam es seitens der korrekt fahrenden Radfahrer zu Unbehagen.

Die Hoffnung, dass diese neue Regelung im Laufe der Zeit angenommen und auch als sicher empfunden wird, hat sich nach hiesiger Einschätzung und den damit einhergehenden verein­zelten Hinweisen von Betroffenen noch nicht gänzlich bestätigt.

 

Maßnahmen:

Die Anzahl der Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit der neuen Verkehrsführung für Radfah­rer ist im Betrachtungszeitraum unauffällig. Die Polizei wird diesen Bereich jedoch weiter regel­mäßig Überwachen, Fehlverhalten ansprechen und im gebotenen Maße ahnden.

 

Einmündung Tannenweg

Mit der Neugestaltung des Straßenzuges ist die südliche Tangstedter Landstraße als Tempo 30 Zone ausgewiesen worden, so dass bei der Einmündung Tannenweg seitdem eine „Rechts vor Links“ Regelung Gültigkeit erlangte.

Ende 2016 berichtete ein Betroffener, dass ihm als Radfahrer aus dem Tannenweg kommend häufiger die Vorfahrt durch eigentlich wartepflichtige Kraftfahrzeuge verwehrt würde.

Die Verkehrsführung in diesem Bereich ist sehr übersichtlich, so dass Vorfahrtberechtigte grundsätzlich ausreichend erkennbar sind. Dies wird auch dadurch unterstrichen, dass sich im Betrachtungszeitraum lediglich ein Verkehrsunfall zwischen zwei Kraftfahrzeugen ereignet hat.

 

Maßnahmen:

Der zuständige Stadtteilpolizist beobachtet diesen Bereich, spricht Fehlverhalten an und wird diese im gebotenen Maße ahnden.

 

2. Wie viele Unfälle haben sich seit dem ersten Quartal 2015 in dem betreffenden Bereich ereignet? An wie vielen Unfällen waren Radfahrer oder Fußgänger beteiligt? Bei wie vielen Unfällen gab es Personenschäden mit/ohne Radfahrern, sowie zu welchen Tageszeiten haben sie stattgefunden? (Bitte nach Schweregrad auflisten)

 

Zu Frage 2:

 

Seit dem 2. Quartal 2015 haben sich im südlichen Teilstück der Tangstedter Landstraße insgesamt 45 Verkehrsunfälle ereignet.

An einem Verkehrsunfall (am 30.11.2016, 19:00 Uhr) war ein Radfahrer beteiligt, welcher leicht verletzt wurde. Dieses ist auch der einzige Unfall, der zu einem Personenschaden führte. Unfälle mit Fußgängerbeteiligung wurden nicht registriert.

Die Unfälle fielen ausnahmslos in den Zeitraum von 7.00 bis 23.00 Uhr schwerpunktmäßig zwischen 11.00 und 19:00 Uhr.

 

3. Wo haben sich die Unfälle zugetragen? (bitte detailliert aufteilen)

 

Zu Frage 3:

 

1

Tangstedter Landstraße

38

2

Tangstedter Landstraße       

27

3

Tangstedter Landstraße

40

4

Tangstedter Landstraße       

22

5

Tangstedter Landstraße       

26

6

Tangstedter Landstraße       

25

7

Tangstedter Landstraße

38

8

Tangstedter Landstraße

40

9

Tangstedter Landstraße       

42

10

Tangstedter Landstraße

43

11

Tangstedter Landstraße

26

12

Tangstedter Landstraße       

40

13

Tangstedter Landstraße

25

14

Tangstedter Landstraße       

33

15

Tangstedter Landstraße

45

16

Tangstedter Landstraße       

34

17

Tangstedter Landstraße       

36

18

Tangstedter Landstraße       

19

19

Tangstedter Landstraße

40

20

Tangstedter Landstraße

38

21

Tangstedter Landstraße       

44

22

Tangstedter Landstraße

29

23

Tangstedter Landstraße

40

24

Tangstedter Landstraße       

40

25

Tangstedter Landstraße

41

26

Tangstedter Landstraße       

Tangstedter Landstraße

27

Tangstedter Landstraße

37

28

Tangstedter Landstraße       

31

29

Tangstedter Landstraße       

24

30

Tangstedter Landstraße       

33

31

Tangstedter Landstraße

33

32

Tangstedter Landstraße

31

33

Tangstedter Landstraße       

39

34

Tangstedter Landstraße

40

35

Tangstedter Landstraße

38

36

Tangstedter Landstraße       

29

37

Tangstedter Landstraße       

34

38

Tangstedter Landstraße       

39

39

Tangstedter Landstraße       

37

40

Tangstedter Landstraße

31

41

Tangstedter Landstraße

Krohnstieg

42

Tangstedter Landstraße       

30

43

Tangstedter Landstraße

30

44

Tangstedter Landstraße

Tannenweg

45

Tangstedter Landstraße       

Tannenweg

 

4. Welche weiteren Maßnahmen wurden ergriffen bzw. sind nach Auffassung der Fachbehörde erforderlich, um eine ordnungsgemäße Verkehrssicherheit wiederherzustellen? (bitte detailliert darstellen)

 

Zu Frage 4:

 

  • Der Stadtteilpolizist sowie andere Polizeikräfte, die zu Fuß unterwegs sind, sprechen die auf dem Gehweg fahrenden Radfahrer an und erläutern die Rechtslage.
  • Der Radfahrstreifen wurde verlängert. Um ein Überfahren des Radfahrstreifens im Bereich der Kurve (vor dem U-Bahnhof Langenhorn Markt) zu verhindern, wurden bereits kurz nach der Fertigstellung Markierungsknöpfe angeordnet.
  • Diese Maßnahme wurde in Höhe der Einmündung Tannenweg wiederholt.
  • Weiterhin wurden auf gesamter Länge des Radfahrstreifens Fahrradpiktogramme aufgebracht, um zu verdeutlichen, dass Radfahrer/innen entgegen kommen.
  • Im September 2014 wurden zusätzlich Richtungspfeile angeordnet, um zu verdeutlichen, in welcher Richtung zu fahren ist.
  • Die Parkverstöße werden konsequent verfolgt.
  • Um Kraftfahrer, die aus den Senkrechtparkplätzen ausparken wollen, auf die Radfahrer/innen hinzuweisen, sind kürzlich Hinweisschilder aufgestellt worden.

Diese Maßnahme wurde in Zusammenarbeit mit VD 51 beschlossen und bei einem gemeinsamen Ortstermin der Straßenverkehrsbehörde des PK 34 und dem Bezirksamt Hamburg-Nord wurden die Standorte festgelegt.

Diese Hinweisbeschilderung für "Senkrechtparker" zum gegenläufigen Radverkehr in der Tangstedter Landstraße ist als einmaliger Sonderfall aufgrund der besonderen örtlichen und baulichen Gegebenheiten zu betrachten.

 

5. Müssen Fachbehörde, PK 34 und Bezirksamt Hamburg-Nord eingestehen, dass die Verkehrsführung, insbesondere die Parkplatzsituation, KEIN Erfolgsmodell sind?

 

Zu Frage 5:

 

Die Polizei ist für die Planung der Maßnahmen nicht zuständig. Im Übrigen siehe Antworten zu Frage 1 bis 4.

 

 

 

Andreas SchottNizar Müller
Christoph Ploß

 

Anhänge

 

Keine