Verkehrsplanung Hohe Liedt - Neubergerweg (Veloroute 4)
Protokoll vom 30.04.2020
Vorgeschichte
Die bisherige Planung sieht auf Grund der Platzverhältnisse (geringer Straßenquerschnitt, alter Baumbestand insbesondere im östlichen Teil mit einer Fahrbahnbreite von ca. 5,30 m) einen einseitigen Radfahrstreifen (2,25 m) auf der Nordseite des Neubergerwegs vor; auf der Südseite des Neubergerwegs sowie in der Hohen Liedt von der U-Bahn-Brücke bis zur Tangstedter Landstraße ist auf Grund der Platzverhältnisse und der Anschlussplanung zur Bushaltestelle Tangstedter Landstraße / Hohe Liedt beidseitig ein „Gehweg, Radverkehr frei“ geplant. Die Planung stieß auf umfassende Kritik bei der Kommunalpolitik und der Bevölkerung, insbesondere Eltern, deren Kinder diese Strecke als Schulweg nutzen. Auch der ADFC Hamburg und der Landesseniorenbeirat hatten sich negativ geäußert. Daraufhin hatte die Politik um erneute Prüfung der Einrichtung einer Tempo 30 Strecke gebeten (von U-Bahn-Brücke bis Tangstedter Landstraße – war im Rahmen der Plan¬verschickung schon geprüft und von der BIS abgelehnt worden). Ein zweiter Prüfauftrag wurde dann nach Beschluss der Politik an die BIS weitergeleitet und von dieser erneut abgelehnt.
Diskussion
BIS und VD bekräftigten, dass keine Unfalllage bzw. qualifizierte Gefahrenlage vorliege, die die Einrichtung einer Tempo 30 Strecke begründen würde, vgl. § 45 (9) StVO. Die bisherige Stellungnahme könne daher nicht geändert werden, auch wenn grundsätzlich Verständnis für das Anliegen bestehe, die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern. Die bestehende Rechtslage lasse keine andere Position zu.
Dies gelte auch vor dem Hintergrund des Bürgerschaftlichen Ersuchens „Einigung mit der Volksinitiative Radentscheid Hamburg. Die Fahrradstadt Hamburg wird inklusiver“, das voraussichtlich in nächster Zeit von der Bürgerschaft beschlossen wird. Dort heißt es in Bezug auf Schulradwege, „dass diese Radverkehrsführungen ausreichend breit sind und möglichst verkehrsarm verlaufen, wie z.B. durch ausreichend breite Radwege gemäß ReStra mit in der Regel 2 m zuzüglich Sicherheitstrennstreifen und / oder durch möglichst MIV-verkehrsarme Tempo 30 Zonen.“
Die BIS verweist auf den Unterschied zwischen Tempo 30 Zonen und Tempo 30 Strecken. Die Einrichtung einer Tempo 30 Zone erforderte insbesondere die Entfernung von Fahrbahn-markierungen und die Regelung „rechts vor links“. Über die Einrichtung von Tempo 30 Zonen entscheide die BWVI auf der Basis verschiedener Kriterien wie der täglichen Verkehrsstärke, Belange des Busverkehrs, Bedarfe des Schwerverkehrs und Bedarfe für Umleitungsstrecken. Nach Kenntnis der Teilnehmerrunde kommen diese Kriterien in der Hohen Liedt zum Tragen. U. a. mit Blick auf die Bedarfe des Hamburg-Takts erscheint die Einrichtung einer Tempo 30 Zone daher schwierig.
Ergebnis
Die Teilnehmerrunde kommt überein, dass die Bearbeitung dieses Veloroutenabschnitts auf Grund der schwierigen Gemengelage und der eher peripheren Lage zurückgestellt werden soll. Dies hat zur Folge, dass bei Verstreichen des derzeit geplanten Baufensters (Herbst 2020) erst ab 2023 ein neues Baufenster möglich wird. Frau xx sagt zu, dass eine Verschiebung der Veloroutenmaßnahmen dem Bezirksamt nicht zum Nachteil gereichen wird. Die BWVI prüft noch einmal intern die Umsetzungsmöglichkeiten einer Tempo 30 Zone.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz