20-5076

Verkehrsberuhigung zur Aussichtsplattform an der Holtkoppel - was ist nötig, was ist möglich? Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich bereits mit den Drucksachen-Nr. 20-3444, 20-3699 und 20-4947 diesem Thema angenommen. Auch die Präsenz einer Initiative im o.g. Regionalausschuss im November 2017 und den vielen Kommentaren auf Social Media Plattformen, wie z.B. Facebook, zeigt, dass die Verkehrsberuhigung zur Aussichtplattform an der Holtkoppel weiterhin eine Relevanz für die Menschen im Stadtteil Langenhorn darstellt. Eine mittelfristige Lösung für Anwohner, Gewerbebetrieb, Planespotter am Flughafen, Polizei und Bezirksamt Hamburg-Nord sollte bis zum kommenden Frühling/Sommer 2018 gefunden werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter und die zuständige Fachbehörde (hier: Verkehrsdirektion/Polizeikommissariat 34):

  1. Wer hat wann den Ausbau der Aussichtsplattform/Kaffeehaus/Bar „Coffee to fly“ genehmigt? Wie lauteten die Auflagen zum damaligen Zeitpunkt? (bitte detailliert darstellen)

 

 

 

 

Siehe  nachfolgende Historie der Verträge bzw. Nachträge.

 

Daum

Vertrag

Inhalt

13.08.2004

 

öffentlich-rechtlicher Vertrag über den Betrieb eines Imbisses

05.01.2009

1. Nachtrag

Errichtung eines Wintergartens auf der Terrassenfläche
einschließlich Nebenflächen

22.11.2011

2. Nachtrag

Bauliche Erweiterung um 25,6 m²  auf insgesamt 45,6 m²

09.07.2012

3. Nachtrag

Vergrößerung der Terrassenfläche auf 85 qm sowie
Errichtung einer 2. Treppe und einer Aussichtsplattform von 4,5 m²  sowie
der saisonalen Nutzung einer 25 m²  großen Fläche für Außengastronomie

16.09.2013

4. Nachtrag

Erweiterung um einen 30,1 m²  großen Anbau

28.10.2013

5. Nachtrag

Vertragsverlängerung

02.06.2017

6. Nachtrag

Terrassenanbau mit einer Gesamtgröße von  42,5 m²

 

In der Anlage sind die Auflagen des Ursprungsvertrages sowie des ersten Nachtrages aufgehrt.

  1. Welche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung haben bisher stattgefunden?

Die Polizei Hamburg beantwortet die Fragen 2 – 5 wie folgt:

Zu 2.:

Die Einsätze zur Geschwindigkeitsüberwachung 2016 und 2017 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Datum von bis Strasse Anzeigen

22.08.201719:2521:05Wrangelkoppel 390

14.03.201709:3010:15Wrangelkoppel/Keustück1

06.09.201719:3520:48Wrangelkoppel 3317

26.02.201607:3009:00Wrangelkoppel4

08.04.201611:3013:00Wrangelkoppel 536

11.04.201608:1510:15Wrangelkoppel/Keustück9

30.05.201610:0011:00Wrangelkoppel/Keustück1

30.05.201611:4514:00Wrangelkoppel/Keustück7

14.07.201613:3015:30Wrangelkoppel/Keustück4

14.07.201618:4520:45Wrangelkoppel/Keustück13

28.07.201618:0020:15Wrangelkoppel/Keustück12

25.08.201608:1611:00Wrangelkoppel/Keustück14

12.09.201609:3011:00Wrangelkoppel/Keustück6

26.09.201611:0012:00Wrangelkoppel/Keustück6

01.09.201609:4511:45Wrangelkoppel/Keustück8

28.10.201614:3016:00Wrangelkoppel/Keustück0

  1. Wie hoch waren die Kosten für die Geschwindigkeitsüberwachung in der Holtkoppel in den Jahren 2011 - 2017? (bitte nach Jahren aufschlüsseln)

Zu 3.:

Kosten für Einsätze der Polizei Hamburg werden nicht für jeden Einsatz gesondert erhoben. Sie sind generell von den im Haushalt der Polizei zur Verfügung stehenden Mitteln gedeckt.

  1. Welche Beeinträchtigungen sind aus Sicht des Bezirksamtes Hamburg-Nord und der zuständigen Fachbehörde geeignet, um eine Verkehrsberuhigung für sogenannte

„Autoposer“ in der Straße Holtkoppel und der unmittelbaren Umgebung zu erreichen?

 

Zu 4.:

Es werden durch die Polizei weiterhin schwerpunktmäßig Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt. Des Weiteren wurde der Bereich Holtkoppel und Umgebung bereits als Brennpunkt lärmender Autoposer identifiziert. Bei entsprechender Wetterlage sind ab Frühjahr 2018 in die-sem Bereich Maßnahmen durch die Kontrollgruppe "Autoposer" geplant. Siehe auch Drs. 20-5114.

  1. Welche Verkehrsschilder wurden wann in der Straße Holtkoppel aufgestellt, um eine Verkehrsberuhigung im Sinne der Anwohner vor Ort zu ermöglichen?

Zu 5.:

Die Holtkoppel befindet sich in einer Tempo 30- Zone. Da die Straße sehr lang ist, wurden zu-sätzlich Piktogramme „30“ auf der Fahrbahn angebracht. Dadurch sollen die Kraftfahrzeugführer an die Geschwindigkeitsbegrenzung erinnert werden. Die Wirkung wird vom PK 34 evaluiert.

  1. Wurde bereits geprüft, ob eine Mini-Verkehrsinsel mit/ohne Abstellfläche für Fahrräder umsetzbar ist? Wenn ja, wie lautet das Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
  2. Wurde bereits geprüft, ob punktuelle bauliche Maßnahmen als Provisorium zur Verbesserung des Verkehrsflusses umsetzbar sind? Wenn ja, wie lautet das Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Zu 6 - 7:

Siehe hierzu die Drs. 20-3699 und 20-4947.

 

21.12.2017              

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Auflagen und erster Nachtrag Holtkoppel