Verkehre im Flachsland sicherer machen
Stellungnahme der Polizei Hamburg
Letzte Beratung: 16.11.2020 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.5
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 21.09.2020 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und mehrheitlich bei Gegenstimmen von CDU-Fraktion und FDP-Fraktion folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Begründung:
Die Straße Flachsland ist eine aufgrund parkender Fahrzeuge enge Verbindung zwischen Bramfelder Straße und Hufnerstraße. Die Straße stellt für den Radverkehr eine wichtige Ost-West-Verbindung zwischen Wandsbek und Winterhude dar. Wohn- und Gewerbebebauung mit ihren unterschiedlichen Verkehrsanforderungen und die in der Maurienstraße gelegene Feuer- und Rettungswache Barmbek prägen das aktuelle Straßenbild. Zukünftig wird die neu errichtete Maurienbrücke zusätzliche Rad- und Fußverkehre erzeugen.
Die Eingabe eines Bürgers [1] macht darauf aufmerksam, dass der Flachsland derzeit nicht sicher und bequem mit Rad oder zu Fuß benutzbar ist. Der Bürger benennt eine Reihe von Missständen wie einen ungenügenden baulichen Zustand und mangelnden Respekt Parkender vor Sperrflächen.
Die genannten Missstände sollen überprüft und möglichst zeitnah behoben werden. Ziel ist eine verbesserte Nutzbarkeit des Flachslands für den Fuß- und Radverkehr, zum Beispiel durch einen verbreiterter Gehweg auf der Nordseite, eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs und eine nötigenfalls bauliche Verdeutlichung von Parkverbotsbereichen, um mehr Übersicht und Sicherheit für den nichtmotorisierten Verkehr herzustellen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Polizei Hamburg nimmt zu Punkt 3 wie folgt Stellung:
Die Straße Flachsland ist eine Anliegerstraße, die als Tempo-30-Zone ausgewiesen ist.
Nördlich und südlich befinden sich auf 1,50m Breite gepflasterte Gehwege. Zwischen Gehweg und Fahrbahn existieren ca. 1,50m breite Nebenflächen, auf denen partiell das halbachsige Gehwegparken angeordnet ist. In einigen Bereichen ist das Parken am Fahrbahnrand zulässig.
Da das Parken auf den Gehwegflächen eine Beschränkung für Fahrzeuge bis max. 2,8t indiziert, könnten Ladezonen lediglich auf der Fahrbahn eingerichtet werden.
Dem Polizeikommissariat (PK) 31 ist in der Straße Flachsland ein eher geringer Bedarf zur Einrichtung von Ladezonen der ansässigen Gewerbebetriebe bekannt. In Höhe Hausnummer 37-39 wurde für die erforderliche Belieferung mittels Lastzügen, eine Ladezone (zeitliche Beschränkung: Mo-Fr, 7-16 Uhr) am südlichen Fahrbahnrand angeordnet.
Ein darüber hinaus gehender Bedarf wurde nicht an das PK 31 herangetragen.
Das Einrichten weiterer L.adezonen im Fahrbahnbereich erscheint zudem aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht problematisch, da der damit einhergehende Flächenbedarf zu Einschränkungen der anderen Verkehrsteilnehmer führen könnte.
[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1009356
Um Kenntninahme wird gebeten.
Priscilla Owosekun-Wilms
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