Verkaufsstände, Aufstellung auf öffentlichen Flächen Kleine Anfrage von Matthias Busold, Stefan Baumann, Philipp Kroll (CDU)
In Hamburg wohnen die meisten Bürgerinnen und Bürger in Mietwohnungen (Wohneigentumsquote 23 Prozent, Statistisches Bundesamt) in hoch verdichtetem Wohnquartieren. Der Bezirk Hamburg-Nord weist die höchste Dichte an Einwohner je km² mit 5581 (laut Zensus 2019) aller Bezirke in Hamburg aus. Das Nahversorgungskonzept Bezirk Hamburg-Nord von 2017 weist, als Entwicklungsziel der Nahversorgung die „Sicherung der Versorgungsfunktion für den Nahbereich“ aus. Zur Nahversorgung zählt der Verkauf auf öffentlichen Wegen, der Beispielsweise mit einem Pkw oder Verkaufshütte-/ Stand auf öffentlichen Wegen oder Straßen erfolgen kann (als Beispiel sei der Verkaufstand an der Ecke Eppendorfer Baum/Heerstraße genannt). Hierfür ist eine Sondernutzungsgenehmigung notwendig. Diese wird bei dem zuständigen Bezirksamt beantragt und von diesem ausgegeben.
In diesem Zusammenhang fragen wir das Bezirksamt:
Keine
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