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Verkaufsstände, Aufstellung auf öffentlichen Flächen Kleine Anfrage von Matthias Busold, Stefan Baumann, Philipp Kroll (CDU)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

In Hamburg wohnen die meisten Bürgerinnen und Bürger in Mietwohnungen (Wohneigentumsquote 23 Prozent, Statistisches Bundesamt) in hoch verdichtetem Wohnquartieren. Der Bezirk Hamburg-Nord weist die höchste Dichte an Einwohner je km² mit 5581 (laut Zensus 2019) aller Bezirke in Hamburg aus. Das Nahversorgungskonzept Bezirk Hamburg-Nord von 2017 weist, als Entwicklungsziel der Nahversorgung die „Sicherung der Versorgungsfunktion für den Nahbereich“ aus. Zur Nahversorgung zählt der Verkauf auf öffentlichen Wegen, der Beispielsweise mit einem Pkw oder Verkaufshütte-/ Stand auf öffentlichen Wegen oder Straßen erfolgen kann (als Beispiel sei der Verkaufstand an der Ecke Eppendorfer Baum/Heerstraße genannt). Hierfür ist eine Sondernutzungsgenehmigung notwendig. Diese wird bei dem zuständigen Bezirksamt beantragt und von diesem ausgegeben.

 

Petitum/Beschluss

In diesem Zusammenhang fragen wir das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt den Verkauf auf öffentlichen Wegen und Straßen?
  2. Welche Vor- und Nachteile bietet diese Form im Vergleich zu Wochenmärkten?
  3. Gibt es eine Auswertung, möglichst auf die Stadteile runtergebrochen, wie viele Stände es absolut gibt und wie wieviel Wochen/ Monate diese im Jahr den Verkauf aus diesen betreiben? Wenn nein, wieso nicht?
  4. Wie hoch sind die Jährlichen Einnahmen/Pacht auf die Monate herunterberochen?
  5. Wer stellt die Stände und welche Kosten fallen für den Betreiber an?
  6. Auf welcher Grundlage erfolgt die Vergabe der Genehmigung, dürfen auch Lebensmittel wie Brot, Eis, Fisch neben dem bekannten Obst wie Erdbeeren verkauft werden? Haben grundsätzliche alle Kaufleute ein Zugang/Recht auf den Verkauf auf diese Art und Weise?
  7. Wo werden die Steuern für diesen Verkauf erhoben, am Standort des Verkaufes? 
  8. In welchem Stadtteil sind die meisten Genehmigungen ausgegeben worden?
  9. Gibt es eine Überprüfung durch das Verbraucheramt/Gesundheitsamt zur Einhaltung der notwendigen gesundheitlichen Standards?
  10. Gibt es eine Überprüfung, welche Produkte und Waren verkauft werden und woher diese kommen (dienen die Stände zum Verkauf der im Umland produzierenden z.B. Agrarprodukte und Waren aller Art)?

 

 

Anhänge

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