21-4931

Verhinderung von privater E-Mobilität durch Bürokratie-Tricks? Kleine Anfrage von Dr. Andreas Schott und Martina Lütjens (CDU)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Im Masenstieg in Hamburg-Langenhorn gibt es private Initiativen die eigene Mobilität auf Elektromobilität umzustellen. Durch erhebliche Investitionen in eine Solaranlage sowie E-Lademöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück wurden hier schon Tatsachen geschaffen. Das Bezirksamt Hamburg-Nord genehmigt jedoch keine Überfahrt zur E-Ladesäule - mit Verweis auf den öffentlichen Gehweg.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

Wie viele Anträge auf Genehmigung einer Überfahrt zu einem privaten Grundstück haben das Bezirksamt Hamburg-Nord 2023 bisher erreicht?

  1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden diese Anträge gestellt?
  2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage und unter Angabe welcher Gründe können diese Anträge abgelehnt werden?
  3. Was können Eigentümer tun, um ihre privaten Ladesäule mit einem PKW ansteuern zu können - welche Vorgaben gilt es zu beachten?
  4. Hat das Bezirksamt Hamburg-Nord hier einen Ermessenspielraum? Wenn ja, wie sieht dieser konkret aus?
  5. In welchem Transformationspfad ist der Ausbau der E-Mobilität im Klimaschutzgesetz des Bezirks Hamburg-Nord hinterlegt? Welche Maßnahmen sind hiermit verbunden? Welche Beratungsangebote hat das Bezirksamt Hamburg-Nord in diesem Zusammenhang?

 

Anhänge

 

Keine     

Lokalisation Beta
Langenhorn

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