21-1692

Vergabe von Führungspositionen im Bezirksamt Hamburg-Nord

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt


 

Wie zwischenzeitlich bekannt wurde, ist die Stelle des Dezernenten für Steuerung und Service (Besoldungsgruppe B2) mit Herrn Dr. Franz dauerhaft besetzt worden. Dieser bekleidete besagte Stelle bisher kommissarisch für den beurlaubten Inhaber Tom Oelrichs. Bei der nun erfolgten Besetzung durch Senatsbeschluss vom 15. September 2020 wurde auf eine Ausschreibung verzichtet. Diese Vorgehensweise wirft mehrere Fragen auf.

 

Petitum/Beschluss


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1) Aufgrund welcher Erkenntnisse - eine Verurteilung von Tom Oelrichs mit der Folge einer Entfernung aus dem öffentlichen Dienst ist bisher nicht bekannt geworden - geht das Bezirksamt davon aus, dass Herr Oehlrichs nicht auf die Stelle als Dezernent für Steuerung und Service des Bezirksamts Hamburg-Nord zurückkehrt?

2) Ist der Bezirksamtsleiter mit der endgültigen Besetzung der Stelle durch Herrn Dr. Franz und der Frage, ob auf eine Ausschreibung der Stelle verzichtet werden soll oder kann, im Vorfeld des Senatsbeschlusses vom 15. September 2020 befasst worden? Falls ja - wann und in welcher Weise?

3) Falls der Bezirksamtsleiter mit den unter 2) genannten Fragestellungen befasst worden ist, wie hat er sich insbesondere zur Frage des Ausschreibungsverzichts verhalten und warum hat er sich so verhalten?
 

Zu den Fragen 1-3:

 

Personalangelegenheiten sind besonders schutzbedürftig und unterliegen nicht der Mitwirkung durch Bezirksversammlungen, vgl. § 19 III Bezirksverwaltungsgesetz.

 

Nach der Anordnung über Stellenausschreibungs- und Stellenbesetzungsverfahren für die hamburgische Verwaltung (Stellenanordnung) vom 17.12.2019 entscheidet der Senat über Ausschreibungsverzichte für Stellen ab der Besoldungsgruppe A 16. Senatsentscheidungen werden durch - zwischen den beteiligten Behörden abgestimmte - und im Fall von Personalangelegenheiten streng vertrauliche Senatsdrucksachen vorbereitet, vgl. § 16 I Geschäftsordnung des Senats.


4) Sind weitere Stellen im Bezirksamt ab der Position Fachamtsleiter aufwärts seit Amtsantritt des derzeitigen Bezirksamtsleiters ohne Ausschreibung besetzt worden? Falls ja - welche Personen zu welchem Datum?

5) Wie wurde der Verzicht auf die Ausschreibung jeweils begründet und stimmt der Bezirksamtsleiter dieser Begründung jeweils zu?

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Nein.


6) Sind derzeit weitere Stellen im Bezirksamt ab der Position Fachamtsleiter aufwärts in der Besetzung? Falls ja - um welche Stellen handelt es sich und bei welchen von diesen soll aus jeweils welchem Grund auf eine Ausschreibung verzichtet werden?

 Gegenwärtig befindet sich die Stelle der Fachamtsleitung für Stadt- und Landschafts-

planung im Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren.

 

 

 

 

Michael Werner-Boelz        03.11.2020