Vergabe der Mittel der Bezirksversammlung 2019
Das Bezirksamt legt zu den vertagten Anträgen als Anlage eine Übersicht vor.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2019 u.a. den Antrag
in den Haushaltsausschuss überwiesen. Nach Ziffer 3.3 der Verwaltungsvorschriften zu § 46 Landeshaushaltsordnung dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Bei dieser Maßnahme „Verstärkung der elektrischen Versorgung“ ist der Zuwendungszeitraum sogar schon seit dem 30.06.2018 abgelaufen, der Verwendungsnachweis wurde geprüft und der Vorgang ist abgeschlossen.
Die Mehrkosten sind insbesondere im Bereich der Kabelverlegung entstanden. Im Antrag wurden dafür 8.000,- € kalkuliert. Tatsächlich wurden im Verwendungsnachweis jedoch Kosten in Höhe von 20.812,70 € abgerechnet. Darüber hinaus sind u.a. Kosten für die Leerrohrlieferung, den Hausanschluss, die Kampfmittelsondierung, die Neupflasterung und die Stelconplattenverlegung entstanden, die im Antrag nicht aufgeführt wurden.
Mit der Bitte um Beratung und Entscheidung.
Tom Oelrichs