22-0762

Verfahren zur kleinflächigen Entsiegelung im Bezirk Hamburg-Nord

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Die zunehmenden Herausforderungen des Klimawandels erfordern eine verstärkte Entsiegelung von Flächen, um ökologische Ausgleichsmaßnahmen zu fördern, die Versickerungsleistung zu verbessern und dem Hitzeinseleffekt entgegenzuwirken. Dies wurde auch im Klimakonzept Hamburg-Nord (2023) als wichtiges Ziel definiert. Unter der Maßnahme S11 („Entsiegelung und Begrünung“) wird die Notwendigkeit hervorgehoben, sowohl öffentliche als auch private Flächen gezielt zu entsiegeln und zu begrünen. Insbesondere ungenutzte oder versiegelte Flächen bieten hier Potenzial. Im Vordergrund solcher Überlegungen stehen bisher tendenziell größere Flächen wie beispielsweise großflächige Parkplätze oder Innenhöfe.

Vor diesem Hintergrund interessiert uns insbesondere die Möglichkeit der kleinflächigen Entsiegelung zur Neugestaltung der Straßenräume, beispielsweise an Randbereichen von Gehwegen, kleineren KFZ-Parkflächen oder ungenutzten Bereichen im öffentlichen Raum. Daher bitten wir Sie zunächst um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Gibt es im Bezirk Hamburg-Nord bereits etablierte Verfahren zur Prüfung kleinflächiger Entsiegelung?

Die Versiegelung von Straßenräumen erfolgt entsprechend des vorgesehenen Nutzungs-anspruchs. Flächen, die sich im Rahmen von Verkehrsplanungen als geeignet erweisen, werden entsiegelt und entsprechend ihrer Größe und unter Berücksichtigung der strukturell unterfinanzierten späteren Unterhaltung angemessen begrünt (Rasensaat, Baumpflanzung, Entwässerungsmulden, etc.).

Im Rahmen der Kontrolle von öffentlich gewidmeten Wegeflächen steht die Verkehrssicherheit im Vordergrund. Entsprechend dieser gesetzlich verankerten Zielvorgabe werden die nur im begrenzten Maß zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eingesetzt.

  1. Welche Kriterien werden bei der Prüfung solcher Maßnahmen herangezogen?

siehe Antwort zu 1

  1. Welche Abteilung ist für die Überprüfung und Umsetzung der Entsiegelung zuständig?

Im Bereich des öffentlichen Raumes sind die Fachbehörden BVM und BUKEA, sowie auf bezirklicher Ebene das Fachamt MR (Management des öffentlichen Raumes) zuständig.

Des Weiteren wird derzeit ein bezirkliches Klimaanpassungskonzept (2025-2026) erarbeitet, dass sich u.a. mit den Entsiegelungspotenzialen im Zusammenhang mit Starkregenereignissen und Hitzeperioden auseinandersetzen wird. In diesem Rahmen können auch Handlungsmöglichkeiten für Privathaushalte (bspw. versiegelte Vorgärten) sowie Unternehmen in Gewerbegebieten (bspw. versiegelte Stellplatzflächen) eine Rolle spielen.

  1. Wie gestaltet sich der konkrete Ablauf, wenn eine kleinteilige Entsiegelung beantragt oder vorgeschlagen wird?

Seitens des Bezirkes erfolgt keine Entsiegelung von Flächen auf Antrag. Die zur Verfügung stehenden begrenzten Haushaltsmittel dienen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und sind bereits für dies Aufgabe strukturell unterfinanziert.

Für die Entsiegelung von privaten Flächen bietet die IFB Hamburg mit der „RISA-Förderung Entsiegelung“ eine finanzielle Unterstützung für entsprechende Maßnahmen an: RISA-Förderung Entsiegelung | IFB Hamburg.

  1. Wie können Anwohner*innen, Initiativen oder Unternehmen Vorschläge für Entsiegelungen, auch kleinteilige, einbringen.

Meldungen können den Bezirk über die üblichen Kommunikationswege erreichen. Bzgl. der weiteren Bearbeitung siehe Antworten zu 1 und 4.

  1. Welche finanziellen Mittel stehen dem Bezirksamt zur Entsiegelung zur Verfügung?

Siehe Antwort zu 4

  1. Wie werden entsiegelte Flächen genutzt?

Die Nutzung wird maßgeblich durch die Größe und Lage der Fläche beeinflusst. Im öffentlichen Straßenraum kommen sowohl angelegtes Straßenbegleitgrün und Baumpflanzungen, als auch Entwässerungseinrichtungen wie Mulden und Gräben in Betracht.

Dr. Bettina Schomburg

Bezirksamtsleitung

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