22-0762

Verfahren zur kleinflächigen Entsiegelung im Bezirk Hamburg-Nord

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Die zunehmenden Herausforderungen des Klimawandels erfordern eine verstärkte Entsiegelung von Flächen, um ökologische Ausgleichsmaßnahmen zu fördern, die Versickerungsleistung zu verbessern und dem Hitzeinseleffekt entgegenzuwirken. Dies wurde auch im Klimakonzept Hamburg-Nord (2023) als wichtiges Ziel definiert. Unter der Maßnahme S11 („Entsiegelung und Begrünung“) wird die Notwendigkeit hervorgehoben, sowohl öffentliche als auch private Flächen gezielt zu entsiegeln und zu begrünen. Insbesondere ungenutzte oder versiegelte Flächen bieten hier Potenzial. Im Vordergrund solcher Überlegungen stehen bisher tendenziell größere Flächen wie beispielsweise großflächige Parkplätze oder Innenhöfe.

Vor diesem Hintergrund interessiert uns insbesondere die Möglichkeit der kleinflächigen Entsiegelung zur Neugestaltung der Straßenräume, beispielsweise an Randbereichen von Gehwegen, kleineren KFZ-Parkfchen oder ungenutzten Bereichen im öffentlichen Raum. Daher bitten wir Sie zunächst um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Gibt es im Bezirk Hamburg-Nord bereits etablierte Verfahren zur Prüfung kleinflächiger Entsiegelung?
  2. Welche Kriterien werden bei der Prüfung solcher Maßnahmen herangezogen?
  3. Welche Abteilung ist für die Überprüfung und Umsetzung der Entsiegelung zuständig?
  4. Wie gestaltet sich der konkrete Ablauf, wenn eine kleinteilige Entsiegelung beantragt oder vorgeschlagen wird?
  5. Wie können Anwohner*innen, Initiativen oder Unternehmen Vorschläge für Entsiegelungen, auch kleinteilige, einbringen.
  6. Welche finanziellen Mittel stehen dem Bezirksamt zur Entsiegelung zur Verfügung?
  7. Wie werden entsiegelte Flächen genutzt?
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