Verfahren zur kleinflächigen Entsiegelung im Bezirk Hamburg-Nord
Die zunehmenden Herausforderungen des Klimawandels erfordern eine verstärkte Entsiegelung von Flächen, um ökologische Ausgleichsmaßnahmen zu fördern, die Versickerungsleistung zu verbessern und dem Hitzeinseleffekt entgegenzuwirken. Dies wurde auch im Klimakonzept Hamburg-Nord (2023) als wichtiges Ziel definiert. Unter der Maßnahme S11 („Entsiegelung und Begrünung“) wird die Notwendigkeit hervorgehoben, sowohl öffentliche als auch private Flächen gezielt zu entsiegeln und zu begrünen. Insbesondere ungenutzte oder versiegelte Flächen bieten hier Potenzial. Im Vordergrund solcher Überlegungen stehen bisher tendenziell größere Flächen wie beispielsweise großflächige Parkplätze oder Innenhöfe.
Vor diesem Hintergrund interessiert uns insbesondere die Möglichkeit der kleinflächigen Entsiegelung zur Neugestaltung der Straßenräume, beispielsweise an Randbereichen von Gehwegen, kleineren KFZ-Parkflächen oder ungenutzten Bereichen im öffentlichen Raum. Daher bitten wir Sie zunächst um die Beantwortung folgender Fragen:
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