21-2295

Verbietet Hamburg-Nord wirklich Einfamilienhäuser?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Im Koalitionsvertrag von 2019 haben Bündnis 90/Die GRÜNEN und die SPD vereinbart, in neuen Bebauungsplänen im Bezirk Hamburg-Nord keine Flächen für Einfamilienhäuser mehr auszuweisen. Ziel der Vereinbarung ist, die begrenzten Flächen im Bezirk zur Schaffung des dringend benötigten Wohnraums besser zu nutzen.

Angeheizt durch eine in der online-Version veränderte Überschrift eines Artikels in der Print-Ausgabe der Welt am Sonntagkochte dann Anfang des Jahres 2021 die Debatte um ein vermeintliches Verbot von Einfamilienhäusern in Hamburg-Nord hoch. In der bundesweiten Berichterstattung wurde die Sachlage teilweise ungenau oder gar falsch dargestellt. Denn die Koalitionsvereinbarung bezieht sich lediglich auf neue Bebauungspläne. Überall, wo laut bestehendem Bebauungsplan Einfamilienhäuser gebaut werden dürfen, ist dies auch weiterhin möglich.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

Vorbemerkung: Als Ein- oder Zweifamilienhaus wird ein Gebäude betrachtet, das - gleich ob freistehend, Bestandteil eines Doppelhauses, Reihenhaus oder Stadthaus - regelmäßig nur einem oder maximal zwei Haushalten zu Wohnzwecken dient.

  1. Wie viele Ein- oder Zweifamilienhäuser wurden im Bezirk Hamburg-Nord in den Jahren 2018-2021 insgesamt und in den einzelnen Stadtteilen beantragt? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)
  2. Wie viele Ein- oder Zweifamilienhäuser wurden im Bezirk Hamburg-Nord in den Jahren 2018-2021 insgesamt und in den einzelnen Stadtteilen genehmigt? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)
  3. Wie viele Ein- oder Zweifamilienhäuser wurden im Bezirk Hamburg-Nord in den Jahren 2018-2021 insgesamt und in den einzelnen Stadtteilen fertiggestellt? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)

Antworten zu 1. - 3.

Die Daten werden im Bezirksamt nicht statistisch erfasst. Um die Fragen beantworten zu können müssten ca. 3300 Anträge daraufhin geprüft werden, ob bzw. wieviele Wohneinheiten in den Gebäuden geplant und genehmigt wurden und um welche Bauweise es sich handelt. Dieses würde ca. 1650 Stunden in Anspruch nehmen, was in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar ist.

Auskunft hierüber kann evtl. das Statistische Landesamt geben.

Michael Werner Boelz 04.05.2021

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.